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   EuG, 20.09.2012 - T-445/10   

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https://dejure.org/2012,26911
EuG, 20.09.2012 - T-445/10 (https://dejure.org/2012,26911)
EuG, Entscheidung vom 20.09.2012 - T-445/10 (https://dejure.org/2012,26911)
EuG, Entscheidung vom 20. September 2012 - T-445/10 (https://dejure.org/2012,26911)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    HerkuPlast Kubern / OHMI - How (eco-pack)

    Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsmarke eco-pack - Ältere nationale und internationale Wortmarke ECOPAK - Verwechslungsgefahr - Ähnlichkeit der Waren - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009

  • EU-Kommission

    HerkuPlast Kubern GmbH gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HA

    Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsmarke eco-pack - Ältere nationale und internationale Wortmarke ECOPAK - Verwechslungsgefahr - Ähnlichkeit der Waren - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Klage der Inhaberin der nationalen und internationalen Wortmarken "ECOPAK" für Waren der Klasse 20 auf Aufhebung der Entscheidung R 1014/2009"4 der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 27. Juli 2010, mit der ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuG, 22.01.2009 - T-316/07

    Commercy / OHMI - easyGroup IP Licensing (easyHotel) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 20.09.2012 - T-445/10
    Es handelt sich hierbei um kumulative Voraussetzungen (vgl. Urteil des Gerichts vom 22. Januar 2009, Commercy/HABM - easyGroup IP Licensing [easyHotel], T-316/07, Slg. 2009, II-43, Randnr. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 09.07.2003 - T-162/01

    Laboratorios RTB / OHMI - Giorgio Beverly Hills (GIORGIO BEVERLY HILLS)

    Auszug aus EuG, 20.09.2012 - T-445/10
    Nach dieser Rechtsprechung ist die Verwechslungsgefahr umfassend, gemäß der Wahrnehmung der betreffenden Zeichen sowie Waren oder Dienstleistungen durch die maßgeblichen Verkehrskreise und unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Wechselbeziehung zwischen der Ähnlichkeit der Zeichen und der Ähnlichkeit der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen, zu beurteilen (vgl. Urteil des Gerichts vom 9. Juli 2003, Laboratorios RTB/HABM - Giorgio Beverly Hills [GIORGIO BEVERLY HILLS], T-162/01, Slg. 2003, II-2821, Randnrn. 30 bis 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 11.07.2007 - T-443/05

    El Corte Inglés / OHMI - Bolaños Sabri (PiraÑAM diseño original Juan Bolaños) -

    Auszug aus EuG, 20.09.2012 - T-445/10
    Es können auch andere Faktoren wie die Vertriebswege der betreffenden Waren berücksichtigt werden (vgl. Urteil des Gerichts vom 11. Juli 2007, El Corte Inglés/HABM - Bolaños Sabri [PiraÑAM diseño original Juan Bolaños], T-443/05, Slg. 2007, II-2579, Randnr. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 01.03.2005 - T-169/03

    Sergio Rossi / OHMI - Sissi Rossi (SISSI ROSSI)

    Auszug aus EuG, 20.09.2012 - T-445/10
    Auf die Verkehrskreise, für die die in Frage stehenden Waren bestimmt seien, komme es nach dem Urteil des Gerichts vom 1. März 2005, Sergio Rossi/HABM - Sissi Rossi (SISSI ROSSI) (T-169/03, Slg. II-685, Randnr. 56) insoweit nicht an.
  • EuG, 04.11.2003 - T-85/02

    Díaz / OHMI - Granjas Castelló (CASTILLO)

    Auszug aus EuG, 20.09.2012 - T-445/10
    Es ist darauf hinzuweisen, dass Waren als einander ergänzend angesehen werden können, soweit sie aus Sicht der maßgeblichen Verkehrskreise derselben Warengattung angehören und unschwer als Bestandteile eines allgemeinen Sortiments von Erzeugnissen angesehen werden können, die möglicherweise dieselbe betriebliche Herkunft haben (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 4. November 2003, Díaz/HABM - Granjas Castelló [CASTILLO], T-85/02, Slg. 2003, II-4835, Randnr. 36).
  • EuG, 12.11.2008 - T-242/07

    Weiler / OHMI - IQNet Association - The International Certification Network

    Auszug aus EuG, 20.09.2012 - T-445/10
    Einander ergänzende Waren oder Dienstleistungen sind jedoch Waren oder Dienstleistungen, zwischen denen ein enger Zusammenhang in dem Sinne besteht, dass die eine Ware oder Dienstleistung für die Verwendung der anderen unentbehrlich oder wichtig ist, so dass die Verbraucher denken könnten, dass die Herstellung dieser Waren oder die Erbringung der Dienstleistungen in der Verantwortung desselben Unternehmens liegt (vgl. Urteil SISSI ROSSI, oben in Randnr. 20 angeführt, Randnr. 60, und Urteil vom 12. November 2008, Weiler/HABM - IQNet Association - The International Certification Network [Q2WEB], T-242/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 23).
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