Rechtsprechung
   BayObLG, 06.05.1993 - 1Z RE-Miet 1/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4933
BayObLG, 06.05.1993 - 1Z RE-Miet 1/93 (https://dejure.org/1993,4933)
BayObLG, Entscheidung vom 06.05.1993 - 1Z RE-Miet 1/93 (https://dejure.org/1993,4933)
BayObLG, Entscheidung vom 06. Mai 1993 - 1Z RE-Miet 1/93 (https://dejure.org/1993,4933)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,4933) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsentscheidsvorlage; Vorlagevoraussetzung; Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage; Fälligkeitsklausel; Aufrechnungsausschlussklausel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gültigkeit einer Formularklausel im Mietvertrag

  • rechtsportal.de

    Gültigkeit einer Formularklausel im Mietvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1097
  • BayObLGZ 1993, 212
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG München, 06.02.1992 - 29 U 4154/91

    Mietrecht; Fälligkeit des Mietzinses und Aufrechnungsklausel in

    Auszug aus BayObLG, 06.05.1993 - REMiet 1/93
    Es folge insoweit der Auffassung des LG München I (WuM 1991, 389) und des OLG München (WuM 1992, 232 ).

    Darüber hinaus zeigen die tragenden Gründe der Entscheidung, insbesondere die Ausführungen zur Frage einer Vorlage an den BGH wegen einer Abweichung von der Entscheidung des OLG München vom 6.2.1992 (WuM 1992, 232), daß das OLG Hamm seine Entscheidung bewußt auf die ihm vorlegende Aufrechnungsklausel beschränkt hat.

    (vgl. nur die jedenfalls in der Argumentation unterschiedlichen bereits erwähnten Entscheidung des OLG München und des OLG Hamm) und Literatur (vgl. die Anmerkungen zum Urteil des OLG München von Geldmacher, WuM 1992, 585 einerseits, Zoller, BB 1992, 1750 und Gerauer, ZMR 1992, 287 andererseits; ferner Stürzer, DWW 1993, 67) unterschiedlich beantwortet.

    Zwar scheidet eine Vorlage nicht schon deshalb aus, weil die bereits mehrfach erwähnte Entscheidung des OLG München vom 6.2.1992 (WuM 1992, 232), in der die Wirksamkeit der Voraussetzungsklausel im Zusammenhang mit der Aufrechnungsklausel verneint wurde, im Verbandsklageverfahren nach § 13 ff. AGBG und nicht im Rechtsentscheidungsverfahren ergangen ist (vgl. BGHZ 89, 275/279 und Landfermann/Heerde RES VIII Einführung S. 28 m.w.Nachw.).

    Denn die Vorauszahlungsklausel begegnet für sich genommen nach der ganz herrschenden Auffassung, der sich der Senat anschließt, keinen rechtlichen Bedenken (vgl. OLG Hamm, WuM 1993, 176,177; LG München I, WuM 1991, 389,390; Zoller, BB 1992, 1750,1751 m.w.Nachw.; Geldmacher, WuM 1992, 585,586).

  • OLG Hamm, 15.03.1993 - 30 REMiet 5/92

    Mietrecht; Vorauszahlungsklausel; Aufrechnungsklausel

    Auszug aus BayObLG, 06.05.1993 - REMiet 1/93
    c) Soweit die Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Rechtsfragen zu bejahen ist, handelt es sich um Frage, die sich aus einem Mietvertragsverhältnis über Wohnraum ergeben (vgl. OLG Hamm, Beschluß vom 15.3.1993, WuM 1993, 176, teilweise abgedruckt auch in MDR 1993, 336).

    Denn die Vorauszahlungsklausel begegnet für sich genommen nach der ganz herrschenden Auffassung, der sich der Senat anschließt, keinen rechtlichen Bedenken (vgl. OLG Hamm, WuM 1993, 176,177; LG München I, WuM 1991, 389,390; Zoller, BB 1992, 1750,1751 m.w.Nachw.; Geldmacher, WuM 1992, 585,586).

    Er schließ sich auch für die ihm vorliegende Klauselkombination der Auffassung des OLG Hamm in der Entscheidung vom 15.3.1993 an, daß in den Fällen, in denen sich die Unangemessenheit einer allgemein üblichen und für sich genommen nicht zu beanstandenden mietvertraglichen Vorauszahlungsklausel erst aus ihrer Kombination mit einer die Aufrechnung mit Gegenforderungen einschränkenden Vertragsklausel ergibt, der Vorauszahlungsklausel der Vorrang zukommt, so daß die darin enthaltene vertragliche Regelung weiterhin gültig bleibt (III.3.c der Entscheidungsgründe, WuM 1993, 176,178).

