Rechtsprechung
EuGH, 01.07.1992 - C-28/91 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- EU-Kommission
Haneberg / BALM
Verordnung Nr. 3540/85 der Kommission
Landwirtschaft; Besondere Maßnahmen für Erbsen, Puffbohnen und Ackerbohnen; Beihilfe für die zur Futtermittelherstellung verwendeten Erzeugnisse; Nichtzahlung des vollen Mindestpreises durch den ersten Käufer; Voraussetzungen für die Gewährung der Beihilfe - EU-Kommission
Haneberg / BALM
- Wolters Kluwer
Durchführungsbestimmungen für die besonderen Maßnahmen für Erbsen und Bohnen; Beihilferegelungen zur Futtermittelherstellung ; Modalitäten der Gewährung der Beihilfe und die Modalitäten der Kontrolle
- Judicialis
EWGV Art. 177; ; VO Nr. 3540/85/EWG Art. 6; ; VO Nr. 3540/85/EWG Art. 3; ; VO Nr. 1431/82 Art. 2a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Landwirtschaft - Besondere Maßnahmen für Erbsen, Puffbohnen und Ackerbohnen - Beihilfe für die zur Futtermittelherstellung verwendeten Erzeugnisse - Nichtzahlung des vollen Mindestpreises durch den ersten Käufer - Voraussetzungen für die Gewährung der Beihilfe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Gemeinsame Agrarpolitik - Besondere Beihilfemaßnahmen für Erbsen, Puffbohnen, Ackerbohnen und Süßlupinen.
Verfahrensgang
Wird zitiert von ...
- Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2014 - C-399/12
Deutschland / Rat - Internationale Organisationen - Vertragsschlussverfahren - …
89 - Urteil Haneberg (C-28/91, EU:C:1992:285, Rn. 21 bis 25).