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   BayObLG, 01.03.2024 - 203 StObWs 521/23   

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https://dejure.org/2024,8014
BayObLG, 01.03.2024 - 203 StObWs 521/23 (https://dejure.org/2024,8014)
BayObLG, Entscheidung vom 01.03.2024 - 203 StObWs 521/23 (https://dejure.org/2024,8014)
BayObLG, Entscheidung vom 01. März 2024 - 203 StObWs 521/23 (https://dejure.org/2024,8014)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    StVollzG § 109; BayStVollzG Art. 201 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, Begründung der Rechtsbeschwerde, Rechtsbeschwerdegericht, Strafvollstreckungskammer, Beschwerdeführer, Auskunftserteilung, Unerlässlichkeit, Gehörsverletzung, Anstaltsärzte, Rechtliches Gehör, Aufklärungsrüge, Strafgefangener, ...

  • rewis.io

    Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, Begründung der Rechtsbeschwerde, Rechtsbeschwerdegericht, Strafvollstreckungskammer, Beschwerdeführer, Auskunftserteilung, Unerlässlichkeit, Gehörsverletzung, Anstaltsärzte, Rechtliches Gehör, Aufklärungsrüge, Strafgefangener, ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 20.04.2020 - 2 Ws 35/20

    Strafvollzug in Berlin: Rückverlegung eines zu lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus BayObLG, 01.03.2024 - 203 StObWs 521/23
    Diese Angaben müssen so genau und vollständig sein, dass das Rechtsbeschwerdegericht allein aufgrund der Beschwerdebegründung ohne Rückgriff auf die Akten und sonstige Unterlagen prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt (st. Rspr., vgl. etwa Senat, Beschluss vom 26. Januar 2023 - 203 StObWs 502/22 -, juris Rn. 6 m.w.N.; KG Berlin, Beschluss vom 20. April 2020 - 2 Ws 35/20 Vollz -, juris Rn. 16; Arloth/Krä, StVollzG, 5. Aufl., § 118 Rn. 4).

    Die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs erfordert nach gefestigter Rechtsprechung neben der Angabe der Tatsachen, aus denen sich aus der Sicht des rügenden Betroffenen die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ergibt, einen substanziierten Vortrag zum Vorliegen der Voraussetzungen einer Gehörsverletzung einschließlich der Darlegung, warum nicht auszuschließen sei, dass die Entscheidung ohne die Gehörsverletzung anders ausgefallen wäre; zur Darlegung der Entscheidungserheblichkeit des Gehörsverstoßes gehört somit auch die Angabe, was bei Gewährung des rechtlichen Gehörs vorgetragen worden wäre und dass nicht auszuschließen sei, dass dieser Vortrag zu einer anderen Entscheidung geführt hätte (st. Rspr., vgl. Senat a.a.O. Rn. 12 m.w.N.; KG Berlin, Beschluss vom 20. April 2020 - 2 Ws 35/20 Vollz -, juris Rn. 18 m.w.N.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 15. Juni 2020 - V 4 Ws 122/20 -, juris Rn. 15).

  • BVerfG, 20.12.2016 - 2 BvR 1541/15

    Anspruch eines Strafgefangenen auf Einsicht in seine Krankenakte (Grundrecht auf

    Auszug aus BayObLG, 01.03.2024 - 203 StObWs 521/23
    Der Inhalt der Krankenunterlagen des Beschwerdeführers samt Diagnosen ist in besonderem Maße grundrechtsrelevant (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 2016 - 2 BvR 1541/15-, juris Rn. 20).
  • BVerfG, 28.07.2022 - 2 BvR 1814/21

    Prozesskostenhilfe für die Anfechtung einer Weitergabe von Gesundheitsdaten eines

    Auszug aus BayObLG, 01.03.2024 - 203 StObWs 521/23
    Die Rechtsansicht der Strafvollstreckungskammer, interne Verstöße gegen Art. 201 BayStVollzG seien nicht gerichtlich überprüfbar, erweist sich demnach als unzutreffend (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 28. Juli 2022 - 2 BvR 1814/21 -, juris).
  • KG, 30.05.2022 - 5 Ws 72/22

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde eines ehemaligen in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BayObLG, 01.03.2024 - 203 StObWs 521/23
    Eine zulässige Aufklärungsrüge setzt nach der gefestigten obergerichtlichen Rechtsprechung regelmäßig voraus, dass der Beschwerdeführer bestimmte Tatsachen, deren Aufklärung das Gericht unterlassen hat, sowie die Beweismittel, derer sich der Tatrichter hätte bedienen sollen, benennt; ferner bedarf es der Darlegung, welche Umstände das Gericht zu der vermissten Beweiserhebung hätten drängen müssen und welches Ergebnis von der unterbliebenen Beweiserhebung zu erwarten gewesen wäre (st. Rspr., vgl. Senat a.a.O.; KG Berlin, Beschluss vom 30. Mai 2022 - 5 Ws 72/22 Vollz -, juris Rn. 13).
  • BayObLG, 26.01.2023 - 203 StObWs 502/22

    Anforderungen an die Ablehnung der Gewährung von Vollzugslockerungen bei

    Auszug aus BayObLG, 01.03.2024 - 203 StObWs 521/23
    Diese Angaben müssen so genau und vollständig sein, dass das Rechtsbeschwerdegericht allein aufgrund der Beschwerdebegründung ohne Rückgriff auf die Akten und sonstige Unterlagen prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt (st. Rspr., vgl. etwa Senat, Beschluss vom 26. Januar 2023 - 203 StObWs 502/22 -, juris Rn. 6 m.w.N.; KG Berlin, Beschluss vom 20. April 2020 - 2 Ws 35/20 Vollz -, juris Rn. 16; Arloth/Krä, StVollzG, 5. Aufl., § 118 Rn. 4).
  • OLG Frankfurt, 18.08.2009 - 3 Ws 661/09

    Überlassung der Gefangenenpersonalakte an Sachverständigen

    Auszug aus BayObLG, 01.03.2024 - 203 StObWs 521/23
    Nicht von der Schweigepflicht umfasst sind Werturteile und persönliche Einschätzungen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 18. August 2009 - 3 Ws 661/09 -, juris Rn. 4; Arloth/Krä a.a.O. § 182 Rn. 4 m.w.N.; Koranyi in Laubenthal/Nestler/Neubacher//Verrel/Baier, Strafvollzugsgesetze, 13. Aufl., Kapitel O Rn. 175; Beck a.a.O. StVollzG § 182 Rn. 12).
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