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   BayObLG, 31.08.1995 - 3Z BR 176/95   

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BayObLG, 31.08.1995 - 3Z BR 176/95 (https://dejure.org/1995,6119)
BayObLG, Entscheidung vom 31.08.1995 - 3Z BR 176/95 (https://dejure.org/1995,6119)
BayObLG, Entscheidung vom 31. August 1995 - 3Z BR 176/95 (https://dejure.org/1995,6119)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung eines Verfahrenspflegers in einem Unterbringungsverfahren aus dem Vermögen des Betreuten; Anspruch gegen die Staatskasse bei Mittellosigkeit des Betreuten; Bindung des Beschwerdegerichts an seine Beurteilung der Sachlage und Rechtslage bei erneuter Befassung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung eines Rechtsanwalts als Betreuer eines vermögenden Betreuten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Vergütung für anwaltlichen Verfahrenspfleger im Unterbringungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 436
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Schleswig, 18.03.1994 - 2 W 161/93

    Betreuter; Mittellosigkeit; Ermittlung; Einkommensgrenze ; Sozialhilfe;

    Auszug aus BayObLG, 31.08.1995 - 3Z BR 176/95
    In diesem Fall steht § 16 ZSEG der Zulässigkeit der weiteren Beschwerde nicht entgegen (BayObLGZ 1995 Nr. 37; OLG Köln Rpfleger 1994, 417 ; SchlHOLG BtPrax 1994, 139 ).

    Dadurch wird auch vermieden, daß eine Person, die auf Dauer Sozialhilfeleistungen bezieht, als nicht mittellos im Sinne von § 1835 Abs. 4 BGB angesehen wird (vgl. SchlHOLG BtPrax 1994, 139, 140).

  • BayObLG, 16.09.1993 - 3Z BR 158/93

    Betreuer; Aufwendungen; Festsetzung; Vergütung; Vermögende Betreuer; Stundensatz;

    Auszug aus BayObLG, 31.08.1995 - 3Z BR 176/95
    a) Im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit gilt § 565 Abs. 2 ZPO entsprechend (BayObLGZ 1993, 323/326; Jansen FGG 2. Aufl. § 25 Rn. 14).

    Aufwendungen können vom Vormundschaftsgericht nur bei mittellosen Betreuten gemäß § 1835 Abs. 4 BGB gegen die Staatskasse festgesetzt werden, nicht jedoch nach § 1836 Abs. 1 BGB bei vermögenden Betreuten (BayObLGZ 1993, 323/324).

  • BayObLG, 21.06.1990 - BReg. 3 Z 58/90
    Auszug aus BayObLG, 31.08.1995 - 3Z BR 176/95
    Über die Höhe der Vergütung entscheidet der Senat, wie das Landgericht an dessen Stelle er entscheidet, nach pflichtgemäßem Ermessen (vgl. BayObLGZ 1983, 96/98; 1990, 184/186).

    Dabei sind die Größe des Vermögens des Betroffenen, der zeitliche Aufwand, die Schwierigkeit der übertragenen Aufgabe und der hieraus sich ergebende Grad der Verantwortung und alle sonstigen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen (vgl. BayObLGZ 1986, 448/450; 1990, 184/185).

  • BGH, 24.05.1989 - IVb ZB 28/88

    Verbot der Schlechterstellung nach Aufhebung und Zurückverweisung

    Auszug aus BayObLG, 31.08.1995 - 3Z BR 176/95
    Dieses Verbot der Schlechterstellung bleibt auch dann zu beachten, wenn nach Aufhebung und Zurückverweisung erneut über die Sache zu entscheiden ist (Senatsbeschluß vom 23.8.1995 3Z BR 125/95; vgl. BGH MDR 1989, 979 f.; 1994, 1242/1243).
  • BayObLG, 01.02.1995 - 3Z BR 186/94

