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BVerwG, 31.05.1979 - 3 C 34.78 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Ersatz des Rückerstattungsschadens - Erwerb der Rückerstattung unterliegenden Wirtschaftsgüter ohne angemessene Gegenleistung - Erwerb der Rückerstattung unterliegenden Wirtschaftsgüter mittels eines sittenwidrigen Rechtsgeschäfts - Verkehrswert eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 04.04.1978 - B 132 - III/76
- BVerwG, 31.05.1979 - 3 C 34.78
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 12.11.1970 - III C 123.69
Auszug aus BVerwG, 31.05.1979 - 3 C 34.78
Vielmehr ist erforderlich, daß das Verhalten des Erwerbers als eine ihm auch subjektiv vorwerfbare Handlungsweise zu werten ist (vgl. Urteil des Senats vom 12. November 1970 - BVerwG 3 C 123.69 - [Buchholz 427.207 § 2 Nr. 12]). - BVerwG, 26.10.1978 - 3 C 44.77
Betriebsvermögen - Erwerb von Wirtschaftsgütern - Gründung eines Betriebs - …
Auszug aus BVerwG, 31.05.1979 - 3 C 34.78
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist zwar in Fällen, in denen im Zusammenhang mit einem Erwerb neben dem Kaufpreis eine solche Ausgleichszahlung geleistet werden mußte, auf Grund eines allgemeinen Erfahrungssatzes zu vermuten, daß der Kaufpreis unter dem Verkehrswert lag (vgl. zuletzt Urteil des Senats vom 26. Oktober 1978 - BVerwG 3 C 44.77 - [Buchholz 427.207 § 9 Nr. 28]).
- BVerwG, 24.05.1984 - 3 C 49.82
Verzicht auf mündliche Verhandlung - Erlaß eines Beweisbeschlusses - …
Auf die Revision des Klägers ist die Sache durch Urteil vom 31. Mai 1979 - BVerwG 3 C 34.78 - an das Verwaltungsgericht zurückverwiesen worden. - BVerwG, 07.06.1989 - 8 B 23.89
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf …
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Mai 1979 - BVerwG 3 C 34.78 - (Buchholz 427.7 § 15 RepG Nr. 9) verhält sich zu § 15 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b des Reparationsschädengesetzes. - BVerwG, 01.09.1988 - 3 C 73.87 Unter diesen Umständen ist dem Verwaltungsgericht darin zuzustimmen, daß dem gemeinen Wert (Verkehrswert) aller aufgrund des einheitlichen Erwerbsvorganges von dem unmittelbar Geschädigten erworbenen Wirtschaftsgüter die Gesamtheit aller hierfür erbrachten Gegenleistungen gegenüberzustellen ist (vgl. auch Urteil vom 31. Mai 1979 - BVerwG 3 C 34.78 - in Buchholz 427.7 § 15 Nr. 9).