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   EuG, 20.03.2017 - T-199/16   

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https://dejure.org/2017,7811
EuG, 20.03.2017 - T-199/16 (https://dejure.org/2017,7811)
EuG, Entscheidung vom 20.03.2017 - T-199/16 (https://dejure.org/2017,7811)
EuG, Entscheidung vom 20. März 2017 - T-199/16 (https://dejure.org/2017,7811)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kohrener Landmolkerei und DHG / Kommission

    Nichtigkeitsklage - Regelung für garantiert traditionelle Spezialitäten - Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 - Durchführungsverordnung (EU) 2016/304 - Frist, innerhalb deren die zuständigen Behörden der Kommission den Einspruch übermitteln müssen - Klage, der offensichtlich ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtigkeitsklage - Regelung für garantiert traditionelle Spezialitäten - Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 - Durchführungsverordnung (EU) 2016/304 - Frist, innerhalb deren die zuständigen Behörden der Kommission den Einspruch übermitteln müssen - Klage, der offensichtlich ...

  • rechtsportal.de

    Offensichtlich unbegründete Nichtigkeitsklage von Unternehmen der Milchwirtschaft gegen die Durchführungsverordnung zur Eintragung von Bezeichnungen in das Register der garantiert traditionellen Spezialitäten bei verspäteter Erhebung des Einspruchs zur Weiterleitung an ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Kohrener Landmolkerei und DHG / Kommission

    Nichtigkeitsklage - Regelung für garantiert traditionelle Spezialitäten - Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 - Durchführungsverordnung (EU) 2016/304 - Frist, innerhalb deren die zuständigen Behörden der Kommission den Einspruch übermitteln müssen - Klage, der offensichtlich ...

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Kohrener Landmolkerei und DHG / Kommission

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigkeitsklage - Regelung für garantiert traditionelle Spezialitäten - Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 - Durchführungsverordnung (EU) 2016/304 - Frist, innerhalb deren die zuständigen Behörden der Kommission den Einspruch übermitteln müssen - Klage, der offensichtlich ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuG, 08.06.2016 - T-178/15

    Kohrener Landmolkerei und DHG / Kommission - Regelung für garantiert

    Auszug aus EuG, 20.03.2017 - T-199/16
    Mit Klageschrift, die am 8. April 2015 bei der Kanzlei des Gerichts einging, erhoben die Klägerinnen Klage auf Nichtigerklärung der im Schreiben vom 9. Februar 2015 enthaltenen Entscheidung (Rechtssache T-178/15).

    Mit Beschluss vom 8. Juni 2016, Kohrener Landmolkerei und DHG/Kommission (T-178/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:358), wies das Gericht (Achte Kammer) die Klage in der Rechtssache T-178/15 als offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrend ab.

    Drittens rügen die Klägerinnen, dass die Kommission die angefochtene Verordnung erlassen habe, ohne den Ausgang des Verfahrens in der Rechtssache T-178/15 abzuwarten.

    Infolgedessen hätte die Kommission vor dem Erlass der angefochtenen Verordnung die Entscheidung des Gerichts in der Rechtssache T-178/15 abwarten oder jedenfalls nach Erhebung ihrer Klage die in ihrem Einspruch vom 23. Dezember 2014 vorgebrachten Argumente berücksichtigen oder sie an dem fraglichen Eintragungsverfahren beteiligen müssen.

    Die Ungenauigkeit des entsprechenden Vorbringens der Klägerinnen könne nicht durch ihren pauschalen Verweis auf die Verfahrensakten der Rechtssache T-178/15 oder ihren Einspruch vom 23. Dezember 2014 ausgeglichen werden.

    Die Klägerinnen können der Kommission auch nicht anlasten, dass sie mit dem Erlass der angefochtenen Verordnung nicht bis zum Abschluss des Verfahrens in der Rechtssache T-178/15 gewartet hat.

    Auch der von den Klägerinnen in Bezug auf die vorliegende Rüge erstmals in ihrer Stellungnahme zur Einrede der Unzulässigkeit vorgetragenen Behauptung, wonach die Kommission jedenfalls nach der Erhebung ihrer Klage in der Rechtssache T-178/15 die in ihrem Einspruch vorgebrachten Argumente hätte berücksichtigen oder sie an dem fraglichen Eintragungsverfahren hätte beteiligen müssen, kann nicht gefolgt werden.

  • EuGH, 26.02.2002 - C-23/00

    Rat / Boehringer

    Auszug aus EuG, 20.03.2017 - T-199/16
    Es ist darauf hinzuweisen, dass das Gericht befugt ist, anhand der Umstände jedes Einzelfalls zu prüfen, ob es nach den Grundsätzen einer geordneten Rechtspflege gerechtfertigt ist, eine Klage als unbegründet abzuweisen, ohne zuvor über ihre Zulässigkeit zu entscheiden (Urteil vom 26. Februar 2002, Rat/Boehringer, C-23/00 P, EU:C:2002:118, Rn. 50 bis 52).
  • EuGH, 07.02.2017 - C-446/16

    Kohrener Landmolkerei und DHG / Kommission - Rechtsmittel - Verordnung (EU) Nr.

    Auszug aus EuG, 20.03.2017 - T-199/16
    Gegen diesen Beschluss haben die Klägerinnen am 9. August 2016 beim Gerichtshof ein Rechtsmittel eingelegt (Rechtssache C-446/16 P).
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