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   EuGH, 02.02.1984 - 285/82   

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https://dejure.org/1984,2312
EuGH, 02.02.1984 - 285/82 (https://dejure.org/1984,2312)
EuGH, Entscheidung vom 02.02.1984 - 285/82 (https://dejure.org/1984,2312)
EuGH, Entscheidung vom 02. Februar 1984 - 285/82 (https://dejure.org/1984,2312)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • EU-Kommission PDF

    Derks

    1 . SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - ' ' BESTEHENDE UND KÜNFTIGE ' ' NATIONALE GESETZE UND VERORDNUNGEN IM SINNE VON ARTIKEL 1 BUCHSTABE J DER VERORDNUNG NR . 1408/71 - BEGRIFF - BESTIMMUNGEN , DIE VOR ERLASS DER GEMEINSCHAFTSVERORDNUNGEN GALTEN - ...

  • EU-Kommission

    Derks

  • Wolters Kluwer

    Begriff der Verischerungszeiten im Sinne der Richtlinie zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zuwandern und abwandern; Soziale Absicherung der Wanderarbeitnehmer; Abgrenzung zwischen ...

  • Judicialis

    EWGV 1408/71 Art. 46; ; EWGV 1408/71 Anh. 5 Buchst. H Nr. 4; ; EWGV 1408/71 Art. 1 Buchst. j; ; EWGV 574/72 Art. 15; ; EWGVtr Art. 51

  • rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - ' ' BESTEHENDE UND KÜNFTIGE ' ' NATIONALE GESETZE UND VERORDNUNGEN IM SINNE VON ARTIKEL 1 BUCHSTABE J DER VERORDNUNG NR. 1408/71 - BEGRIFF - BESTIMMUNGEN , DIE VOR ERLASS DER GEMEINSCHAFTSVERORDNUNGEN GALTEN - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zur Anwendung von Art. 15 und 46 EWGV; Soziale Sicherheit; Zurückgelegte Beschäftigungszeit

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 09.06.1977 - 109/76

    Blottner

    Auszug aus EuGH, 02.02.1984 - 285/82
    is Der Gerichtshof hat bereits im Urteil vom 9. Juni 1977 (Rechtssache 109/76, Blottner, Slg. 1977, 1141) entschieden, daß die Ausdrücke "bestehende und künftige" im Sinne des Artikels 1 Buchstabe j nicht so zu verstehen sind, daß sie Bestimmungen ausschließen, die zwar früher galten, zum Zeitpunkt des Erlasses der Verordnung Nr. 1408/71 und ihrer Durchführungsverordnung aber nicht mehr in Kraft waren.
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