  • BGH, 14.11.1984 - VIII ZR 283/83

    Zum Zeitpunkt der "Ablieferung" im Rahmen der Rügelast gem. § 377 HGB

    Auszug aus BayObLG, 06.05.1993 - REMiet 1/93
    Der BGH hat die Zulässigkeit einer solchen einschränkenden Auslegung insbesondere für allgemein übliche Klauseln bejaht, die im Geschäftsverkehr in zulässiger Weise gehandhabt werden (BGHZ 92, 396,398).

    Auch sind die in der Rechtspr. für eine ergänzende Vertragsauslegung im Rahmen des § 6 Abs. 2 AGBG (vgl. insbesondere BGHZ 107, 273,276) sowie für die einschränkende Auslegung von Formularklauseln (vgl. BGHZ 92, 396,398) entwickelten Voraussetzungen nicht in vollem Umfang gegeben.

  • BGH, 07.03.1989 - KZR 15/87

    Kündigung eines Vertrages ohne sachlichen Grund

    Auszug aus BayObLG, 06.05.1993 - REMiet 1/93
    Im Individualprozeß ist es allerdings zulässig, für die Lückenfüllung in bestimmtem Umfang auch auf die Regeln der ergänzenden Vertragsauslegung gemäß §§ 157, 242 BGB zurückzugreifen (BGHZ 90, 74 und 107, 273,276; Palandt/Heinrichs 52. Aufl., § 6 AGBG Rn. 6 m.w.Nachw.).

    Auch sind die in der Rechtspr. für eine ergänzende Vertragsauslegung im Rahmen des § 6 Abs. 2 AGBG (vgl. insbesondere BGHZ 107, 273,276) sowie für die einschränkende Auslegung von Formularklauseln (vgl. BGHZ 92, 396,398) entwickelten Voraussetzungen nicht in vollem Umfang gegeben.

  • LG Köln, 16.07.1992 - 1 S 93/92
    Auszug aus BayObLG, 06.05.1993 - REMiet 1/93
    Denn sie ist bereits wiederholt aufgetreten (vgl. neben der Entscheidung des OLG München aaO. z.B. die Entscheidungen LG Berlin, WuM 1992, 605 und WuM 1993, 186; LG Köln, WuM 1992, 541; LG Bremen, WuM 1993, 181; LG Hamburg, WuM 1993, 188), und wird sich auch in Zukunft in gleicher Weise wiederholt stellen.

    Zwar entfalle die Unwirksamkeit schon bei Wegfall einer Klausel, es sei aber nicht Sache des Gerichts auszusuchen, welche von mehreren Klauseln bestehenbleiben sollten (Wolf/Horn/Lindacher AGBG 2. Aufl., § 9 Rn. 133; ebenso im Ergebnis LG Köln, WuM 1992, 541,542 und Geldmacher, WuM 1992, 585,586).

  • BGH, 09.07.1992 - VII ZR 7/92

    Internationale Zuständigkeit bei Verbandsklage gegen Bereitsteller ausländischer

    Auszug aus BayObLG, 06.05.1993 - REMiet 1/93
    Sie war nicht Gegenstand des Urteils des OLG München vom 9.2.1992 und konnte schon im Hinblick auf den im Verbandsklageverfahren geltenden Grundsatz der "kundenfeindlichsten" Auslegung von Formularklauseln (vgl. BGHZ 91, 55,61 und BGH, NJW 1992, 3158,3161; Ulmer/Brandner/Hensen AGBG 7. Aufl., § 13 Rn. 10 m.w.Nachw.) auch nicht Gegenstand dieses Verfahrens sein.
  • BGH, 05.04.1984 - III ZR 2/83

    Inhaltskontrolle von AGB betreffend einen Ratenkredit; Wirksamkeit einer

    Auszug aus BayObLG, 06.05.1993 - REMiet 1/93
    Sie war nicht Gegenstand des Urteils des OLG München vom 9.2.1992 und konnte schon im Hinblick auf den im Verbandsklageverfahren geltenden Grundsatz der "kundenfeindlichsten" Auslegung von Formularklauseln (vgl. BGHZ 91, 55,61 und BGH, NJW 1992, 3158,3161; Ulmer/Brandner/Hensen AGBG 7. Aufl., § 13 Rn. 10 m.w.Nachw.) auch nicht Gegenstand dieses Verfahrens sein.
  • BGH, 15.06.1989 - VII ZR 205/88

