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   BayObLG, 20.08.1993 - RReg. 4 St 141/93   

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BayObLG, 20.08.1993 - RReg. 4 St 141/93 (https://dejure.org/1993,7265)
BayObLG, Entscheidung vom 20.08.1993 - RReg. 4 St 141/93 (https://dejure.org/1993,7265)
BayObLG, Entscheidung vom 20. August 1993 - RReg. 4 St 141/93 (https://dejure.org/1993,7265)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Betäubungsmittel; Menge; Schwere; Verstoß; Wirkstoffgehalt; Gefahren; Körperlich; Psychisch; Gesundheit; Nicht geringe Menge; Schuldumfang; Qualität

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BayObLG, 28.04.1988 - RReg. 4 St 42/88

    Revisionsgericht; Beschwer; Revisionsführer; Berufungsgericht; Beschränkung;

    Auszug aus BayObLG, 20.08.1993 - RReg. 4 St 141/93
    Aus diesem Grunde erfordert nicht nur - gegebenenfalls - die Bestimmung des Merkmals "nicht geringe Menge", sondern allgemein die Bestimmung des Schuldumfangs, daß entweder konkrete Feststellungen über die Qualität des Betäubungsmittels getroffen werden, oder von der für den Angeklagten günstigsten Qualität ausgegangen wird, die nach den Umständen, letztlich nach dem Grundsatz in dubio pro reo, in Frage kommt (BGHSt 33, 8 [15 m.w.N.]; BayObLGSt 1988, 62 [68/69]; Körner BtMG 3.Aufl. § 29 Rdn. 771, 772).

    Ein solcher ist strafmildernd zu berücksichtigen (BayObLGSt 1988, 62 [70]).

  • BGH, 18.07.1984 - 3 StR 183/84

    Nicht geringe Menge bei Cannabisprodukten

    Auszug aus BayObLG, 20.08.1993 - RReg. 4 St 141/93
    Aus diesem Grunde erfordert nicht nur - gegebenenfalls - die Bestimmung des Merkmals "nicht geringe Menge", sondern allgemein die Bestimmung des Schuldumfangs, daß entweder konkrete Feststellungen über die Qualität des Betäubungsmittels getroffen werden, oder von der für den Angeklagten günstigsten Qualität ausgegangen wird, die nach den Umständen, letztlich nach dem Grundsatz in dubio pro reo, in Frage kommt (BGHSt 33, 8 [15 m.w.N.]; BayObLGSt 1988, 62 [68/69]; Körner BtMG 3.Aufl. § 29 Rdn. 771, 772).
  • BGH, 16.04.1985 - 1 StR 144/85

    Begründung eigenen Gewahrsams bei Beobachtung durch den Eigentümer oder Dritte -

    Auszug aus BayObLG, 20.08.1993 - RReg. 4 St 141/93
    Diese entbindet den Tatrichter nicht von einer umfassenden Abwägung aller bedeutsamen tat- und täterbezogenen Umstände, wenn gewichtige, für den Angeklagten sprechende Umstände vorhanden sind, die der Annahme eines besonders schweren Falles entgegenstehen könnten (BGH StV 1981, 278; 1982, 221 [225] und 1982, 261; 1983, 460; 1985, 147 und 1985, 323; Körner § 29 Rdn. 745, 778 m.w.N.; ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BGH, 25.04.1990 - 3 StR 57/90

    Betäubungsmittel - Wirkstoffgehalt - Srafmaß

    Auszug aus BayObLG, 20.08.1993 - RReg. 4 St 141/93
    Von genaueren Feststellungen darf ausnahmsweise nur dann abgesehen werden, wenn es ausgeschlossen ist, daß eine genaue Angabe des Wirkstoffgehalts das Strafmaß zugunsten des Angeklagten beeinflussen kann (BGH NStZ 1990, 395 ).
  • BGH, 27.02.1986 - 1 StR 31/86

    Erneute Strafrahmenverschiebung nach Verneinung eines besonders schweren Falls

    Auszug aus BayObLG, 20.08.1993 - RReg. 4 St 141/93
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des erkennenden Senats kann schon beim Vorliegen eines einzigen "vertypten" Strafmilderungsgrundes (z.B. § 21 StGB , § 31 BtMG ) ein besonders schwerer Fall (z.B. § 29 Abs. 3 BtMG ) verneint werden (BGH NStZ 1985, 367 ; NJW 1986, 1699 [1700]; StV 1986, 342 ; BGHR BtMG § 29 Abs. 3 - Strafrahmenwahl 1 = StV 1987, 344; BGHR BtMG § 29 Abs. 3 - Strafrahmenwahl 7; StV 1988, 18 [19]; …
  • BGH, 26.03.1987 - 1 StR 60/87