    Vergütung eines Betreuungsvereins für die Tätigkeit eines Vereinsbetreuers

    Auszug aus BayObLG, 31.08.1995 - 3Z BR 176/95
    Darauf kommt es hier allein an, weil die Entscheidung des Amtsgerichts vom 18.10.1994 nur von der Betroffenen angefochten worden war und eine Entscheidung zum Nachteil des Beschwerdeführers (reformatio in peius) nicht zulässig ist (vgl. BayObLGZ 1995, 35/37 m.w.N.).
  • BayObLG, 06.11.1986 - BReg. 3 Z 79/86

    Berechnung der Vergütung eines Gebrechlichkeitspfleger

    Auszug aus BayObLG, 31.08.1995 - 3Z BR 176/95
    Dabei sind die Größe des Vermögens des Betroffenen, der zeitliche Aufwand, die Schwierigkeit der übertragenen Aufgabe und der hieraus sich ergebende Grad der Verantwortung und alle sonstigen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen (vgl. BayObLGZ 1986, 448/450; 1990, 184/185).
  • OLG Köln, 22.04.1994 - 2 Wx 50/93

    Beschränkung des Instanzenzuges; Betreuer ; Vormundschaften ;

    Auszug aus BayObLG, 31.08.1995 - 3Z BR 176/95
    In diesem Fall steht § 16 ZSEG der Zulässigkeit der weiteren Beschwerde nicht entgegen (BayObLGZ 1995 Nr. 37; OLG Köln Rpfleger 1994, 417 ; SchlHOLG BtPrax 1994, 139 ).
  • BGH, 28.10.1954 - IV ZB 48/54

    Bindende Vorentscheidung in freiwilliger Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BayObLG, 31.08.1995 - 3Z BR 176/95
    Diese Bindungswirkung erstreckt sich im weiteren Verfahren auch auf das Rechtsbeschwerdegericht (BGHZ 15, 122; Keidel FGG 13. Aufl. § 25 Rn. 9; Jansen aaO. Rn. 15).
  • BayObLG, 24.06.1993 - 3Z BR 118/93

    Unterbringungsverfahren; Rechtsanwalt; Verfahrenspfleger; Fachkenntnisse;

    Auszug aus BayObLG, 31.08.1995 - 3Z BR 176/95
    a) Der im Unterbringungsgenehmigungsverfahren zum Verfahrenspfleger bestellte Anwalt kann eine Vergütung nach der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte als Aufwendungsersatz gemäß § 1835 Abs. 3 BGB oder bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 1836 Abs. 1 oder 2 BGB beanspruchen (BayObLGZ 1993, 256/257; OLG Düsseldorf Rpfl. 1995, 109; Zimmermann in Damrau/Zimmermann Betreuung und Vormundschaft § 70b FGG Rn. 10 l).
  • BayObLG, 17.12.1992 - 3Z BR 88/92

    Voraussetzungen der Mittellosigkeit i. S. von § 1835 Abs. 3 BGB a. F.

    Auszug aus BayObLG, 31.08.1995 - 3Z BR 176/95
    Da die Betreute sonach nicht mittellos ist, sind die Entscheidungen des Landgerichts und des Amtsgerichts über die Festsetzung der Vergütung gegen die Staatskasse aufzuheben, ohne daß es noch darauf ankommt, ob der Beteiligte zu 1 den erforderlich Antrag auf Entschädigung aus der Staatskasse gestellt hat (vgl. BayObLGZ 1992, 372/373).
  • BayObLG, 11.03.1993 - 3Z BR 183/92

    Weitere Beschwerde; Entscheidung; Landgericht; Verfahrenspfleger; Rechtsanwalt;

  • OLG Köln, 13.12.1993 - 26 WF 152/93

    Prozeßkostenhilfe; Entscheidung; Scheidungsverfahren; Steigerung der

  • BayObLG, 23.08.1995 - 3Z BR 125/95

    Reformatio in peius bei Festsetzung der Betreuervergütung

  • BayObLG, 22.03.1994 - 3Z BR 47/94

    Beschwerde; Weitere Beschwerde; Vormund; Staatskasse; Vergütung; Instanzenzug;