    Allgemeine Reisebedingungen:Abtretungsausschluß - Anzeigepflicht

    Auszug aus BayObLG, 06.05.1993 - REMiet 1/93
    Daher kann auch das Zusammentreffen mehrerer für sich genommen unbedenklicher Klauseln zu einer unangemessenen Benachteiligung des Vertragspartners führen (BGHZ 108, 52,55; Soergel/Stein aaO. m.w.Nachw.).
  • BGH, 17.01.1989 - XI ZR 54/88

    Formularmäßige Vereinbarung der Verzögerung der Wertstellung von Bareinzahlungen

    Auszug aus BayObLG, 06.05.1993 - REMiet 1/93
    a) Es ist in der höchstrichterlichen Rechtspr. anerkannt, daß die Beurteilung der Frage, ob der Vertragspartner des Verwenders von allgemeinen Geschäftsbedingungen durch eine einzelne Bestimmung dieser Bedingungen entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt wird, der gesamte Inhalt des Vertrages zu berücksichtigen ist (BGHZ 106, 259,263; Soergel/Stein 12. Aufl., § 9 AGBG Rn. 6 m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 04.02.1987 - REMiet 2/86

    Mietzinsminderung bei Baulärm auf Nachbargrundstück

    Auszug aus BayObLG, 06.05.1993 - REMiet 1/93
    Die Auffassung ist auch unter Beachtung der dem Senat gezogenen Grenzen der Überprüfung (vgl. BayObLGZ 1987, 36,38) nicht zu beanstanden.
  • BGH, 11.01.1984 - VIII ARZ 6/83

    Voraussetzungen für BGH-Rechtsentscheid - Ausschließliche AG-Zuständigkeit bei

  • BayObLG, 19.01.1981 - Allg. Reg. 103/80

    Anspruch auf Funkantenne auf dem Dach?

  • BayObLG, 25.09.1991 - REMiet 3/91

    Begründung eines Mieterhöhungsverlangens mit Verweis auf vergleichbare Wohnungen

  • LG Berlin, 06.10.1992 - 65 S 411/91
  • BGH, 26.10.1994 - VIII ARZ 3/94

    Formularmäßiger Aufrechnungsausschluß bei Vorleistungspflicht im Rahmen eines

    An dieser Entscheidung sieht sich das Landgericht jedoch durch einen Rechtsentscheid des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 6. Mai 1993 (WuM 1993, 335 = ZMR 1993, 371 = GE 1993, 705) gehindert.
  • OLG Schleswig, 24.02.1994 - 4 REMiet 3/93

    Räumung einer Mietwohnung nach fristloser Kündigung wegen Zahlungsverzuges;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BayObLG, 12.05.1997 - REMiet 1/96

    Teilunwirksamkeit einer Mietvertragsklausel zur Durchführung von

    Ein solcher Zusammenhang ist in der Regel gegeben, wenn es um die Vereinbarkeit typischer Formularklauseln in Wohnraummietverträgen mit den Bestimmungen des AGB-Gesetzes geht (vgl. BGHZ 101, 244 ; BayObLGZ 1993, 212/214; OLG Hamm Sammlung der Rechtsentscheide in Wohnraummietsachen - RES - Band IX § 551 BGB Nr. 1).
  • OLG Hamburg, 13.01.1994 - 3 U 242/92

    Unbilligkeit einer Kündigung; Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 24.11.1993 - VIII ARZ 3/93

    Unzulässigkeit einer Vorlage wegen Entscheidung der vorgelegten Rechtsfrage durch

    Ein Rechtsentscheid kann aber nicht ergehen, weil die Frage - auf die konkrete Klauselkombination des Ausgangsfalls bezogen - bereits durch Rechtsentscheid des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 6. Mai 1993 (WuM 1993, 335 = ZMR 1993, 371) beantwortet war, als das Oberlandesgericht die Vorlage an den Bundesgerichtshof beschlossen hat.
  • BayObLG, 24.10.1996 - REMiet 3/95

    Rückzahlung eines wegen Modernisierungsmaßnahmen erhöhten Mietzinses einer

    Ein Rechtsentscheid kann insoweit nicht ergehen (vgl. BayObLGZ 1993, 212/213 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht