Rechtsprechung
   BayObLG, 23.03.1993 - RE-Miet 6/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4740
BayObLG, 23.03.1993 - RE-Miet 6/92 (https://dejure.org/1993,4740)
BayObLG, Entscheidung vom 23.03.1993 - RE-Miet 6/92 (https://dejure.org/1993,4740)
BayObLG, Entscheidung vom 23. März 1993 - RE-Miet 6/92 (https://dejure.org/1993,4740)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,4740) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 564b Abs. 2 Nr. 2
    Eigenbedarfskündigung bei nur vorübergehender Nutzungsabsicht

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kündigung von Wohnraum aufgrund vorübergehenden Eigenbedarfs

  • RA Kotz

    Wohnraummietverhältnis: Eigenbedarfskündigung wegen Nutzungsbedarfs für begrenzten Zeitraum

  • rechtsportal.de

    BGB § 564b Abs. 2 Nr. 2 S. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kündigung bei vorübergehenden Eigenbedarf?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 564b Abs. 2 Nr. 2 S. 1

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 979
  • BayObLGZ 1993, 128
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88

    Eigenbedarf II

    Auszug aus BayObLG, 23.03.1993 - REMiet 6/92
    Diese Auffassung hat das Bundesverfassungsgericht unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht beanstandet (BVerfGE 79, 292, 302 f.).

    Ein berechtigtes Interesse scheidet jedenfalls aus, wenn der Erlangungswunsch mißbräuchlich ist (BVerfGE 79, 292, 305).

  • BayObLG, 16.04.1992 - REMiet 4/91

    Rechtsentscheid bei Rüge der sachlichen Zuständigkeit

    Auszug aus BayObLG, 23.03.1993 - REMiet 6/92
    l. Die Vorlage, über die das BayObLG zu entscheiden hat (BayObLGZ 1991, 348, 350 und ständige Rechtsprechung des Senats), ist statthaft (§ 541 Abs. 1 Satz 1 ZPO , vgl. BayObLGZ 1989, 319, 321 und BayObLGZ 1992, 100, 102).

    Sie waren bisher nicht Gegenstand eines Rechtsentscheids, auch nicht ihrem Inhalt nach (vgl. BayObLGZ 1987, 260, 263), und sind nicht durch eine gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung geklärt (vgl. BayObLGZ 1992, 100, 105).

  • BVerfG, 14.09.1989 - 1 BvR 674/89

    Vorlagepflicht nach Art. 3 Abs. 1 des 22. MRÄndG und Anspruch auf den

    Auszug aus BayObLG, 23.03.1993 - REMiet 6/92
    Das Gericht hat die Vernünftigkeit und Nachvollziehbarkeit der Kündigung zu überprüfen und etwaigen Zweifeln nachzugehen (BVerfG, NJW 1989, 3007 ).
  • BayObLG, 04.02.1987 - REMiet 2/86

    Mietzinsminderung bei Baulärm auf Nachbargrundstück

    Auszug aus BayObLG, 23.03.1993 - REMiet 6/92
    Unter Berücksichtigung der dem Senat gesetzten Grenzen der Überprüfung (vgl. BayObLGZ 1987, 36, 38) sind auch keine Gründe ersichtlich, aus denen der Rechtsstreit ohne Beantwortung der Fragen entscheidungsreif wäre.
  • BGH, 20.01.1988 - VIII ARZ 4/87

    Eigenbedarf des Vermieters

    Auszug aus BayObLG, 23.03.1993 - REMiet 6/92
    b) Nach dem Rechtsentscheid des Bundesgerichtshofs vom 20.1.1988 (BGHZ 103, 91 ) benötigt der Vermieter die Wohnung im Sinne von § 564 b Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 BGB , wenn er vernünftige, nachvollziehbare Gründe für die Inanspruchnahme des Wohnraums hat.
  • AG Köln, 19.09.1991 - 215 C 229/91

    Mietvertrag; Kündigung des Mietverhältnisses; Eigenbedarfskündigung;

