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BayObLG, 06.05.1996 - 1Z BR 28/96 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beschwerde gegen eine Feststellung der Sach- und Rechtslage durch Beschluss eines Vormundschaftsgerichts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Würzburg - VIII 10837/93
- LG Würzburg - 3 T 2759/95
- BayObLG, 06.05.1996 - 1Z BR 28/96
Papierfundstellen
- FamRZ 1996, 1353
- BayObLGZ 1996 Nr. 27
- BayObLGZ 1996, 110
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 30.11.1994 - 1Z AR 72/94
Negativer Zuständigkeitsstreit zwischen Vormundschaftsgericht und …
Auszug aus BayObLG, 06.05.1996 - 1Z BR 28/96
Da sich das Landgericht in seinem - an sich nicht angefochtenen - Beschluß vom 21.12.1995 unmittelbar auf die Entscheidung des Senats vom 30.11.1994 (BayObLGZ 1994, 378) beruft, sieht sich der Senat zu folgenden Hinweisen veranlaßt:.Der Senat hat dies bereits in seiner Entscheidung vom 30.11.1994 (1Z AR 72/94, BayObLGZ 1994, 378 = BayObLG Rpfleger 1995, 251 ) dargelegt, die das Landgericht - zu Unrecht - für die von ihm vertretene Ansicht heranziehen will.
Insoweit ist daher das Vormundschaftsgericht zuständig, wenn ein solches Verfahren ein nichteheliches Kind betrifft (vgl. BayObLGZ 1994, 378, 381 f.;… Staudinger/Pirrung Vorbem. zu Art. 19 EGBGB Rn. 863; siehe auch die Begründung des Entwurf zu § 10 SorgeRübkAG BT-Drs 11/5315 S. 14).
- BGH, 02.05.1990 - XII ZB 63/89
Amtspflegschaft für nichteheliche Ausländerkinder
Auszug aus BayObLG, 06.05.1996 - 1Z BR 28/96
Sie stellt sich als eine auf einen bestimmte Erfolg abzielende Verfügung im Sinne des § 19 Abs. 1 FGG dar und unterliegt daher der einfachen Beschwerde gemäß dieser Bestimmung (vgl. BGHZ 111, 199, 202; BayObLGZ 1988, 76, 77). - BayObLG, 15.03.1988 - BReg. 1 Z 67/87
Auszug aus BayObLG, 06.05.1996 - 1Z BR 28/96
Sie stellt sich als eine auf einen bestimmte Erfolg abzielende Verfügung im Sinne des § 19 Abs. 1 FGG dar und unterliegt daher der einfachen Beschwerde gemäß dieser Bestimmung (vgl. BGHZ 111, 199, 202; BayObLGZ 1988, 76, 77).