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   BayObLG, 04.07.1996 - 1Z BR 162/95   

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https://dejure.org/1996,5224
BayObLG, 04.07.1996 - 1Z BR 162/95 (https://dejure.org/1996,5224)
BayObLG, Entscheidung vom 04.07.1996 - 1Z BR 162/95 (https://dejure.org/1996,5224)
BayObLG, Entscheidung vom 04. Juli 1996 - 1Z BR 162/95 (https://dejure.org/1996,5224)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen die Ablehnung der Einziehung des ohne Nacherbenvermerk erteilten Erbscheins; Verwirkung des Beschwerderechts; Erheben der Einwendungen gegen den vom Nachlassgericht mitgeteilten Erbscheinsantrag innerhalb der gesetzten Frist; Einziehung des unrichtigen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einsetzung eines Vorerben ohne Bestimmung eines Nacherben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 1577
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 07.03.1989 - BReg. 1a Z 51/88

    Vermögenssorge; Pflichtverletzung; Vermögensverfall; Vormundschaftsgericht;

    Auszug aus BayObLG, 04.07.1996 - 1Z BR 162/95
    Dieser neue Sachvortrag kann nicht berücksichtigt werden, denn gemäß § 27 Abs. 1 Satz 2 FGG , § 561 ZPO sind für die Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts die zur Zeit des Erlasses der Beschwerdeentscheidung festgestellten Tatsachen maßgebend (vgl. BayObLG FamRZ 1989, 1215, 1216 f m.w.N.).
  • BayObLG, 13.04.1995 - 1Z BR 32/95

    Testamentserrichtung als maßgeblicher Zeitpunkt für Auslegung des

    Auszug aus BayObLG, 04.07.1996 - 1Z BR 162/95
    Falls der Erblasser später wegen einer Verschlechterung der Beziehungen zu seinem Sohn seinen Willen geändert haben sollte, ohne dies in der für letztwillige Verfügungen vorgeschriebenen Form zu erklären, wäre dies für die Auslegung des Testaments ohne Bedeutung (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 1446 m.w.N.).
  • BayObLG, 06.09.1995 - 1Z BR 7/95

    Festsetzung des Geschäftswerts eines Beschwerdeverfahrens; Schätzung des

    Auszug aus BayObLG, 04.07.1996 - 1Z BR 162/95
    Zwar bewertet der Senat das Interesse eines am Erbscheinsverfahren Beteiligten an der Aufnahme oder Beseitigung eines Nacherbenvermerks in der Regel mit einem Bruchteil des Reinnachlasses (vgl. Senatsbeschluß vom 6.9.1995 - 1Z BR 7/95 und 49/95).
  • BayObLG, 16.06.1993 - 1Z BR 10/93

    Voraussetzungen der Aufhebung auf Grund eines Verstoßes gegen Art. 103 GG

    Auszug aus BayObLG, 04.07.1996 - 1Z BR 162/95
    Dies kann im Rechtsbeschwerdeverfahren keinen Erfolg haben (vgl. BayObLGZ 1993, 248, 252).
  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus BayObLG, 04.07.1996 - 1Z BR 162/95
    Dabei geht es nicht um die Ermittlung eines von der Erklärung losgelösten Willens, sondern um die Klärung der Frage, was der Erblasser mit seinen Worten sagen wollte (vgl. BGH NJW 1993, 256 ; BayObLGZ 1981, 79, 82 und ständige Rechtsprechung).
  • BayObLG, 26.03.1996 - 1Z BR 111/94

    Erbenermittlung von Amts wegen durch das Beschwerdegericht

    Auszug aus BayObLG, 04.07.1996 - 1Z BR 162/95
    Von einer Verwirkung des Beschwerderechts kann unter den gegebenen Umständen keine Rede sein (vgl. BayObLGZ 1996, 69, 72 m.w.N.).
  • BayObLG, 16.03.1995 - 1Z BR 82/94

    Anfechtung einer Erbschaftsannahme

    Auszug aus BayObLG, 04.07.1996 - 1Z BR 162/95
    Die Zulässigkeit der Erstbeschwerde, die vom Rechtsbeschwerdegericht selbständig nachzuprüfen ist (vgl. BayObLGZ 1995, 120, 123 m.w.N.), hat das Landgericht zutreffend bejaht.
  • BayObLG, 20.09.1993 - 1Z BR 19/93

    Zur Beendigung einer Nachlaßpflegschaft

    Auszug aus BayObLG, 04.07.1996 - 1Z BR 162/95
    Das Gericht der weiteren Beschwerde kann die vom Beschwerdegericht getroffene Ermessensentscheidung nur begrenzt nachprüfen (vgl. BayObLGZ 1993, 325, 328).
  • BayObLG, 17.05.1991 - BReg. 1a Z 80/90

    Wechselbezügliche Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament

    Auszug aus BayObLG, 04.07.1996 - 1Z BR 162/95
    Sie kann vom Gericht der weiteren Beschwerde nur daraufhin nachgeprüft werden, ob sie nach den Denkgesetzen und der Erfahrung möglich ist, mit den gesetzlichen Auslegungsregeln in Einklang steht, dem Sinn und Wortlaut des Testaments nicht widerspricht und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (vgl. BayObLGZ 1991, 173, 176 und ständige Rechtsprechung).
  • BayObLG, 12.03.1981 - BReg. 1 Z 3/81
    Auszug aus BayObLG, 04.07.1996 - 1Z BR 162/95
    Dabei geht es nicht um die Ermittlung eines von der Erklärung losgelösten Willens, sondern um die Klärung der Frage, was der Erblasser mit seinen Worten sagen wollte (vgl. BGH NJW 1993, 256 ; BayObLGZ 1981, 79, 82 und ständige Rechtsprechung).
  • BayObLG, 13.02.1975 - BReg. 1 Z 82/74
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