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   EuG, 12.02.2019 - T-134/17   

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EuG, 12.02.2019 - T-134/17 (https://dejure.org/2019,2059)
EuG, Entscheidung vom 12.02.2019 - T-134/17 (https://dejure.org/2019,2059)
EuG, Entscheidung vom 12. Februar 2019 - T-134/17 (https://dejure.org/2019,2059)
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Wird zitiert von ... (2)

  • EuG, 29.09.2021 - T-619/18

    TUIfly/ Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 -

    Ein solches Interesse kann nicht als öffentliches Interesse eingestuft werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Juli 2016, Sea Handling/Kommission, C-271/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:557, Rn. 97, und vom 12. Februar 2019, Hércules Club de Fútbol/Kommission, T-134/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:80, Rn. 52).

    Ein Interesse, das in dem Schaden begründet liegt, den ein privates Unternehmen in einem Verfahren zur Kontrolle staatlicher Beihilfen wie dem, um das es in der Rechtssache T-447/18 geht, erlitten hat, kann nämlich kein überwiegendes öffentliches Interesse im Sinne von Art. 4 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1049/2001 darstellen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Juli 2016, Sea Handling/Kommission, C-271/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:557, Rn. 98 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 12. Februar 2019, Hércules Club de Fútbol/Kommission, T-134/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:80, Rn. 53).

    Da der erste Klagegrund zurückgewiesen worden ist (siehe oben, Rn. 54), ist der zweite Klagegrund somit als ins Leere gehend zurückzuweisen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Februar 2019, Hércules Club de Fútbol/Kommission, T-134/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:80, Rn. 62).

    Somit besteht - unabhängig von der Zahl der betreffenden Dokumente oder der Zahl der Personen, die befugt sind, sie einzusehen - keinerlei Verpflichtung zur Verbreitung der in der fraglichen Akte enthaltenen Dokumente (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 12. Februar 2019, Hércules Club de Fútbol/Kommission, T-134/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:80, Rn. 67).

  • EuG, 29.09.2021 - T-447/18

    TUIfly/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Vereinbarungen der Kärntner Flughafen

    Was als Zweites das Vorbringen der Klägerin angeht, die Kommission habe dadurch gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen, dass sie einen teilweisen Zugang zu den Akten verweigert habe, ist festzustellen, dass nach den vorstehenden Erwägungen - unabhängig von der Zahl der betreffenden Dokumente oder der Zahl der Personen, die befugt sind, sie einzusehen - keinerlei Verpflichtung zur Verbreitung der in der betreffenden Akte enthaltenen Dokumente besteht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Februar 2019, Hércules Club de Fútbol/Kommission, T-134/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:80, Rn. 67).
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