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EuGH, 01.07.1981 - 242/78 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Streichung einer Rechtssache im Register des Gerichtshofs
- Judicialis
Wird zitiert von ... (2)
- EuGH, 04.10.1979 - 241/78
DGV / Rat und Kommission
Werhahn Hansamühle, Neuss am Rhein (Bundesrepublik Deutschland), (Rechtssache 242/78),.Mit den vorliegenden, am 3. November 1978 (Rechtssachen 241 und 242/78), am 6. November 1978 (Rechtssachen 245 bis 249/78) und am 10. November 1978 (Rechtssache 250/78) eingereichten Klagen begehren die Klägerinnen unter anderem, die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft zu verurteilen, ihnen den Schaden zu ersetzen, der ihnen aus der Nichtwiedereinführung der Erstattung bei der Erzeugung für die von ihnen zwischen dem 1. August 1975 und 19. Oktober 1977 getätigten Gritzverkäufe entstanden sein soll.
Im Fall der Klägerin in der Rechtssache 242/78 habe die Absatzsteigerung sogar mehr als das Doppelte im Vergleich zum Vorjahr betragen.
241/78 53 073, 000 t 56 282, 000 t 242/78 6 709, 028 t 13 298, 815 t 245/78 8 664, 290 t 26 749, 350 t 246/78 11 941, 070 t 11 496, 619 t 247/78 13 775, 182 t 16 351, 169 t 249/78 8 265, 295 t 11 793, 064 t 250/78 1 047, 514 t 2 731, 191 t. Unter Bezugnahme auf seine Ausführungen in den verbundenen Rechtssachen 64 und 113/76, 167 und 239/78, 27, 28 und 45/79 trägt der Rat ergänzend vor, die Gritzausfuhren aus der Bundesrepublik Deutschland würden vor allem dem französischen, insbesondere dem elsässischen Markt zugeführt.
hingewiesen, daß von den deutschen Maismühlen nur zwei, nämlich die Klägerinnen in den Rechtssachen 241/78 und 242/78, Gritz für Brauereizwecke in folgendem Umfang nach Frankreich ausgeführt hätten:.
Klägerin 1973/74 1974/75 1975/76 1976/77 Rechtssache 241/78 8 580 t 10 800 t 15 200 t 13 736 t Rechtssache 242/78 4 344 t 4 200 t 2 750 t 6 731 t Weiterhin sei bei den gesamten Ausfuhrzahlen zu bedenken, daß nach den vom Rat angeführten Zahlen der Gesamtverbrauch an Gritz für Brauereizwecke in Frankreich um etwa 50 % gestiegen sei.
- EuGH, 01.07.1981 - 241/78
DGV / Rat und Kommission
Rechtssache 241/78: 166 845, 91 DM Rechtssache 242/78: 44 585, 09 DM Rechtssache 246/78: 38 242, 70 DM Rechtssache 247/78: 51 218, 13 DM Rechtssache 248/78: 9 966, 94 DM Rechtssache 249/78: 38 571, 19 DM 4. Weiter beantragen sie auszusprechen, daß die festgesetzten Kosten ab Beantragung der Kostenfestsetzung mit 10 % zu verzinsen seien.