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   BezG Frankfurt/Oder, 22.03.1993 - 13 T 12/93   

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https://dejure.org/1993,23773
BezG Frankfurt/Oder, 22.03.1993 - 13 T 12/93 (https://dejure.org/1993,23773)
BezG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 22.03.1993 - 13 T 12/93 (https://dejure.org/1993,23773)
BezG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 22. März 1993 - 13 T 12/93 (https://dejure.org/1993,23773)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1993, 457
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 06.04.2017 - IX ZB 40/16

    Insolvenzverfahren: Vorliegen einer unpfändbaren Aufwandsentschädigung;

    Hierzu gehören etwa die Deckung des erhöhten persönlichen Bedarfs an Kleidung und Verzehr (Repräsentationsaufwand), an Zeitungen, Zeitschriften, Büchern, Schreibmitteln sowie der Ausgleich des Haftungsrisikos (BezG Frankfurt/Oder, Rpfleger 1993, 457; LG Würzburg, Beschluss vom 12. Februar 2010 - 9 T 2518/09, nv Rn. 11; LG Dessau-Roßlau, NVwZ-RR 2013, 565).
  • LG Dessau-Roßlau, 17.07.2012 - 1 T 161/12

    Zwangsvollstreckung: Pfändbarkeit der Aufwandsentschädigungen eines

    Denn sie haben keinen Entgeltcharakter wie Arbeitslohn, sondern sie sollen einen Ausgleich für den ehrenamtlich Tätigenden dafür schaffen, dass er Sonderausgaben wegen seiner Repräsentations- (z.B. Kleidung) und Mitwirkungsfunktion hat (vgl. BezG Frankfurt/Oder, Beschl.v. 22.3.1993, AZ: 13 T 1293, RPfleger 1993, 457 f.; LG Würzburg, Beschl. v. 12.02.2010, AZ: 9 T 2518/09, Rz. 10, 11, zitiert nach juris).
  • LG Würzburg, 12.02.2010 - 9 T 2518/09

    Zwangsvollstreckung: Pfändbarkeit des Ehrensoldes eines ehemaligen Ehrenamtlichen

    Hierzu gehören z. B. die Deckung des erhöhten persönlichen Bedarfs an Kleidung und Verzehr (Repräsentationsaufwand), an Zeitungen, Zeitschriften, Büchern, Schreibmitteln usw. sowie der Ausgleich des Haftungsrisikos (vgl. BezG ... Frankfurt/Oder, Beschluss vom 22.3.1993, Rpfleger 1993, 457).
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