Rechtsprechung
EGMR, 20.05.2008 - 43/02 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
EDIP USLU c. TURQUIE
(französisch)
Wird zitiert von ... (4)
- BPatG, 23.05.2007 - 29 W (pat) 201/04 29 W (pat) 43/02, 29 W (pat) 45/02 sowie 29 W (pat) 182/98 bei vorläufiger Beurteilung der Sach- und Rechtslage die Beschwerde keinen Erfolg haben werde, hat die Markeninhaberin mitgeteilt, dass sie an der mündlichen Verhandlung nicht teilnehmen werde und nicht vertreten sei.
Zur Herstellung einer klemmenden Beschichtung wird seit langem auf Gewinde von Schrauben (und Muttern, vgl. 29 W (pat) 43/02 und 29 W (pat) 45/02) ein Kunststoff aufgebracht, der beim Einschrauben eine klemmende Wirkung hervorruft.
Wie sich aus den Rechercheunterlagen in den Verfahren 29 W (pat) 43/02 und.
Obwohl sie in den Verfahren 29 W (pat) 43/02 und 29 W (pat) 45/02 nach Mitteilung des Rechercheergebnisses die dortigen Anmeldungen zurückgezogen hat, hat sie im vorliegenden Verfahren auch nach einem entsprechenden Hinweis auf die Recherchelage ihr Rechtsmittel unverändert aufrecht erhalten, ohne selbst darzulegen, weshalb sie die Richtigkeit der Entscheidung der Markenabteilung in Frage stellt.
- BPatG, 23.05.2007 - 29 W (pat) 200/04 Auf den Hinweis des Gerichts, dass vor dem Hintergrund der Anmeldebeschwerdeverfahren 29 W (pat) 43/02, 29 W (pat) 45/02 sowie 29 W (pat) 182/98 bei vorläufiger Beurteilung der Sach- und Rechtslage die Beschwerde keinen Erfolg haben werde, hat die Markeninhaberin mitgeteilt, dass sie an der mündlichen Verhandlung nicht teilnehmen werde und nicht vertreten sei.
Zur Herstellung einer klemmenden Beschichtung wird seit langem auf Gewinde von Schrauben (und Muttern, vgl. 29 W (pat) 43/02 und 29 W (pat) 45/02) ein Kunststoff aufgebracht, der beim Einschrauben eine klemmende Wirkung hervorruft.
Wie sich aus den Rechercheunterlagen in den Verfahren 29 W (pat) 43/02 und.
Obwohl sie in den Verfahren 29 W pat) 43/02 und 29 W (pat) 45/02 nach Mitteilung des Rechercheergebnisses die dortigen Anmeldungen zurückgezogen hat, hat sie im vorliegenden Verfahren auch nach einem entsprechenden Hinweis auf die Recherchelage ihr Rechtsmittel unverändert aufrecht erhalten, ohne selbst darzulegen, weshalb sie die Richtigkeit der Entscheidung der Markenabteilung in Frage stellt.
- LG Bückeburg, 22.01.2003 - Qs 5/03 Am 25.04.2002 erließ das Amtsgericht Rinteln gegen den Probanden einen Haftbefehl (6 Gs 43/02).
Hiervon ist bereits das Amtsgericht Rinteln in seinem Haftbefehl vom 25.04.2002 (6 Gs 43/02) ausgegangen.
- KG, 19.01.2004 - 8 U 191/03
Anfechtung des Gesellschaftvertrages einer stillen Gesellschaft, Aufklärung über …
Die Widerrufsbelehrung ist - entgegen der Ansicht des Klägers - ordnungsgemäß (so auch OLG Dresden ZIP 2002 1293 = OLG Report 2002, 364; OLG Oldenburg Urteil vom 27. Mai 2002 - 15 U 10/02; OLG Stuttgart Urteil vom 24. Juni 2002 - 43/02; OLG München Urteil vom 27. November 2002 - 27 U 286/02; diverse Urteile verschiedener Gerichte, die von der Beklagten vorgelegt worden sind; a.A. nur OLG München Urteil vom 14.04.1994 - 29 U 6458/93; LG Berlin Beschluss vom 25.Juli 2000 - 2 O 142/00; AG Bernau Urteil vom 15.September 1998 - 12 C 7/98).