Rechtsprechung
BayObLG, 10.11.1983 - BReg. 2 Z 117/82 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,20490) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BayObLGZ 1983, 266
Wird zitiert von ... (3)
- OLG München, 30.08.2018 - 34 Wx 66/18
Unterteilung von Wohnungseigentum
Das Fehlen einer eigenen Zugangsmöglichkeit würde mithin der Entstehung von Sondereigentum an der Einheit Nr. 7.1 im Falle der Eintragung im Grundbuch nicht entgegenstehen, das Grundbuch somit durch Vollzug nicht unrichtig machen (vgl. BayObLGZ 1981, 332/336; 1983, 266/270; 1998, 2/5 f; OLG Köln NJW-RR 1994, 717; OLG Hamm FGPrax 2003, 203;… Riecke/Schmid § 3 Rn. 62 und 63a). - KG, 17.02.1993 - 24 W 3563/92
Beseitigung eines Deckendurchbruches ; Beseitigung der Beeinträchtigung eines …
Entscheidend ist jedoch, daß bereits die ursprüngliche Herstellung der Abgeschlossenheit zur vereinbarungsgemäßen, d.h. der Teilungserklärung entsprechenden, Herstellung eines ordnungsmäßigen Zustandes des Gemeinschaftseigentums gehört (vgl. BayObLG, ZMR 1980, 381; NJW 1981, 690; BayObLGZ 1983, 266,270). - BayObLG, 14.03.1990 - BReg. 1b Z 7/89
Teileigentum; Teilungserklärung; Zustimmung; Verwalter; Wichtiger Grund; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar