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BVerwG, 30.11.1973 - III B 61.73 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Feststellung eines Vertreibungsschadens an Grundvermögen - Entschädigung für ein entzogenes Vermögen - Bewilligung eines Armenrechts
Verfahrensgang
- VG Neustadt, 22.02.1973 - 7 K 41/72
- BVerwG, 30.11.1973 - III B 61.73
- BVerwG, 25.02.1974 - III B 61.73
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 09.11.1972 - III C 41.71
Angemessene Gegenleistung für entzogene Grundstücke - Schadensfeststellung im …
Auszug aus BVerwG, 30.11.1973 - III B 61.73
Der Senat hat wiederholt entschieden, daß bei Anwendung des § 2 Abs. 2 Satz 1 der 7. FeststellungsDV vom Verkehrswert auszugehen ist (zuletzt Urteil vom 9. November 1972 - BVerwG III C 41.71 - [BVerwGE 41, 145]) und daß in den Fällen, in denen der Kaufpreis den Einheitswert, der grundsätzlich unterste Grenze des Verkehrswertes ist, unterschreitet, eine angemessene Gegenleistung dann gegeben sein kann, wenn besondere Umstände die Unterschreitung rechtfertigten (Beschluß vom 24. September 1969 - BVerwG III CB 95.69 - [Buchholz 427.207 § 2 Nr. 8]). - BVerwG, 24.09.1969 - III CB 95.69
Berücksichtigung eines Kaufpreises für ein Grundstück als angemessene …
Auszug aus BVerwG, 30.11.1973 - III B 61.73
Der Senat hat wiederholt entschieden, daß bei Anwendung des § 2 Abs. 2 Satz 1 der 7. FeststellungsDV vom Verkehrswert auszugehen ist (zuletzt Urteil vom 9. November 1972 - BVerwG III C 41.71 - [BVerwGE 41, 145]) und daß in den Fällen, in denen der Kaufpreis den Einheitswert, der grundsätzlich unterste Grenze des Verkehrswertes ist, unterschreitet, eine angemessene Gegenleistung dann gegeben sein kann, wenn besondere Umstände die Unterschreitung rechtfertigten (Beschluß vom 24. September 1969 - BVerwG III CB 95.69 - [Buchholz 427.207 § 2 Nr. 8]).