Rechtsprechung
EuGH, 03.07.1986 - 358/85 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- EU-Kommission
Frankreich / Parlament
VERFAHREN - STREITHILFE - KLAGE GEGEN DIE HANDLUNG EINES ORGANS - BEITRITT EINES MITGLIEDS DES BEKLAGTEN ORGANS - UNZULÄSSIGKEIT
- EU-Kommission
Frankreich / Parlament
- Wolters Kluwer
Antrag auf Zulassung von Streithelfern
- Judicialis
Protokoll über die Satzung des Gerichtshofes der EGKS Art. 34 Abs. 1; ; Verfahrensordnung Art. 93
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VERFAHREN - STREITHILFE - KLAGE GEGEN DIE HANDLUNG EINES ORGANS - BEITRITT EINES MITGLIEDS DES BEKLAGTEN ORGANS - UNZULÄSSIGKEIT
Verfahrensgang
- EuGH, 03.07.1986 - 358/85
- Generalanwalt beim EuGH, 21.06.1988 - 358/85
- EuGH, 22.09.1988 - 358/85
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 10.02.1983 - 230/81
Luxemburg / Parlament
Auszug aus EuGH, 03.07.1986 - 358/85
Die fünf Antragsteller machen unter Bezugnahme auf die Urteile des Gerichtshofes vom 10. Februar 1983 in der Rechtssache 230/81 (Luxemburg/Parlament, Slg. 1983, 255) und vom 10. April 1984 in der Rechtssache 108/83 (Luxemburg/Parlament, Slg. 1984, 1945) geltend, daß das Parlament in diesen Rechtssachen bestimmte Grundsatzfragen nicht erörtert habe, die, wenn sie jetzt nicht als Streithelfer zugelassen würden, möglicherweise wieder nicht aufgeworfen würden, so daß der Ausgang des vorliegenden Verfahrens ihre Lage verschlechtern könnte. - EuGH, 10.04.1984 - 108/83
Luxemburg / Parlament
Auszug aus EuGH, 03.07.1986 - 358/85
Die fünf Antragsteller machen unter Bezugnahme auf die Urteile des Gerichtshofes vom 10. Februar 1983 in der Rechtssache 230/81 (Luxemburg/Parlament, Slg. 1983, 255) und vom 10. April 1984 in der Rechtssache 108/83 (Luxemburg/Parlament, Slg. 1984, 1945) geltend, daß das Parlament in diesen Rechtssachen bestimmte Grundsatzfragen nicht erörtert habe, die, wenn sie jetzt nicht als Streithelfer zugelassen würden, möglicherweise wieder nicht aufgeworfen würden, so daß der Ausgang des vorliegenden Verfahrens ihre Lage verschlechtern könnte.
- EuGH, 06.11.2023 - C-249/23
Rechtsmittel; Streithilfe; Art. 40 Abs. 2 der Satzung des Gerichtshofs der …
Ferner können Mitglieder des Parlaments nicht über ein hinreichend qualifiziertes Interesse verfügen, wenn sie das geltend gemachte Interesse ausschließlich mit ihrer Eigenschaft als Mitglieder dieses Organs begründen (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 3. Juli 1986, Frankreich/Parlament,358/85, EU:C:1986:286 , Rn. 10).[Berichtigt mit Beschluss vom 4. Dezember 2023] Da sich ihr Interesse nicht mit dem Interesse des Parlaments decke und dieses Organ am Rechtsstreit nicht einmal beteiligt sei, unterscheide sich überdies ihre Situation von derjenigen, die dem Beschluss vom 3. Juli 1986, Frankreich/Parlament (358/85, EU:C:1986:286 ), zugrunde gelegen habe, in der ein Streithilfeantrag von Abgeordneten des Parlaments zurückgewiesen worden sei.
Die von ihnen vorgetragenen Unterschiede zwischen den Umständen des vorliegenden Falls und denjenigen der Rechtssache, in der der Beschluss vom 3. Juli 1986, Frankreich/Parlament (358/85, EU:C:1986:286 ), ergangen ist, können diese Feststellung nicht entkräften.