Rechtsprechung
EuGH, 02.02.1984 - 285/82 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- EU-Kommission
Derks
1 . SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - ' ' BESTEHENDE UND KÜNFTIGE ' ' NATIONALE GESETZE UND VERORDNUNGEN IM SINNE VON ARTIKEL 1 BUCHSTABE J DER VERORDNUNG NR . 1408/71 - BEGRIFF - BESTIMMUNGEN , DIE VOR ERLASS DER GEMEINSCHAFTSVERORDNUNGEN GALTEN - ...
- EU-Kommission
Derks
- Wolters Kluwer
Begriff der Verischerungszeiten im Sinne der Richtlinie zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zuwandern und abwandern; Soziale Absicherung der Wanderarbeitnehmer; Abgrenzung zwischen ...
- Judicialis
EWGV 1408/71 Art. 46; ; EWGV 1408/71 Anh. 5 Buchst. H Nr. 4; ; EWGV 1408/71 Art. 1 Buchst. j; ; EWGV 574/72 Art. 15; ; EWGVtr Art. 51
- rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - ' ' BESTEHENDE UND KÜNFTIGE ' ' NATIONALE GESETZE UND VERORDNUNGEN IM SINNE VON ARTIKEL 1 BUCHSTABE J DER VERORDNUNG NR. 1408/71 - BEGRIFF - BESTIMMUNGEN , DIE VOR ERLASS DER GEMEINSCHAFTSVERORDNUNGEN GALTEN - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zur Anwendung von Art. 15 und 46 EWGV; Soziale Sicherheit; Zurückgelegte Beschäftigungszeit
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Soziale Sicherheit - Begriff der Versicherungszeit.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 17.11.1983 - 285/82
- EuGH, 02.02.1984 - 285/82
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 09.06.1977 - 109/76
Blottner
Auszug aus EuGH, 02.02.1984 - 285/82
is Der Gerichtshof hat bereits im Urteil vom 9. Juni 1977 (Rechtssache 109/76, Blottner, Slg. 1977, 1141) entschieden, daß die Ausdrücke "bestehende und künftige" im Sinne des Artikels 1 Buchstabe j nicht so zu verstehen sind, daß sie Bestimmungen ausschließen, die zwar früher galten, zum Zeitpunkt des Erlasses der Verordnung Nr. 1408/71 und ihrer Durchführungsverordnung aber nicht mehr in Kraft waren.