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BayObLG, 11.02.1982 - BReg. 1 Z 117/81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestellung eines Pflegers für ein Kind; Ausschluss der Nutznießung durch letztwillige Verfügung; Verwaltung des Kindesvermögens durch den zur Nutznießung ausgeschlossenen Vater; Voraussetzungen der Bestellung eines Pflegers zur Verwaltung des Vermögens eines unter ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Fürth - VIII 210/81
- LG Nürnberg-Fürth, 03.08.1981 - 13 T 4897/81
- BayObLG, 11.02.1982 - BReg. 1 Z 117/81
Papierfundstellen
- BayObLGZ 1982, 86
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 29.03.1976 - BReg. 1 Z 9/76
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde; …
Auszug aus BayObLG, 11.02.1982 - BReg. 1 Z 117/81
Es kann aber aus Rechtsgründen nicht beanstandet werden, daß das Landgericht hier in der letztwilligen Anordnung der Erblasserin nur einen Ausschluß der "Nutznießung", nicht aber einen Ausschluß der Verwaltung des Kindesvermögens durch den Vater ( § 1638 Abs. 1 BGB ) erblickt hat (vgl. BayObLGZ 1976, 67/70; LG Dortmund NJW 1959, 2264 f. [LG Dortmund 12.05.1959 - 9 T 233/59] ;… MünchKomm RdNr. 73, Soergel BGB 11. Aufl. RdNr. 8, je zu § 1909 BGB). - BGH, 23.10.1959 - IV ZB 105/59
Behörde als Beteiligter i. S. des § 13a FGG
Auszug aus BayObLG, 11.02.1982 - BReg. 1 Z 117/81
Die Beschwerdeberechtigung des Großvaters des Kindes folgt schon aus der Zurückweisung seiner Erstbeschwerde (§ 29 Abs. 4 i.V.m. § 20 Abs. 1 FGG ; BGHZ 31, 92/95; BayObLGZ 1981, 30/32); sie ergibt sich außerdem gemäß § 63 FGG entsprechend - wie für das Erstbeschwerdeverfahren - aus § 57 Abs. 1 Nr. 3 FGG i.V.m. § 1909 BGB . - BayObLG, 10.02.1981 - BReg. 1 Z 125/80
Auslegung einer Abfindungserklärung in einem Übergabevertrag
Auszug aus BayObLG, 11.02.1982 - BReg. 1 Z 117/81
Die Beschwerdeberechtigung des Großvaters des Kindes folgt schon aus der Zurückweisung seiner Erstbeschwerde (§ 29 Abs. 4 i.V.m. § 20 Abs. 1 FGG ; BGHZ 31, 92/95; BayObLGZ 1981, 30/32); sie ergibt sich außerdem gemäß § 63 FGG entsprechend - wie für das Erstbeschwerdeverfahren - aus § 57 Abs. 1 Nr. 3 FGG i.V.m. § 1909 BGB . - BayObLG, 13.05.1976 - BReg. 1 Z 59/76
Beschwerde gegen eine vormundschaftsgerichtliche Maßregelung; Sperre des …
Auszug aus BayObLG, 11.02.1982 - BReg. 1 Z 117/81
Die Verschiedenheit der Interessen muß so groß sein, daß die Förderung des einen Interesses nur auf Kosten des anderen geschehen kann (BayObLGZ 1963, 132/134; 1976, 114/117; MünchKomm § 1909 BGB RdNr. 30 m.weit.Nachw. bei Fn. 33); es genügt nicht, wenn trotz möglicher Interessengegensätze zu erwarten ist, daß die Eltern im Sinne des Kindes handeln werden ("OLG München DFG 1942, 58; Palandt § 1796 BGB Anm. 2),.
- OLG Frankfurt, 16.12.1996 - 20 W 597/95
Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins und Einziehung des dem Vorerben …
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