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   BezG Frankfurt/Oder, 28.01.1992 - 12 T 3/92   

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BezG Frankfurt/Oder, 28.01.1992 - 12 T 3/92 (https://dejure.org/1992,15622)
BezG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 28.01.1992 - 12 T 3/92 (https://dejure.org/1992,15622)
BezG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 28. Januar 1992 - 12 T 3/92 (https://dejure.org/1992,15622)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 1992, 284
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 25.11.1993 - IX ZR 84/93

    Feststellung einer verspätet angemeldeten Forderung

    Ist der Verwalter bereit, die Forderung in das vorläufige Verzeichnis aufzunehmen, verweigert der Gesamtvollstreckungsrichter jedoch die Zustimmung, kann der davon betroffene Gläubiger diese Entscheidung mit der sofortigen Beschwerde (§ 20 GesO) anfechten (Haarmeyer/Wutzke/Förster, GesO 2. Aufl. § 14 Rdnr. 23; Eickmann im Nachtrag "Gesamtvollstreckungsordnung" zum Insolvenzrechts-Handbuch S. 96 Rdnr. 7; Pape ZIP 1993, 1298, 1299; BezG Frankfurt/Oder ZIP 1992, 284 u. 878).
  • OLG Dresden, 26.07.1993 - 2 U 865/93

    Zuständigkeit des Landgerichts für Feststellungen bei bestrittener

    a) Der gegen den Gesamtvollstreckungsverwalter gerichtete Anspruch auf Anerkennung und Prüfung einer verspätet angemeldeten Forderung (§ 14 GesO ) ist nämlich trotz seiner Verwobenheit mit dem formellen Insolvenzrecht nicht mit den Rechtsbehelfen des Gesamtvollstreckungsverfahrens oder der sonstigen Freiwilligen Gerichtsbarkeit, sondern in einen gesonderten Erkenntnisverfahren zu verfolgen (a.A. wohl BG Frankfurt/Oder, ZIP 1992, 284).
  • LG Dresden, 03.03.1993 - 45 O 200/92

    Verweigerung eines Verwalters im Gesamtvollstreckungsverfahren zur Aufnahme einer

    Der fehlenden Aufnahme in der Tabelle liegt keine Entscheidung des Gerichts zugrunde, die allein mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden könnte-(vgl. Smid, GesO , § 14 Rdnr. 24; Haarmeyer/Wutzke/Förster, GesO , 2. Aufl., § 14 Rdnr. 25; a.M. BezG Frankfurt/0. ZIP 1992, 284).
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