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   BayObLG, 26.08.1994 - 2St RR 155/94   

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https://dejure.org/1994,4490
BayObLG, 26.08.1994 - 2St RR 155/94 (https://dejure.org/1994,4490)
BayObLG, Entscheidung vom 26.08.1994 - 2St RR 155/94 (https://dejure.org/1994,4490)
BayObLG, Entscheidung vom 26. August 1994 - 2St RR 155/94 (https://dejure.org/1994,4490)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit der Bestellung eines Strafverteidigers; Straferwartung als Kriterium für die Bemessung der Erforderlichkeit; Besonderheiten im Falle einer Gesamtstrafenbildung; Voraussetzungen für die Annahme einer notwendigen Beteiligung der Jugendgerichtshilfe; Zweck ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 254
  • Rpfleger 1995, 269
  • BayObLGSt 1994, 169
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.09.1977 - 1 StR 451/77

    Absehen der Jugendgerichtshilfe von einer Beteiligung in der Hauptverhandlung

    Auszug aus BayObLG, 26.08.1994 - 2St RR 155/94
    Auf dem Verstoß gegen § 38 Abs. 3 , § 50 Abs. 3 JGG und gegen § 244 Abs. 2 StPO kann der Strafausspruch beruhen (BGHSt 27, 250, 251; Eisenberg JGG 5. Aufl. § 38 Rn. 52 m.w.Nachw.).

    Daran ändert es nichts, daß in der Hauptverhandlung kein Vertreter der Jugendgerichtshilfe erschienen ist (BGHSt 27, 250 ; StV 1985, 153; Eisenberg aaO.).

    Voraussetzung dafür ist, daß konkrete, greifbare Anhaltspunkte die Annahme nahelegten, die Jugendgerichtshilfe habe von der Erstattung eines Berichts und ihrer Teilnahme an der Hauptverhandlung abgesehen, obgleich sie Erkenntnisse hatte oder gewinnen konnte, die für den Ausspruch über die Rechtsfolgen der Tat von Bedeutung gewesen wären (BGHSt 27, 250, 252; StV 1985, 153).

  • OLG Köln, 24.06.1986 - Ss 236/86

    Pflicht zur Leistung von Jugendgerichtshilfe gegen den Willen des Betroffenen;

    Auszug aus BayObLG, 26.08.1994 - 2St RR 155/94
    Die Jugendgerichtshilfe ist zur Mitwirkung berechtigt, aber nach der Regelung des geltenden Rechts dazu nicht ohne weiteres verpflichtet (OLG Köln NStZ 1986, 569, 570).

    Derartige Maßnahmen werden allerdings in der Entscheidung des OLG Köln (NStZ 1986, 569, 570) erörtert, aber auch nur für den Fall für denkbar erachtet, daß "das Gericht der Jugendgerichtshilfe vorher (z.B. bei der Terminsnachricht) deutlich kundgetan habe, daß ihre Mitwirkung in der Hauptverhandlung wegen der bisher nicht gewonnenen Erkenntnisse von der Persönlichkeit des Angeklagten unverzichtbar sei".

  • BGH, 06.06.1984 - 2 StR 185/84

    Verletzung der Aufklärungspflicht bei Verzicht eines Gerichts auf die

    Auszug aus BayObLG, 26.08.1994 - 2St RR 155/94
    Daran ändert es nichts, daß in der Hauptverhandlung kein Vertreter der Jugendgerichtshilfe erschienen ist (BGHSt 27, 250 ; StV 1985, 153; Eisenberg aaO.).

    Voraussetzung dafür ist, daß konkrete, greifbare Anhaltspunkte die Annahme nahelegten, die Jugendgerichtshilfe habe von der Erstattung eines Berichts und ihrer Teilnahme an der Hauptverhandlung abgesehen, obgleich sie Erkenntnisse hatte oder gewinnen konnte, die für den Ausspruch über die Rechtsfolgen der Tat von Bedeutung gewesen wären (BGHSt 27, 250, 252; StV 1985, 153).

  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 462/77

    Anspruch auf ein faires Verfahren und Pflichtverteitigerbestellung in der

    Auszug aus BayObLG, 26.08.1994 - 2St RR 155/94
    Der Vorsitzende entscheidet über die Verteidigerbestellung nach pflichtgemäßem Ermessen (BGH NJW 1963, 1114; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. § 140 Rn. 22) unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der Bestimmung, die eine Konkretisierung des Rechtsstaatsprinzips in seiner Ausgestaltung als Gebot fairer Verfahrensführung ist (BVerfGE 46, 202 = NJW 1978, 151 ; KK/Laufhütte StPO 3. Aufl. § 140 Rn. 1 m.w.Nachw.).
  • BGH, 12.03.1963 - 1 StR 36/63

    Einhaltung der Ladungsfrist für den Verteidiger - Bestellung eines Verteidigers

    Auszug aus BayObLG, 26.08.1994 - 2St RR 155/94
    Der Vorsitzende entscheidet über die Verteidigerbestellung nach pflichtgemäßem Ermessen (BGH NJW 1963, 1114; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. § 140 Rn. 22) unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der Bestimmung, die eine Konkretisierung des Rechtsstaatsprinzips in seiner Ausgestaltung als Gebot fairer Verfahrensführung ist (BVerfGE 46, 202 = NJW 1978, 151 ; KK/Laufhütte StPO 3. Aufl. § 140 Rn. 1 m.w.Nachw.).
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