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   BayObLG, 05.11.1985 - BReg. 1 Z 48/85   

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https://dejure.org/1985,2493
BayObLG, 05.11.1985 - BReg. 1 Z 48/85 (https://dejure.org/1985,2493)
BayObLG, Entscheidung vom 05.11.1985 - BReg. 1 Z 48/85 (https://dejure.org/1985,2493)
BayObLG, Entscheidung vom 05. November 1985 - BReg. 1 Z 48/85 (https://dejure.org/1985,2493)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Weitere Beschwerde der Kinder des Erblassers gegen die Ernennung eines Testamentsvollstreckers; Ernennung des Testamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht als im Beschwerdeweg anfechtbare Entscheidung; Grundzüge des Verfahrens der Ernennung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1987, 98
  • Rpfleger 1986, 294
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.10.1959 - IV ZB 105/59

    Behörde als Beteiligter i. S. des § 13a FGG

    Auszug aus BayObLG, 05.11.1985 - BReg. 1 Z 48/85
    Die Berechtigung der Beteiligten zu 1 und 2 zur Einlegung der Rechtsbeschwerde ergibt sich bereits aus der Zurückweisung ihrer Erstbeschwerde ( §§ 20, 29 Abs. 4 FGG ; BGHZ 31, 92/95; RayObLGZ 1982, 363/364).
  • BGH, 21.03.1957 - II ZR 172/55

    Wirksamkeit richterlichen Handelns im FGG -Verfahren über eine Angelegenheit der

    Auszug aus BayObLG, 05.11.1985 - BReg. 1 Z 48/85
    Vielmehr kann das Landgericht an Stelle des Amtsgerichts in der Sache selbst entscheiden und damit Fehler des amtsgerichtlichen Verfahrens heilen (Keidel/Kuntze/Winkler, Jansen aaO), weil das Landgericht als zweite Tatsacheninstanz durch die Erstbeschwerde in den Grenzen des Rechtsmittels vollständig an die Stelle des Amtsgerichts getreten ist (vgl. BGHZ 24, 47/52; BayObLGZ 1980, 20/22 m.Nachw.).
  • BayObLG, 25.06.1985 - BReg. 1 Z 25/85

    Unterscheidung; Erbfälle; Testamentsvollstreckung; Testament; Anordnung

    Auszug aus BayObLG, 05.11.1985 - BReg. 1 Z 48/85
    Es ist streitig, ob die Ernennung nur mit förmlicher Zustellung wirksam wird oder ob die formlose Mitteilung an den Testamentsvollstrecker genügt (vgl. BayObLGZ 1985, 233/239 f.).
  • BayObLG, 31.12.1982 - BReg. 1 Z 98/82
    Auszug aus BayObLG, 05.11.1985 - BReg. 1 Z 48/85
    Sie kann vom Rechtsbeschwerdegericht nur dahin überprüft werden, ob er den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht ( § 12 FGG ), bei der Erörterung des Beweisstoffs alle wesentlichen Umstände berücksichtigt ( § 25 FGG ), nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen, keine verfahrensrechtlichen Vorschriften verletzt und auch die Beweisanforderungen weder vernachlässigt noch überspannt hat (BayObLGZ 1982, 474/477).
  • BayObLG, 29.01.1980 - BReg. 3 Z 6/80
    Auszug aus BayObLG, 05.11.1985 - BReg. 1 Z 48/85
    Vielmehr kann das Landgericht an Stelle des Amtsgerichts in der Sache selbst entscheiden und damit Fehler des amtsgerichtlichen Verfahrens heilen (Keidel/Kuntze/Winkler, Jansen aaO), weil das Landgericht als zweite Tatsacheninstanz durch die Erstbeschwerde in den Grenzen des Rechtsmittels vollständig an die Stelle des Amtsgerichts getreten ist (vgl. BGHZ 24, 47/52; BayObLGZ 1980, 20/22 m.Nachw.).
  • BayObLG, 06.05.1997 - 1Z BR 248/96

    Auslegung eines Testaments - Testamentsvollstreckung zur Erfüllung einer Auflage

    Das Landgericht hat zutreffend darauf hingewiesen, daß die Ernennung einer bestimmten Person zum Testamentsvollstrecker nicht ohne weiteres das Ersuchen an das Nachlaßgericht zur Ernennung eines anderen Testamentsvollstreckers enthält (BayObLG FamRZ 1987, 98/100; Soergel/Damrau BGB 12. Aufl. Rn. 3, Palandt/Edenhofer BGB 56. Aufl. Rn. 1, jeweils zu § 2200).

    Entscheidend ist auch bei dieser Anordnung der Wille des Erblassers, der nach den allgemein geltenden Grundsätzen zur Auslegung von Testamenten zu ermitteln ist (vgl. BayObLG FamRZ 1987, 98/100; Palandt/Edenhofer § 2200 Rn. 1).

    Der vom Landgericht ermittelte Wille der Erblasserin hat in dem Nachtrag zum Testament - wenn auch unvollkommen - Ausdruck gefunden (vgl. BayObLG FamRZ 1987, 98/100).

