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BayObLG, 30.01.2003 - 4St RR 5/03 |
Volltextveröffentlichung
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BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; StPO § 261
Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellung des Mindestschuldumfangs
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- BGH, 09.10.1996 - 3 StR 220/96
Grenzwert für das Vorliegen einer "nicht geringen Menge" beim Wirkstoff MDE/MDEA, …
Auszug aus BayObLG, 30.01.2003 - 4St RR 5/03
Zwar ist die Strafkammer zugunsten des Angeklagten von einer Wirkstoffkonzentration von 10 % ausgegangen (BU S. 11), wobei allerdings offen bleibt, ob sie den Anteil von 10 % auf den Basen-Anteil oder den Hydrochlorid-Anteil in den Tabletten bezieht (vgl. hierzu BGHSt 42, 255 ).Nur wenn die Gewichtsmenge festgestellt ist, lässt sich anhand der zugrunde gelegten Wirkstoffkonzentration die Gewichtsmenge an MDE/MDMA-Base/Hydrochlorid erkennen, die wiederum Aufschluss gibt, welche Anzahl an Konsumeinheiten (vgl. hierzu BGHSt 42, 255 und BGH NJW 2001, 1805 ) das gehandelte Rauschgift insgesamt enthält.
Eine die strafrechtliche Bewertung des Umgangs mit Ecstasy-Tabletten erleichternde Festlegung dahingehend, welche Gewichts- oder Wirkstoffmenge einer einzelnen Ecstasy-Tablette regelmäßig zugrunde liegt, ist weiterhin nicht möglich (vgl. hierzu BGHSt 42, 255 ; BayObLG v. 7.8.200l - 4St RR 92/01 und v. 15.7.2002 - 4St RR 71/02).
- BGH, 18.07.1984 - 3 StR 183/84
Nicht geringe Menge bei Cannabisprodukten
Auszug aus BayObLG, 30.01.2003 - 4St RR 5/03
Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BGHSt 33, 8/15; BayObLGSt 1999, 99 und BayObLGSt 2002, 33 ) ist für den Schuldumfang entscheidend, welche betäubungsmittelrelevante Wirkstoffmenge sich im jeweiligen Betäubungsmittelgemisch befunden hat. - BGH, 11.02.1999 - 4 StR 657/98
Fehlerhafte Besetzung; Präklusion; Doppelverwertungsverbot; Unerlaubtes …
Auszug aus BayObLG, 30.01.2003 - 4St RR 5/03
Das gilt auch für die Bestimmung der in Ecstasy-Tabletten enthaltenen Wirkstoffmenge (BGH NJW 1999, 1724 ).
- BGH, 21.12.1977 - 2 StR 452/77
Voraussetzungen der Heimtücke im Hinblick auf die Arglosigkeit des Opfers - …
Auszug aus BayObLG, 30.01.2003 - 4St RR 5/03
Ihr Fehlen begründet einen so wesentlichen Mangel des Schuldspruchs, dass dieser insgesamt nicht bestehen bleiben kann (vgl. hierzu BGHSt 27, 322/325;… KK/Kuckein StPO 4. Aufl. § 354 Rn. 17). - BGH, 15.03.2001 - 3 StR 21/01
Unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit …
Auszug aus BayObLG, 30.01.2003 - 4St RR 5/03
Nur wenn die Gewichtsmenge festgestellt ist, lässt sich anhand der zugrunde gelegten Wirkstoffkonzentration die Gewichtsmenge an MDE/MDMA-Base/Hydrochlorid erkennen, die wiederum Aufschluss gibt, welche Anzahl an Konsumeinheiten (vgl. hierzu BGHSt 42, 255 und BGH NJW 2001, 1805 ) das gehandelte Rauschgift insgesamt enthält. - BayObLG, 21.02.2002 - 4St RR 7/02
Betäubungsmittelstrafrecht: Nicht geringe Menge Psilocin
Auszug aus BayObLG, 30.01.2003 - 4St RR 5/03
Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BGHSt 33, 8/15; BayObLGSt 1999, 99 und BayObLGSt 2002, 33 ) ist für den Schuldumfang entscheidend, welche betäubungsmittelrelevante Wirkstoffmenge sich im jeweiligen Betäubungsmittelgemisch befunden hat. - BayObLG, 18.05.1999 - 4St RR 104/99
"Geringe Menge" Heroin
Auszug aus BayObLG, 30.01.2003 - 4St RR 5/03
Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BGHSt 33, 8/15; BayObLGSt 1999, 99 und BayObLGSt 2002, 33 ) ist für den Schuldumfang entscheidend, welche betäubungsmittelrelevante Wirkstoffmenge sich im jeweiligen Betäubungsmittelgemisch befunden hat. - BayObLG, 07.08.2001 - 4St RR 92/01
Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellungen zum Mindestschuldumfang, Pauschale …
Auszug aus BayObLG, 30.01.2003 - 4St RR 5/03
Eine die strafrechtliche Bewertung des Umgangs mit Ecstasy-Tabletten erleichternde Festlegung dahingehend, welche Gewichts- oder Wirkstoffmenge einer einzelnen Ecstasy-Tablette regelmäßig zugrunde liegt, ist weiterhin nicht möglich (vgl. hierzu BGHSt 42, 255 ; BayObLG v. 7.8.200l - 4St RR 92/01 und v. 15.7.2002 - 4St RR 71/02). - BayObLG, 15.07.2002 - 4St RR 71/02
Auszug aus BayObLG, 30.01.2003 - 4St RR 5/03
Eine die strafrechtliche Bewertung des Umgangs mit Ecstasy-Tabletten erleichternde Festlegung dahingehend, welche Gewichts- oder Wirkstoffmenge einer einzelnen Ecstasy-Tablette regelmäßig zugrunde liegt, ist weiterhin nicht möglich (vgl. hierzu BGHSt 42, 255 ; BayObLG v. 7.8.200l - 4St RR 92/01 und v. 15.7.2002 - 4St RR 71/02).