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   EuG, 29.11.2021 - T-741/20   

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https://dejure.org/2021,49986
EuG, 29.11.2021 - T-741/20 (https://dejure.org/2021,49986)
EuG, Entscheidung vom 29.11.2021 - T-741/20 (https://dejure.org/2021,49986)
EuG, Entscheidung vom 29. November 2021 - T-741/20 (https://dejure.org/2021,49986)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Advansa Manufacturing u.a./ Kommission

    Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Leitlinien für bestimmte Beihilfemaßnahmen im Zusammenhang mit dem System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten nach 2021 - Förderfähige Sektoren - Ausnahme des Sektors der Herstellung von Chemiefasern - Keine ...

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • EuGH, 13.07.2023 - C-73/22

    Grupa Azoty u.a./ Kommission

    Mit ihren Rechtsmitteln beantragen die Grupa Azoty S.A., die Azomures SA und Lipasmata Kavalas LTD Ypokatastima Allodapis (C-73/22 P) sowie die Advansa Manufacturing GmbH, die Beaulieu International Group NV, die Brilen SA, die Cordenka GmbH & Co. KG, die Dolan GmbH, die Enka International GmbH & Co. KG, die Glanzstoff Longlaville SAS, die Infinited Fiber Company Oy, die Kelheim Fibres GmbH, die Nurel SA, die PHP Fibers GmbH, die Teijin Aramid BV, die Thrace Nonwovens & Geosynthetics monoprosopi AVEE mi yfanton yfasmaton kai geosynthetikon proïonton S.A. und die Trevira GmbH (C-77/22 P) die Aufhebung zum einen des Beschlusses des Gerichts der Europäischen Union vom 29. November 2021, Grupa Azoty u. a./Kommission (T-726/20) und zum anderen des Beschlusses des Gerichts der Europäischen Union vom 29. November 2021, Advansa Manufacturing u. a./Kommission (T-741/20) (im Folgenden zusammen: angefochtene Beschlüsse), mit denen das Gericht ihre Klagen auf teilweise Nichtigerklärung der Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Leitlinien für bestimmte Beihilfemaßnahmen im Zusammenhang mit dem System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten nach 2021", veröffentlicht am 25. September 2020 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. 2020, C 317, S. 5, im Folgenden: streitige Leitlinien) als unzulässig abgewiesen hat.
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.03.2023 - C-73/22

    Grupa Azoty u.a./ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Leitlinien

    Die vorliegenden verbundenen Rechtssachen betreffen die Rechtsmittel, mit denen die rechtsmittelführenden Unternehmen beantragen, die Beschlüsse vom 29. November 2021, Grupa Azoty u. a./Kommission (T-726/20, nicht veröffentlicht), und vom 29. November 2021, Advansa Manufacturing u. a./Kommission (T-741/20, nicht veröffentlicht) (im Folgenden: angefochtene Beschlüsse), mit denen das Gericht der Europäischen Union ihre Klagen auf teilweise Nichtigerklärung der Mitteilung der Kommission vom 25. September 2020 mit dem Titel "Leitlinien für bestimmte Beihilfemaßnahmen im Zusammenhang mit dem System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten nach 2021" (im Folgenden: streitige Leitlinien)(2) als unzulässig abgewiesen hat, aufzuheben.
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