Rechtsprechung
EuG, 20.01.2021 - T-734/19 |
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Junqueras i Vies/ Parlament
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Wird zitiert von ...
- EuG, 06.07.2022 - T-388/19
Institutionelles Recht
Aus der Rechtsprechung des Gerichts ergibt sich, dass der Präsident des Parlaments keineswegs verpflichtet ist, zur Bestätigung der Vorrechte und der Immunität eines Europaabgeordneten tätig zu werden, und dass er insoweit selbst dann, wenn dieser Abgeordnete unter mutmaßlichem Verstoß gegen seine Vorrechte und seine Immunität festgenommen oder in seiner Bewegungsfreiheit beschränkt worden sein sollte, über ein Ermessen verfügt (Beschluss vom 20. Januar 2021, Junqueras i Vies/Parlament, T-734/19, nicht veröffentlicht, EU:T:2021:15, Rn. 44).Selbst wenn man im Übrigen annimmt, dass die Ablehnung des auf Art. 8 der Geschäftsordnung gestützten Antrags der Kläger, der ehemalige Präsident des Parlaments möge zur Bestätigung ihrer Vorrechte und ihrer Immunität tätig werden, die Folge von dessen Weigerung wäre, ihnen die Eigenschaft als Europaabgeordnete zuzuerkennen, ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichts, dass eine solche Weigerung jedenfalls keine bindenden Wirkungen gegenüber den spanischen Behörden gehabt hätte (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 20. Januar 2021, Junqueras i Vies/Parlament, T-734/19, nicht veröffentlicht, EU:T:2021:15, Rn. 62 und 65).
Zum anderen ergibt sich entgegen dem Vorbringen der Kläger aus der Rechtsprechung, dass zwischen einem auf Art. 8 der Geschäftsordnung gestützten Antrag und einem auf die Art. 7 und 9 dieser Geschäftsordnung gestützten Antrag auf Schutz der Vorrechte und der Immunität zu unterscheiden ist (Beschluss vom 20. Januar 2021, Junqueras i Vies/Parlament, T-734/19, nicht veröffentlicht, EU:T:2021:15, Rn. 42 bis 46 sowie 57 und 61).