  • BayObLG, 23.09.1994 - 1Z BR 12/94

    Aufklärungspflicht des Nachlassgerichts bei behaupteter Testierunfähigkeit des

    Dies schließt jedoch nicht schlechthin die Befugnis aus, die Sache an das Amtsgericht zurückzuverweisen, wenn schwerwiegende Verfahrensmängel vorliegen, etwa wenn die Aufklärung des Sachverhalts so ungenügend ist, daß die Behebung dieses Mangels durch das Beschwerdegericht dem Verlust einer Instanz gleichkäme (vgl. BayObLGZ 1966, 435/440; BayObLG FamRZ 1987, 98/99; Jansen FGG 2. Aufl. Rn. 13, Keidel/Kuntze FGG 13. Aufl. Rn.. 7, jeweils zu § 25).

    die vom Nachlaßgericht vorgenommene Aufklärung des Sachverhalts war so unzureichend, daß die Behebung des Verfahrensmangels durch das Beschwerdegericht für beide Beteiligte dem Verlust einer Instanz gleichkäme (vgl. BayObLG FamRZ 1987, 98/99; Jansen § 25 Rn. 13).

  • OLG München, 24.08.2006 - 33 Wx 222/05

    Beschwerdebefugnis des Betreuers gegen Aufhebung der Betreuung wegen mangelnder

    Das Landgericht kann zwar bei fehlender Anhörung eines Beteiligten unter bestimmten Voraussetzungen zurückverweisen, ist jedoch hierzu nicht verpflichtet, jedenfalls in Fällen, in denen es in den Grenzen des Rechtsmittels vollständig an die Stelle des Amtsgerichts getreten ist (vgl. BayObLG FamRZ 1987, 98/99), was hier der Fall ist (§ 69g Abs. 5 FGG).
  • OLG Düsseldorf, 27.01.2012 - 3 Wx 231/11

    Auslegung eines Erbvertrages hinsichtlich der Person des Testamentsvollstreckers

    Fehlt es an einer ausdrücklichen Erklärung, so kann sich eine solche auch durch Auslegung, und zwar auch durch ergänzende, ergeben (BayObLG FamRZ 1987, 98; Mayer in BeckOK Bamberger/Roth BGB Stand 01.03.2011 § 2200 Rdz. 2).
  • BayObLG, 18.12.1997 - 1Z BR 97/97

    Zwingende Anhörung des Testamentsvollstreckers vor Entlassung - Zeitpunkt

    bb) Das Beschwerdegericht hat jedoch zutreffend ausgeführt, daß eine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch das Nachlaßgericht geheilt werden kann (vgl. BayObLG NJW-RR 1991, 1098/1100 m.w.N.; Keidel/Amelung FGG 13. Aufl. § 12 Rn. 150), wenn das in den Grenzen des Rechtsmittels vollständig an die Stelle des Nachlaßgerichts getretene Beschwerdegericht als zweite Tatsacheninstanz die Gewährung des rechtlichen Gehörs nachholt (BayObLG FamRZ 1987, 98/99 m.w.N.).
  • BayObLG, 08.12.1995 - 1Z BR 80/95

    Bürgermeistertestament

    Da nunmehr der Inhalt des Testaments im einzelnen festzustellen ist und auf dieser Grundlage auch weitere Ermittlungen zur Frage Testamentsauslegung und der Testamentsvollstreckung in Betracht kommen, käme eine abschließende Entscheidung des Beschwerdegerichts für die Beteiligten dem Verlust einer Instanz gleich (vgl. BayObLG FamRZ 1987, 98, 99).
  • OLG Frankfurt, 15.11.1996 - 20 W 610/94
    Dieser Grundsatz gilt im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend, wenn das Verfahren der Erstinstanz so mangelhaft war, daß die abschließende Entscheidung im Beschwerdeverfahren dem Verlust einer Instanz gleichkommt (BayObLG FamRZ 1987, 98; OLG Frankfurt am Main NJW 1989, 5; OLG Düsseldorf FamRZ 1993, 575; Keidel/Kuntze a.a.O., § 25 Rn. 7; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 7. Aufl., § 25 FGG Rn. 11).
  • OLG Köln, 15.05.1998 - 2 Wx 19/98

    Überlassung der Bestimmung der Person des Testamentsvollstreckers durch einen

    Ein derartiger Wille des Erblassers kann auch im Wege ergänzender Testamentsauslegung festgestellt werden, sofern - wie hier - die Testamentsvollstreckung selbst angeordnet ist (vgl. BayObLG FamRZ 1987, 98 [100]; OLG Hamm, OLGZ 1976, 20 [21]; KG OLGZ 1992, 139 [141]; Palandt/Edenhofer, BGB, 57. Aufl. 1998, § 2200, Rdn. 1).
  • BayObLG, 17.06.1999 - 1Z BR 140/98

    Rechtliches Gehör

    Es ist anerkannt, daß das Beschwerdegericht im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit die angefochtene Entscheidung auch aufheben und die Sache an die erste Instanz zur weiteren Ermittlung und anderweitigen Entscheidung zurückverweisen kann, wenn im ersten Rechtszug nur eine völlig unzureichende Sachaufklärung stattgefunden hat (BGH, FamRZ 1982, 152, 153; BayObLG, FamRZ 1987, 98, 99; WuM 1994, 295, 296; OLG Frankfurt, NJW-RR 1989, 5 f.; Keidel/Kayser, § 12 Rdn. 37, Keidel/Kahl, § 25 Rdn. 7).
  • BayObLG, 01.02.1994 - 2Z BR 97/93

    Anfechtung wegen nicht erfolgter Zurückverweisung an das Amtsgericht bei

    Denn die Zurückverweisung an das Gericht des ersten Rechtszugs steht im Ermessen des Beschwerdegerichts, zwingend vorgeschrieben ist sie nicht (vgl. BayObLG FamRZ 1987, 98/99; Bassenge/Herbst FGG 6. Aufl. Anm. 5 a, Jansen FGG 2. Aufl. Rn. 13, Keidel/Kuntze FGG 13. Aufl. Rn. 7, jeweils zu § 25).
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