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   BayObLG, 06.03.1996 - 1Z BR 199/95   

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https://dejure.org/1996,8545
BayObLG, 06.03.1996 - 1Z BR 199/95 (https://dejure.org/1996,8545)
BayObLG, Entscheidung vom 06.03.1996 - 1Z BR 199/95 (https://dejure.org/1996,8545)
BayObLG, Entscheidung vom 06. März 1996 - 1Z BR 199/95 (https://dejure.org/1996,8545)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Wirksamkeit des Erbvertrages; Abgrenzung der Geschäftsfähigkeit des vertragschließenden Erblassers bei Abschluss des Erbvertrages von der Testierfähigkeit; Anhaltspunkte für eine Störung der Geistestätigkeit des Erblassers; Pflicht ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1289
  • FamRZ 1996, 971
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 15.11.2018 - 1 U 1198/17

    Abschluss eines Erbvertrages: Geschäfts- und Testierfähigkeit des zwei Tage vor

    Auch wenn die Beweisaufnahme zur Frage der Testierfähigkeit erfolgt sei, könne das Gericht auch ohne zusätzliche Beweisaufnahme von einer Geschäftsfähigkeit des Erblassers ausgehen, da die Ergebnisse identisch seien, so habe auch bereits das BayObLG in einem ähnlichen gelagerten Fall entschieden (NJW-RR 1996, 1289).

    Sowohl die hier maßgebende Frage der Geschäftsfähigkeit als auch die von dem Landgericht geprüfte Frage der Testierfähigkeit setzen mithin in jedem Fall eine Störung der Geistestätigkeit im Zeitpunkt der Abgabe der Willenserklärung voraus, die ein Handeln in freier Willensbestimmung ausschließt (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 971; BayObLG FamRZ 2002, 62).

    Weiterer Beweiserhebungen bedarf es bei einer solchen Sachlage nicht (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 971).

  • BayObLG, 06.04.2001 - 1Z BR 123/00

    Unterscheidung von Testierfähigkeit und Geschäftsfähigkeit

    Sowohl die (hier maßgebende) Geschäftsunfähigkeit als auch die (vom Landgericht geprüfte) Testierunfähigkeit volljähriger Personen setzen eine Störung der Geistestätigkeit im Zeitpunkt der Abgabe der Willenserklärung voraus, die ein Handeln in freier Willensbestimmung ausschließt (BayObLG FamRZ 1996, 971/972 m.w.N.).
  • LG Konstanz, 08.08.2008 - 62 T 78/04
    Sowohl die (hier maßgebende) Geschäftsunfähigkeit als auch die Testierunfähigkeit volljähriger Personen setzen eine Störung der Geistestätigkeit im Zeitpunkt der Abgabe der Willenserklärung voraus, die ein Handeln in freier Willensbestimmung ausschließt ( BayObLG FamRZ 1996, 971/972 m.w.N.; FamRZ 2002, 62 ).
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