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   BayObLG, 25.01.1982 - BReg. 2 Z 88/81   

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https://dejure.org/1982,12338
BayObLG, 25.01.1982 - BReg. 2 Z 88/81 (https://dejure.org/1982,12338)
BayObLG, Entscheidung vom 25.01.1982 - BReg. 2 Z 88/81 (https://dejure.org/1982,12338)
BayObLG, Entscheidung vom 25. Januar 1982 - BReg. 2 Z 88/81 (https://dejure.org/1982,12338)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1982, 29
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BayObLG, 30.10.1996 - 2Z BR 106/96

    Zulässigkeit der Durchgriffserinnerung gegen die Eintragung des

    Nimmt ein Rechtspfleger die Eintragung des Zwangsversteigerungsvermerks in seiner Funktion als Rechtspfleger und nicht als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle vor, so findet gegen die Eintragung die Durchgriffserinnerung nach § 11 Abs. 2 RPflG statt (so auch BayObLG München, 25. Januar 1982, BReg 2 Z 88/81, BayObLGZ 1982, 29; entgegen OLG Hamm, 19. Januar 1989, 23 W 319/88, Rpfleger 1989, 319).

    Das Rechtsmittelverfahren richtet sich auch in diesem Fall nach § 11 Abs. 2 RPflG und nicht nach den für die Geschäfte des Urkundsbeamten geltenden Vorschriften (BayObLGZ 1982, 29/30; KG Rpfleger 1972, 54; Demharter GBO 21. Aufl. Rn. 5, KEHE/Kuntze GBR 4. Aufl. Rn. 10, Meikel/ Streck GBR 7. Aufl. Rn. 14, jeweils zu § 71).

  • OLG Hamm, 17.01.2011 - 15 W 500/11

    Zulässigkeit der Einsicht in das Grundbuch durch Presseorgane

    Wenn jedoch die Entscheidung über eine Erinnerung gegen das Geschäft des Urkundsbeamten ohnehin dem Rechtspfleger obliegt, sprechen die besseren Gründe für die unmittelbare Zulassung der Beschwerde; der Rechtspfleger hat dann im Rahmen der Abhilfe (§ 75) ohnehin seine Entscheidung zu überprüfen (KG Rpfleger 1972, 54; Rpfleger 1998, 65; BayObLGZ 1976, 106, 108 f.; 1982, 29, 30; FGPrax 1997, 13 = Rpfleger 1997, 101).
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