Rechtsprechung
DGH Niedersachsen, 14.09.1989 - DGH 1/89 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 19.05.1995 - RiZ(R) 1/95
Kontakte zum Rotlichtmilieu: Versetzung eines Richters in den einstweiligen …
Davon muß u.a. dann ausgegangen werden, wenn das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Person des Richters oder in seine Amtsführung in so hohem Maße Schaden genommen hat, daß seine Rechtsprechung nicht mehr glaubwürdig erscheint und durch sein Verbleiben in dem ihm anvertrauten Amt zugleich das öffentliche Vertrauen in eine unabhängige und unvoreingenommene Rechtspflege beseitigt oder gemindert würde (…Gerner/Decker/Kauffmann aaO., § 31 Rz. 4;… ähnlich Schmidt-Räntsch aaO., § 31 Rz. 3, 8;… Fürst/Mühl/Arndt aaO., § 31 Rz. 4 f.; zur Wahrung der Unabhängigkeit durch Verhalten außerhalb des Richteramtes im Sinne des § 39 DRiG vgl. BVerfG, Beschl. v. 6. Juni 1988 - 2 BvR 111/88, NJW 1989, 93 [BVerfG 06.06.1988 - 2 BvR 111/88]; BVerwGE 78, 216, 219; Nds. DGH, Beschl. v. 14. September 1989 - DGH 1/89, NJW 1990, 1497, 1498 f.).Davon unabhängig folgt aus den vom Berufungsgericht festgestellten Tatsachen - freundschaftliche, in der Öffentlichkeit zugänglichen Lokalen zur Schau gestellte Beziehungen zu einem Straftäter, einer mit der Drogenszene in Verbindung stehenden Person und einem Zuhälter, Umgang in der Öffentlichkeit mit Zuhältern und den Betreibern eines "Eros-Center" -, daß der Antragsgegner, solange er unter dem Eindruck derartiger Beziehungen steht und an ihnen festhält, nicht über die moralische und persönliche Integrität und innere Unabhängigkeit verfügt, die unabdingbare Voraussetzung für die unparteiische, neutrale, von Distanz und Gerechtigkeitsgefühl getragene Ausübung eines Richteramtes sind (vgl. u.a. BVerfG, Beschl. v. 6. Juni 1988 - 2 BvR 111/88, NJW 1989, 93 [BVerfG 06.06.1988 - 2 BvR 111/88]; BVerwGE 78, 216, 219; Nds. DGH, Beschl. v. 14. September 1989 - DGH 1/89, NJW 1990, 1497, 1498).
- BGH, 29.10.1993 - RiZ(R) 2/93
Dienstaufsichtsbeschwerde gegenüber einem Richter - Ablehnung eines Richters
Der Antragsteller rügt, daß das Berufungsgericht ihn in verfassungswidriger Weise in diesem oder in dem von ihm früher von ihm vor dem Dienstgerichtshof betriebenen Verfahren DGH 1/89 seinem gesetzlichen Richter entzogen habe (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG), weil es der Selbstablehnung eines Richters stattgegeben habe und dieser - anders als in dem früheren Verfahren - bei dem Urteil nicht mehr mitgewirkt habe.