Rechtsprechung
BezG Frankfurt/Oder, 22.03.1993 - 13 T 12/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- Rpfleger 1993, 457
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 06.04.2017 - IX ZB 40/16
Insolvenzverfahren: Vorliegen einer unpfändbaren Aufwandsentschädigung; …
Hierzu gehören etwa die Deckung des erhöhten persönlichen Bedarfs an Kleidung und Verzehr (Repräsentationsaufwand), an Zeitungen, Zeitschriften, Büchern, Schreibmitteln sowie der Ausgleich des Haftungsrisikos (BezG Frankfurt/Oder, Rpfleger 1993, 457; LG Würzburg…, Beschluss vom 12. Februar 2010 - 9 T 2518/09, nv Rn. 11; LG Dessau-Roßlau, NVwZ-RR 2013, 565). - LG Dessau-Roßlau, 17.07.2012 - 1 T 161/12
Zwangsvollstreckung: Pfändbarkeit der Aufwandsentschädigungen eines …
Denn sie haben keinen Entgeltcharakter wie Arbeitslohn, sondern sie sollen einen Ausgleich für den ehrenamtlich Tätigenden dafür schaffen, dass er Sonderausgaben wegen seiner Repräsentations- (z.B. Kleidung) und Mitwirkungsfunktion hat (vgl. BezG Frankfurt/Oder, Beschl.v. 22.3.1993, AZ: 13 T 1293, RPfleger 1993, 457 f.;… LG Würzburg, Beschl. v. 12.02.2010, AZ: 9 T 2518/09, Rz. 10, 11, zitiert nach juris). - LG Würzburg, 12.02.2010 - 9 T 2518/09
Zwangsvollstreckung: Pfändbarkeit des Ehrensoldes eines ehemaligen Ehrenamtlichen …
Hierzu gehören z. B. die Deckung des erhöhten persönlichen Bedarfs an Kleidung und Verzehr (Repräsentationsaufwand), an Zeitungen, Zeitschriften, Büchern, Schreibmitteln usw. sowie der Ausgleich des Haftungsrisikos (vgl. BezG ... Frankfurt/Oder, Beschluss vom 22.3.1993, Rpfleger 1993, 457).