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BayObLG, 13.10.2004 - 3Z BR 138/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 1821, 1458
Die Vorschrift des § 1458 BGB ist nicht anwendbar, wenn für einen der Ehegatten ein Betreuer bestellt ist. - Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Anwendung von
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1821 § 1458
Keine alleinige Verwaltung des Gesamtgutes durch Ehegatten bei Betreuerbestellung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Vormundschaft über einen Ehegatten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anwendbarkeit der Vorschrift des § 1458 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), wenn für einen der Ehegatten ein Betreuer bestellt ist; Genehmigungsbedürftigkeit der Verpflichtung zur Verfügung über ein Grundstück
Verfahrensgang
- AG Ingolstadt - XVII 391/02
- LG Ingolstadt, 17.05.2004 - 1 T 690/04
- BayObLG, 13.10.2004 - 3Z BR 138/04
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 477 (Ls.)
- Rpfleger 2005, 140
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 06.07.1995 - 1Z BR 52/95
Versagung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung zu einem Rechtsgeschäft
Auszug aus BayObLG, 13.10.2004 - 3Z BR 138/04
Denn sie selbst hat weder ein Recht auf Erteilung noch auf Versagung der Genehmigung (vgl. BayObLG FGPrax 1995, 196;… Keidel/Kahl FGG 15. Aufl. § 20 Rn. 62 m.w.N.).