  • BayObLG, 21.04.1983 - BReg. 3 Z 102/82

    Anforderungen an die Berechnung der Vergütung eines Vormunds; Anforderungen an

  • BayObLG, 21.02.1962 - BReg. 1 Z 85/61

    Ablehnung von Erbscheinsanträgen; Testamentsauslegung bei Mehrzahl von Erben;

  • BayObLG, 04.04.1984 - 3 Z 51/84
  • BayObLG, 16.10.1997 - 3Z BR 275/97

    Vergütung des Verfahrenspflegers

    Ist der Betroffene nicht mittellos, so besteht der Vergütungsanspruch des Verfahrenspflegers gegen ihn, nicht gegen die Staatskasse (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 436/437).

    Dabei sind die Größe des Vermögens des Betroffenen, der zeitliche Aufwand, die Schwierigkeit der übertragenen Aufgabe und der hieraus sich ergebende Grad der Verantwortung und alle sonstigen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen (BayObLG FamRZ 1996, 436 /437).

  • OLG Hamm, 26.09.1997 - 15 W 161/97

    Wie wird ein Anwalt als Verfahrenspfleger vergütet?

    Für die Vergütung des Verfahrenspflegers sind die Grundsätze über die Vergütung des Betreuers anwendbar (BayObLGZ FamRZ 1996, 436 hinsichtlich des Verfahrenspflegers nach § 70 b FGG; Palandt/Diederichsen, 56. Aufl., § 1835 BGB Rz. 2, Einf. vor § 1896 BGB Rz. 21).

    Er kann daher eine Vergütung nach der BRAGO als Aufwendungsersatz gemäß § 1835 Abs. 3 BGB oder bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Vergütung nach § 1836 Abs. 1 oder Abs. 2 BGB beanspruchen (BayObLG FamRZ 1994, 525 und 1996, 436; OLG Schleswig FamRZ 1995, 49; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 583; OLG Köln Rpfleger 1997, 65).

  • OLG München, 23.10.2015 - 4 UF 1299/15

    Kein Beschwerderecht der Ehefrau und Alleinerbin des Verstorbenen im postmortalen

    Zwar ist das Beschwerdegericht im Falle einer Aufhebung der Entscheidung des Gerichts des ersten Rechtszugs und einer Zurückverweisung der Sache an das erstinstanzliche Gericht bei der erneuten Befassung mit derselben Sache bei einer Beschwerde gegen die neuerliche Entscheidung an seine erste Entscheidung gebunden (BGHZ 15, 122; Keidel/Sternal, FamFG, 18. Aufl. Rd. 30 zu § 69; Prütting/Helms/Abramenko, FamFG, 3. Aufl. Rd. 19 zu § 69; BayObLG FamRZ 1996, 436; OLG Frankfurt FamRZ 1996, 819).
  • OLG Köln, 29.01.1999 - 16 Wx 215/98

    Voraussetzungen für das Vorliegen der Mittellosigkeit eines Betreuten i.R.v.

    Der Senat ist der Auffassung, daß - jedenfalls nach bisherigem Recht - im Einzelfall zu prüfen ist, ob zu Gunsten des Betreuten der höhere Schonbetrag aufgrund des sich aus seiner konkreten Behinderung ergebenden Mehrbedarfs oder nach Sinn und Zweck der besonderen Sozialleistung zu berücksichtigen ist; eine prinzipielle Gleichstellung aller Betreuten mit Blinden (§ 67 BSHG) und Schwerstpflegebedürftigen (§ 69 a) Abs. 3 BSHG) hält er nicht für gerechtfertigt (so wohl BayObLG FamRZ 1998, 507; 1996, 436, 437).
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