    Ablehnung eines besonders schweren Falles im Rahmen des Betäubungsmittelrechtes

    Auszug aus BayObLG, 20.08.1993 - RReg. 4 St 141/93
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des erkennenden Senats kann schon beim Vorliegen eines einzigen "vertypten" Strafmilderungsgrundes (z.B. § 21 StGB , § 31 BtMG ) ein besonders schwerer Fall (z.B. § 29 Abs. 3 BtMG ) verneint werden (BGH NStZ 1985, 367 ; NJW 1986, 1699 [1700]; StV 1986, 342 ; BGHR BtMG § 29 Abs. 3 - Strafrahmenwahl 1 = StV 1987, 344; BGHR BtMG § 29 Abs. 3 - Strafrahmenwahl 7; StV 1988, 18 [19]; …
  • BGH, 12.04.1988 - 1 StR 39/88

    Anwendung des Normalstrafrahmens trotz Vorliegens eines Regelbeispiels

    Auszug aus BayObLG, 20.08.1993 - RReg. 4 St 141/93
    Ausnahmsweise kann es sich erübrigen, daß der Tatrichter seine Überlegungen, ob trotz Vorliegens eines Regelbeispiels außergewohnliche Umstände die Anwendung des Normalstrafrahmens rechtfertigen oder nicht, in das Urteil aufnimmt, wenn nach Lage des Falles die Anwendung des Normalstrafrahmens fernliegt (BGH NStZ 1988, 367 ).
  • BGH, 05.10.1988 - 2 StR 455/88

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Verneinung eines besonders schweren Falls

    Auszug aus BayObLG, 20.08.1993 - RReg. 4 St 141/93
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des erkennenden Senats kann schon beim Vorliegen eines einzigen "vertypten" Strafmilderungsgrundes (z.B. § 21 StGB , § 31 BtMG ) ein besonders schwerer Fall (z.B. § 29 Abs. 3 BtMG ) verneint werden (BGH NStZ 1985, 367 ; NJW 1986, 1699 [1700]; StV 1986, 342 ; BGHR BtMG § 29 Abs. 3 - Strafrahmenwahl 1 = StV 1987, 344; BGHR BtMG § 29 Abs. 3 - Strafrahmenwahl 7; StV 1988, 18 [19]; …
  • BGH, 17.02.1982 - 3 StR 19/82

    Vorliegen von Regelbeispielen beim Gehilfen aufgrund der Verwirklichung dieser

    Auszug aus BayObLG, 20.08.1993 - RReg. 4 St 141/93
    Diese entbindet den Tatrichter nicht von einer umfassenden Abwägung aller bedeutsamen tat- und täterbezogenen Umstände, wenn gewichtige, für den Angeklagten sprechende Umstände vorhanden sind, die der Annahme eines besonders schweren Falles entgegenstehen könnten (BGH StV 1981, 278; 1982, 221 [225] und 1982, 261; 1983, 460; 1985, 147 und 1985, 323; Körner § 29 Rdn. 745, 778 m.w.N.; ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BGH, 20.02.1985 - 2 StR 473/84

    Verhältnis der Strafmilderungen nach § 30 Abs. 2 Betäubungsmittelgesetz zu der

    Auszug aus BayObLG, 20.08.1993 - RReg. 4 St 141/93
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des erkennenden Senats kann schon beim Vorliegen eines einzigen "vertypten" Strafmilderungsgrundes (z.B. § 21 StGB , § 31 BtMG ) ein besonders schwerer Fall (z.B. § 29 Abs. 3 BtMG ) verneint werden (BGH NStZ 1985, 367 ; NJW 1986, 1699 [1700]; StV 1986, 342 ; BGHR BtMG § 29 Abs. 3 - Strafrahmenwahl 1 = StV 1987, 344; BGHR BtMG § 29 Abs. 3 - Strafrahmenwahl 7; StV 1988, 18 [19]; …
  • BGH, 06.12.1984 - 1 StR 710/84

    Regelbeispielcharakter der Voraussetzungen des § 29 Abs. 3 Nr. 4

  • BGH, 23.12.1981 - 2 StR 694/81

    Betäubungsmittelstrafrecht: Tatprovokation, Strafzumessung bei Regelbeispiel

  • BayObLG, 03.08.1992 - 4St RR 131/92

    Gefährlichkeit; Droge; Heroin; Eigenverbrauch; Anlasten

  • BGH, 20.03.1981 - 2 StR 107/81

    Fehlende Berücksichtigung aller wesentlichen tatbezogenen und täterbezogenen

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