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   BayObLG, 12.05.1992 - BReg. 3 Z 58/91   

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https://dejure.org/1992,5640
BayObLG, 12.05.1992 - BReg. 3 Z 58/91 (https://dejure.org/1992,5640)
BayObLG, Entscheidung vom 12.05.1992 - BReg. 3 Z 58/91 (https://dejure.org/1992,5640)
BayObLG, Entscheidung vom 12. Mai 1992 - BReg. 3 Z 58/91 (https://dejure.org/1992,5640)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkennung einer italienischen Ehescheidung in Deutschland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 1354
  • FamRZ 1993, 452
  • Rpfleger 1992, 423
  • BayObLGZ 1992 Nr. 26
  • BayObLGZ 1992, 118
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 29.03.1990 - BReg. 3 Z 31/89
    Auszug aus BayObLG, 12.05.1992 - BReg. 3 Z 58/91
    Denn dieses Abkommen wollte die Voraussetzungen für eine Anerkennung von Ehescheidungen im Verhältnis zwischen Deutschland und Italien erleichtern, nicht aber erschweren (BGH IPRax 1989, 104/106; BayObLG FamRZ 1990, 897/898), Hier liegen aber die Voraussetzungen für eine Anerkennung der Scheidung nach autonomem Recht vor, das auffangweise anzuwenden ist.

    Sie ist zudem entsprechend den italienischen Normen im Zivilstandsregister registriert (vgl. zu dieser Voraussetzung BayObLG FamRZ 1990, 897/899).

  • BGH, 20.06.1979 - IV ZR 106/78

    Anfechtung der Ehelichkeit und internationales Privatrecht; effektive

    Auszug aus BayObLG, 12.05.1992 - BReg. 3 Z 58/91
    Eine solche Unvereinbarkeit bestünde dann, wenn die Anerkennung im konkreten Fall (vgl. Staudinger/Spellenberg BGB 12. Aufl. EGBGB - Intern. Verfahrensrecht in Ehesachen § 328 ZPO Rn. 405 f.) die Grundlagen des deutschen staatlichen oder wirtschaftlichen Lebens angriffe (vgl. BGHZ 28, 375/384 f. m. w. N.), wenn das Ergebnis der Anwendung in einer besonders schwerwiegenden weise dem Sinn und Zweck der deutschen Regelung widerspräche; das Ergebnis der Anwendung müßte zu den Grundgedanken des deutschen Rechts und der ihm zugrundeliegenden Gerechtigkeitsvorstellungen in so starkem Widerspruch stehen, dass es aus deutscher Sicht untragbar erschiene (BGHZ 75, 32/43 m.w.N.; vgl. - auch Martiny Handbuch des Internationalen Zivilverfahrensrechts Band III/1 Rn. 996).
  • BGH, 21.11.1958 - IV ZR 107/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BayObLG, 12.05.1992 - BReg. 3 Z 58/91
    Eine solche Unvereinbarkeit bestünde dann, wenn die Anerkennung im konkreten Fall (vgl. Staudinger/Spellenberg BGB 12. Aufl. EGBGB - Intern. Verfahrensrecht in Ehesachen § 328 ZPO Rn. 405 f.) die Grundlagen des deutschen staatlichen oder wirtschaftlichen Lebens angriffe (vgl. BGHZ 28, 375/384 f. m. w. N.), wenn das Ergebnis der Anwendung in einer besonders schwerwiegenden weise dem Sinn und Zweck der deutschen Regelung widerspräche; das Ergebnis der Anwendung müßte zu den Grundgedanken des deutschen Rechts und der ihm zugrundeliegenden Gerechtigkeitsvorstellungen in so starkem Widerspruch stehen, dass es aus deutscher Sicht untragbar erschiene (BGHZ 75, 32/43 m.w.N.; vgl. - auch Martiny Handbuch des Internationalen Zivilverfahrensrechts Band III/1 Rn. 996).
  • BGH, 07.03.1979 - IV ZR 30/78

    Anerkennung eines ausländischen Vaterschaftsurteils

    Auszug aus BayObLG, 12.05.1992 - BReg. 3 Z 58/91
    (1) Der hiernach erforderliche Grad der Ablehnung des Ergebnisses der ausländischen Entscheidung ist noch nicht damit erreicht, dass das ausländische Urteil möglicherweise gegen deutsches ius cogens verstößt (BGHZ 73, 378/386; MünchKomm ZPO /Gottwald aaO).
  • BayObLG, 17.10.1975 - BReg. 1 Z 42/75
    Auszug aus BayObLG, 12.05.1992 - BReg. 3 Z 58/91
    Die Voraussetzungen von § 328 Abs. 1 Nr. 3 ZPO a.F. liegen nach dessen Wortlaut ebenfalls nicht vor; auch diese Bestimmung schützt lediglich den unterlegenen deutschen Beklagten (vgl. BayObLGZ 1975, 374/380), nicht aber den Kläger, dessen Antrag stattgegeben wurde.
  • OLG München, 01.04.2015 - 34 Wx 15/13

    Keine Anerkennung bangladeschischer Privatscheidung nach deutschem Recht

    Um eine Heimatstaatsscheidung, die dem Anerkennungsverfahren nicht unterliegt, handelt es sich nicht, weil bei "auch" deutscher Staatsangehörigkeit eine solche nicht gegeben ist (BayObLG FamRZ 1993, 452; Keidel/Zimmermann a. a. O.).
  • BayObLG, 28.07.1999 - 3Z BR 142/99

    Anerkennung und Rücknahme der Anerkennung einer iranischen Ehescheidung, die

    Der deutsche ordre public wird erst dann berührt, wenn das ausländische Verfahren von Grundprinzipien des deutschen Verfahrensrechts derart abweicht, daß die ausländische Entscheidung nicht mehr als Ergebnis eines geordneten Verfahrens angesehen werden kann (BayObLGZ 1992, 118/122; Martiny Rn. 1024).
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