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   EuGH, 01.06.1961 - 15/60   

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https://dejure.org/1961,564
EuGH, 01.06.1961 - 15/60 (https://dejure.org/1961,564)
EuGH, Entscheidung vom 01.06.1961 - 15/60 (https://dejure.org/1961,564)
EuGH, Entscheidung vom 01. Juni 1961 - 15/60 (https://dejure.org/1961,564)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Simon / Gerichtshof

    1 . BEDIENSTETE - PERSONALSTATUT DER EGKS - AUSLEGUNG UND ANWENDUNG - ZUSTÄNDIGKEIT DES PRÄSIDENTEN DES GERICHTSHOFES ALS DIENSTSTELLENLEITER

  • EU-Kommission

    Gabriel Simon gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften.

  • Wolters Kluwer

    1. BEDIENSTETE - PERSONALSTATUT DER EGKS - AUSLEGUNG UND ANWENDUNG - ZUSTÄNDIGKEIT DES PRÄSIDENTEN DES GERICHTSHOFES ALS DIENSTSTELLENLEITER; 2. BEGÜNSTIGENDER VERWALTUNGSAKT - UNRICHTIGE AUSLEGUNG EINER VORSCHRIFT - WIDERRUF; 3. BEGÜNSTIGENDER VERWALTUNGSAKT - WIDERRUF ...

  • Judicialis

    Personalstatut Art. 62; ; Personalstatut Art. 47; ; Personalstatut Art. 60

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. BEDIENSTETE - PERSONALSTATUT DER EGKS - AUSLEGUNG UND ANWENDUNG - ZUSTÄNDIGKEIT DES PRÄSIDENTEN DES GERICHTSHOFES ALS DIENSTSTELLENLEITER

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vergünstigung; Auslegung von Vorschriften; Irrtum einer Verwaltungsbehörde; Wirkung des Widerrufs; "Ex nunc" und "ex tunc"

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)

  • EuGH, 31.03.1998 - C-68/94

    DIE GEMEINSCHAFTSVERORDNUNG ÜBER DIE KONTROLLE VON UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLÜSSEN

    Unter diesen Umständen können die vorbereitenden Arbeiten keine sachdienlichen Anhaltspunkte für die Auslegung des streitigen Begriffes liefern (vgl. dahin gehend Urteil vom 1. Juni 1961 in der Rechtssache 15/60, Simon/Gerichtshof, Slg. 1961, 241).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.11.2007 - C-404/06

    Quelle - Verbraucherschutz - Richtlinie 1999/44/EG - Verbrauchsgüterkauf und

    53 - Vgl. Urteil vom 1. Juni 1961, Simon (15/60, Slg. 1961, 225), in dem der Gerichtshof festgestellt hat, dass ein Unterschied zwischen dem Wortlaut des Vorschlags für eine Bestimmung und deren endgültiger Fassung auch einen Bedeutungsunterschied in sich birgt, sofern nicht Beweise für das Gegenteil vorliegen.
  • EuGH, 09.03.1978 - 54/77

    Herpels / Kommission

    Eine Untersuchung der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 12. Juli 1957 in den verbundenen Rechtssachen 7/56, 3 bis 7/57, Algera u. a./Gemeinsame Versammlung der EGKS - Slg. S. 82 -, vom 1. Juni 1961 in der Rechtssache 15/60, Simon/Gerichtshof der EG - Slg. S. 239 -, und vom 24. Juni 1976 in der Rechtssache 56/76, Elz/ Kommission der EG - Slg. S. 1097) ergebe, daß aus einem fehlerhaften Akt kein "wohlerworbenes Recht" entstehen könne.
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.12.1990 - C-69/89

    Nakajima All Precision Co. Ltd gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. -

    In der Gemeinschaftsrechtsordnung erscheine es weiterhin auch berechtigt, für diese Rechte bestimmte Beschränkungen vorzubehalten, die 73 - Vgl. Urteil vom 12. Juli 1957 in den verbundenen Rechtssachen 7/56 und 3/57 bis 7/57, Algcra u. a./Hohe Behörde, Slg. 1957, 83, 117; Urteil vom 1. Juni 1961 in der Rechtssache 15/60, Simon/Gerichtshof, Slg. 1961, 239, 259 f.; Urteil vom 9. März 1978 in der Rechtssache 54/77, Herpels/Kommission, Slg. 1978, 585, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2006 - C-385/05

