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   BayObLG, 21.02.1979 - BReg. 3 Z 174/77   

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https://dejure.org/1979,7333
BayObLG, 21.02.1979 - BReg. 3 Z 174/77 (https://dejure.org/1979,7333)
BayObLG, Entscheidung vom 21.02.1979 - BReg. 3 Z 174/77 (https://dejure.org/1979,7333)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Februar 1979 - BReg. 3 Z 174/77 (https://dejure.org/1979,7333)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1979, 60
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.04.1976 - IV ZB 43/75

    Eintragungen in das Güterrechtsregister

    Auszug aus BayObLG, 21.02.1979 - BReg. 3 Z 174/77
    Das ist insbesondere der Fall, wenn die Offenlegung des Güterstandes aus wirtschaftlichen Gründen, etwa aus Gründen der Kreditgewährung, im Interesse der Ehegatten oder Dritter liegt ( BGHZ 66, 203 /205 ff. = Rpfleger 1976, 241 ).

    Die Eintragungsfähigkeit ihrer Vereinbarungen muß bejaht werden, denn sie beschränken sich nicht auf das Innenverhältnis der Ehegatten, sondern entfalten Außenwirkung; die Offenlegung des Güterstandes kann deshalb sowohl im Interesse der Ehegatten als auch Dritter liegen ( BGHZ 66, 203 /207).

  • BayObLG, 10.04.1975 - BReg. 1 Z 56/74
    Auszug aus BayObLG, 21.02.1979 - BReg. 3 Z 174/77
    offengelassen (BayObLGZ 1975, 153/155).
  • BayObLG, 29.09.1998 - 1Z BR 67/98

    Rechtsschutzbedürfnis für die Erteilung eines Erbscheins

    aa) Auch Anträge in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit setzen ein Rechtsschutzbedürfnis voraus; es fehlt, wenn ausnahmsweise kein gerechtfertigtes Interesse an der beantragten Entscheidung besteht (BayObLGZ 1979, 60/61; Keidel/Kahl Vorbem. vor § 8 Rn. 4, Keidel/Amelung § 12 Rn. 28, Bassenge/Herbst FGG/RPflG 7. Aufl. Einl. Rn. 99, jeweils m.w.N.; Grunsky Grundlagen des Verfahrensrechts 2. Aufl. § 39 VII).
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