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BayObLG, 30.11.1973 - RReg. 5 St 158/73 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
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StPO § 274
Beweiswirkung eines Protokolls bei Zweifeln einer Urkundsperson über die Richtigkeit
Papierfundstellen
- BayObLGSt 1973, 200
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.10.1953 - 5 StR 245/53
Beweiskraft eines Protokolls bei nachträglicher Unrichtigerklärung durch eine der …
Auszug aus BayObLG, 30.11.1973 - RReg. 5 St 158/73
"Erklärt eine der beiden Urkundspersonen nachträglich, daß sie von der Richtigkeit des Protokolls in einem Punkte nicht mehr überzeugt sei, so kommt dem Protokoll die sich aus § 274 StPO ergebende Beweiswirkung für diesen Punkt nicht zu (Fortführung von BGHSt 4, 364).«.
- OLG München, 25.05.2009 - 5St RR 101/09
Strafverfahren: Entfallen der Beweiskraft des Protokolls bei nachträglicher …
8 2. In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass - auch ohne Protokollberichtigung - die Beweiskraft des Protokolls entfällt, wenn sich eine Urkundsperson nachträglich vom Protokollinhalt distanziert und sich dies zugunsten des Angeklagten auswirkt (BGHSt 51, 298/308 m.w.N; BGH NStZ-RR 2006, 112/115; BayObLGSt 1973, 200/201).