    Confédération générale du travail u.a. - Sozialpolitik -Richtlinien 98/59/EG und

    10 - Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. Juni 1961 in der Rechtssache 15/60 (Simon/Gerichtshof, Slg. 1961, 241) und vom 31. März 1998 in den Rechtssachen C-68/94 und C-30/95 (Frankreich u. a. /Kommission, Slg. 1998, I-1375, Randnr. 167).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.12.1986 - 15/85

    Consorzio Cooperative d'Abruzzo gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    - Urteil vorn 22. September 1983 in der Rechtssache 159/82, Verli-Wallace/Kommission, Slg. 1983, 2711, Randnr. 8.14 - Siehe dazu das Urteil vom 1. Juni 1961 in der Rechtssache 15/60, Gabriel Simon/Gerichtshof, Slg. 1961, 239: "Ein Widerruf wegen Rechtswidrigkeit kann zwar in bestimmten Fällen mit Rücksicht auf wohlerworbene Rechte nicht ex tunc erfolgen, stets jedoch ex nunc" (Slg. 1961, 259 f.).
  • EuGH, 27.06.2019 - C-348/18

    Azienda Agricola Barausse Antonio e Gabriele

    Im Übrigen ist hinzuzufügen, dass der Gerichtshof bereits im Wesentlichen entschieden hat, dass in dem Fall, dass ein Text an die Stelle eines anderen tritt, bis zum Beweis des Gegenteils angenommen werden muss, dass jeder Textunterschied, der zu einer abweichenden Auslegung führen kann, auch einen Bedeutungsunterschied in sich birgt (Urteil vom 1. Juni 1961, Simon/Gerichtshof, 15/60, EU:C:1961:11).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.02.1978 - 54/77

    Antoon Herpels gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Im Urteil Simon vom 1. Juni 1961 (Rechtssache 15/60 - Slg. 1960, S. 222 ff.), in der es gerade um den Entzug der dem Kläger früher gezahlten Trennungszulage ging, haben Sie in einer dem vorliegenden Rechtsstreit sehr ähnlichen Lage Ihren Standpunkt nicht zur rückwirkenden Beseitigung eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes, sondern zur Rücknahme nur für die Zukunft bestätigt.
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.12.1988 - 201/87

    Cargill BV gegen Produktschap voor Margarine, Vetten en Oliën. - Beihilfe für

    Ein derartiger Eingriff rechtfertigt sich durch den Grundsatz, daß eine vorschriftswidrige Handlung, soweit sie fehlerhaft ist, von der Behörde, die sie vorgenommen hat, - innerhalb bestimmter Grenzen auch rückwirkend - zurückgenommen oder geändert werden kann; und zwar entweder zum Schutz des öffentlichen Interesses an der Rechtmäßigkeit des Handelns der Verwaltung, das nicht in Handlungen mit einem anderen als dem vorgeschriebenen Inhalt zum Ausdruck kommen darf, oder zum Schutz subjektiver Rechtspositionen, im Rahmen deren sich die Handlung auswirken soll 8. Insoweit erinnere ich daran, daß der Gerichtshof im Urteil vom 1. Juni 1961 in der Rechtssache 15/60 (Simon, Slg. 1961, 239) ausdrücklich folgendes ausgeführt hat: "Erkennt eine Verwaltungsbehörde, daß 8 - In diesem Zusammenhang erscheint es mir bedeutsam, daß die Kommission nach den hier maßgeblichen Vorgängen und auch nach der Änderung des Artikels 8 der Verordnung Nr. 1584/83 durch die Verordnung Nr. 935/86 des Rates in zwei weiteren Fallen, in denen sie einen Fehler in der Verordnung zur Festsetzung des Beihilfebetrags entdeckt hatte, die fehlerhafte Verordnung geändert hat, indem sie sie berichtigte (siehe Verordnungen der Kommission Nr. 1520/87 vom 1. Juni 1987, ABl. L 242, und Nr. 1537/87 vom 2. Juni 1987, ABl. L 143).
  • EuGH, 13.10.1977 - 14/77

    Van den Branden / Kommission

    Sie untersucht die einschlägigen Entscheidungen des Gerichtshofes, unter anderem das Urteil vom 12. Juli 1957 in den verbundenen Rechtssachen 7/56 und 3 bis 7/57 (Algera, Slg. 1957, 83) und das Urteil vom 1. Juni 1961 in der Rechtssache 15/60 (Simon, Slg. 1961, 239).
  • EuGH, 07.07.1964 - 70/63

    Umberto Collotti gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften.

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