    Auszug aus BayObLG, 23.03.1993 - REMiet 6/92
    Zum Teil wird angenommen, der der Eigenbedarfskündigung zugrundeliegende Wohnbedarf müsse von mehrjähriger Dauer sein (so z.B. AG Köln, WuM 1992, 250 , wonach die Unterbringung eines Angehörigen für die Dauer von 2 Jahren nicht genügen soll; ähnlich LG Osnabrück, WuM 1980, 207, wonach der Eigenbedarf nicht nur als Übergangslösung geltend gemacht werden darf; vgl. auch Schmidt-Futterer/Blank, WohnraumschutzG, 6. Aufl., § 564 b BGB Rdn. B 622).
  • BayObLG, 23.07.1987 - REMiet 2/87
    Auszug aus BayObLG, 23.03.1993 - REMiet 6/92
    Sie waren bisher nicht Gegenstand eines Rechtsentscheids, auch nicht ihrem Inhalt nach (vgl. BayObLGZ 1987, 260, 263), und sind nicht durch eine gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung geklärt (vgl. BayObLGZ 1992, 100, 105).
  • BayObLG, 26.07.1989 - REMiet 5/88
    Auszug aus BayObLG, 23.03.1993 - REMiet 6/92
    l. Die Vorlage, über die das BayObLG zu entscheiden hat (BayObLGZ 1991, 348, 350 und ständige Rechtsprechung des Senats), ist statthaft (§ 541 Abs. 1 Satz 1 ZPO , vgl. BayObLGZ 1989, 319, 321 und BayObLGZ 1992, 100, 102).
  • BayObLG, 07.11.1991 - REMiet 2/91

    Zulässigkeit einer Vorlage zum Rechtsentscheid

    Auszug aus BayObLG, 23.03.1993 - REMiet 6/92
    Der Rechtsentscheid ist daher nicht zulässig für Fragen, an deren Beantwortung das Landgericht lediglich allgemein und für künftige Fälle interessiert sein mag, auf die es aber im gegebenen Rechtsstreit nicht ankommt (BayObLGZ 1991, 380, 382).
  • AG München, 02.12.1988 - 222 C 14008/88
    Auszug aus BayObLG, 23.03.1993 - REMiet 6/92
    Daß der Vermieter, der in den Räumen zwar nur auf absehbare Zeit, während dieser Zeit aber dauernd wohnen möchte, die Räume als Wohnung nutzen will, unterliegt, anders als bei einer nur zeitweiligen Nutzung (vgl. dazu etwa AG München, WuM 1989, 299; AG Osnabrück, WuM 1989, 300, AG Charlottenburg, MM 1992, 392), keinem Zweifel.
  • AG Osnabrück, 10.01.1989 - 42 C 544/88
  • AG Bonn, 30.01.1979 - 6 C 597/78
  • LG Hamburg, 13.10.1989 - 11 S 43/89
  • LG Landau/Pfalz, 17.03.1992 - 1 S 243/91

    Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Eigenbedarfs ; Räumung und Herausgabe

  • BayObLG, 21.07.1970 - Allg. Reg. 20/70
  • BayObLG, 25.09.1991 - REMiet 3/91

    Begründung eines Mieterhöhungsverlangens mit Verweis auf vergleichbare Wohnungen

  • BayObLG, 01.04.1982 - Allg. Reg. 68/81
  • BGH, 04.03.2015 - VIII ZR 166/14

    Eigenbedarfskündigung bei Wohnraummiete: Prüfungsgrenzen für die Gerichte bei der

    a) Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Erlangung der vermieteten Wohnung kann - was das Berufungsgericht im Ansatz zutreffend erkannt hat - nicht schon deswegen verneint werden, weil von vornherein absehbar ist, dass er (oder sein Angehöriger) die Wohnung nach einer gewissen Zeit wieder räumen wird (BayObLG, WuM 1993, 252, 254).
  • AG Köln, 16.09.2010 - 209 C 299/10

    Räumungsklage nach der Kündigung des Mietverhältnisses wegen Eigenbedarfs durch

    Selbst wenn man dies annehmen würde, bedarf die Darlegung der Vernünftigkeit und Nachvollziehbarkeit dieses Nutzungswunsches einer erhöhten, eingehenden Begründung (vgl. BayObLG, RE vom 23.03.1993, NJW-RR 1993, 979; AG Köln, WuM 1994, 25).
  • AG Wolfratshausen, 28.06.2012 - 8 C 51/12

    Zweitwohnung: Keine Kündigung wegen Eigenbedarfs!

    Der Fall ist auch nicht zu vergleichen mit der Konstellation, dass der Vermieter nur auf absehbare Zeit Wohnraum selber nutzen möchte, aber während dieser Zeit dauernd (vgl. zu dieser Konstellation BayOLG NJW-RR 1993, S. 979, 980), denn für die absehbare Zeit nutzt er die Mieträume als Wohnung.
  • LG Hamburg, 14.09.2010 - 333 S 34/10

    Eigenbedarfskündigung bei ungewisser Zukunftsplanung eines Familienangehörigen

    Ob dies der Fall ist, kann nur aufgrund einer umfassenden Würdigung der vom Vermieter hierfür vorgebrachten Umstände entschieden werden (BayOLG, NJW-RR 1993, 979; OLG Karlsruhe RES § 564 b BGB Nr. 23).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht