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   BayObLG, 29.07.1986 - 1 ObOWi 142/86   

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https://dejure.org/1986,4819
BayObLG, 29.07.1986 - 1 ObOWi 142/86 (https://dejure.org/1986,4819)
BayObLG, Entscheidung vom 29.07.1986 - 1 ObOWi 142/86 (https://dejure.org/1986,4819)
BayObLG, Entscheidung vom 29. Juli 1986 - 1 ObOWi 142/86 (https://dejure.org/1986,4819)
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    StPO § 275
    Niederlegung der Urteilsgründe in einer Urkunde ohne Rubrum und Formel

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • RG, 25.05.1889 - 1206/89

    Ist die Aufhebung eines Urteiles, das nicht bereits vollständig in das Protokoll

    Auszug aus BayObLG, 29.07.1986 - 1 ObOWi 142/86
    Diese selbständige Urteilsurkunde (Urteilsurschrift) hat nämlich das Rubrum (§ 275 Abs. 3 StPO , § 71 OWiG ) , die Urteilsformel, die Urteilsgründe und die Unterschrift des Richters zu umfassen (RGSt 19, 233; BayObLGSt 1970, 224; BayObLG vom 27.9.1982 - 1 Ob OWi 259/82; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 275 Rdn. 20; Engelhardt in IKK StPO § 275 Rdn. 2, 4, 5; KMR StPO 7. Aufl. § 275 Rdn. 6; Kleinknecht StPO 37. Aufl. § 275 Rdn. 2) .

    Im vorliegenden Fall steht auch außer Zweifel, daß die in der unvollständigen Urteilsurschrift enthaltenen Gründe zu dem verkündeten und im Protokoll beurkundeten Urteil gehören (vgl. RGSt 19, 233/234; BayObLG v.27.9.1982 - 1 Ob OWi 259/82).

  • BGH, 27.10.1977 - 4 StR 326/77

    Beginn der Revisionsbegründungsfrist nach Zustellung einer Urteilsausfertigung

    Auszug aus BayObLG, 29.07.1986 - 1 ObOWi 142/86
    Derartige Mängel führen aber zur Unwirksamkeit der nach § 37 Abs. 1 Satz 1, § 275 Abs. 4 StPO , § 71 OWiG , § 170 Abs. 1 ZPO zu bewirkenden Zustellung einer Urteilsausfertigung (BGH NJW 1978, 60; BayObLG a.a.O.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 44. Aufl. § 170 Anm.2 C; vgl. auch Thomas/Putzo ZPO 14. Aufl. § 170 Anm. 4 b).
  • BayObLG, 02.11.1970 - 5 Ws (B) 84/70

    Nicht unterzeichnete Entscheidungsgründe als Anlage einer gerichtlichen

    Auszug aus BayObLG, 29.07.1986 - 1 ObOWi 142/86
    Diese selbständige Urteilsurkunde (Urteilsurschrift) hat nämlich das Rubrum (§ 275 Abs. 3 StPO , § 71 OWiG ) , die Urteilsformel, die Urteilsgründe und die Unterschrift des Richters zu umfassen (RGSt 19, 233; BayObLGSt 1970, 224; BayObLG vom 27.9.1982 - 1 Ob OWi 259/82; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 275 Rdn. 20; Engelhardt in IKK StPO § 275 Rdn. 2, 4, 5; KMR StPO 7. Aufl. § 275 Rdn. 6; Kleinknecht StPO 37. Aufl. § 275 Rdn. 2) .
  • BVerwG, 17.12.1976 - VII C 28.74

    Anlaufhemmung

    Auszug aus BayObLG, 29.07.1986 - 1 ObOWi 142/86
    Angesichts des Fehlens näherer Angaben, insbesondere über die Zeitpunkte des Erlasses bzw. des Eintritts der Rechtskraft der Vorahndungen, kann der Senat nicht prüfen, ob und gegebenenfalls inwieweit diese etwa tilgungsreif sind und daher nicht mehr zum Nachteil des Betroffenen verwertet werden dürfen (BayObLGSt 1972, 112/115 f.; BayObLGSt 1973, 97/98; BVerwGE 51, 359/364 ff. ) .
  • BayObLG, 18.05.1973 - RReg. 1 St 85/73
    Auszug aus BayObLG, 29.07.1986 - 1 ObOWi 142/86
    Angesichts des Fehlens näherer Angaben, insbesondere über die Zeitpunkte des Erlasses bzw. des Eintritts der Rechtskraft der Vorahndungen, kann der Senat nicht prüfen, ob und gegebenenfalls inwieweit diese etwa tilgungsreif sind und daher nicht mehr zum Nachteil des Betroffenen verwertet werden dürfen (BayObLGSt 1972, 112/115 f.; BayObLGSt 1973, 97/98; BVerwGE 51, 359/364 ff. ) .
  • BayObLG, 28.04.1972 - RReg. 6 St 523/72
    Auszug aus BayObLG, 29.07.1986 - 1 ObOWi 142/86
    Angesichts des Fehlens näherer Angaben, insbesondere über die Zeitpunkte des Erlasses bzw. des Eintritts der Rechtskraft der Vorahndungen, kann der Senat nicht prüfen, ob und gegebenenfalls inwieweit diese etwa tilgungsreif sind und daher nicht mehr zum Nachteil des Betroffenen verwertet werden dürfen (BayObLGSt 1972, 112/115 f.; BayObLGSt 1973, 97/98; BVerwGE 51, 359/364 ff. ) .
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