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BerG Heilberufe Berlin, 07.01.2015 - 90 K 5.13 T |
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BerG Heilberufe Berlin, Entscheidung vom 07. Januar 2015 - 90 K 5.13 T (https://dejure.org/2015,7405)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 2 ÄBerufsO BE, § 9 ÄBerufsO BE
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 88 (Leitsatz und Kurzinformation)
Ärztliches Berufsrecht | Berufspflichten | Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 25.08.2009 - 1 D 1.08
Posthauptsekretär (Schalterbeamter); Verstoß gegen Kassenvorschriften durch …
Auszug aus BerG Heilberufe Berlin, 07.01.2015 - 90 K 5.13
Dem liegt die Überlegung zugrunde, dass es im Berufsrecht der Heilberufe nicht allein um die Feststellung und Maßregelung einzelner Verfehlungen geht, sondern vor allem um die berufsrechtliche Bewertung des Gesamtverhaltens des Kammerangehörigen, das im Berufsvergehen als Summe der festgestellten Berufspflichtverletzungen seinen Ausdruck findet (vgl. zum insoweit vergleichbaren Disziplinarrecht der Beamten Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25. August 2009 - 1 D 1.08 - juris Rn. 63 m.w.N.).