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   EuGH, 06.11.2008 - C-381/07   

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https://dejure.org/2008,21445
EuGH, 06.11.2008 - C-381/07 (https://dejure.org/2008,21445)
EuGH, Entscheidung vom 06.11.2008 - C-381/07 (https://dejure.org/2008,21445)
EuGH, Entscheidung vom 06. November 2008 - C-381/07 (https://dejure.org/2008,21445)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Verschmutzung der Gewässer - Richtlinie 2006/11/EG - Art. 6 - Gefährliche Stoffe - Ableitungen - Vorherige Genehmigung - Festlegung von Emissionsnormen - Anmelderegelung - Fischzuchten

  • Europäischer Gerichtshof

    Association nationale pour la protection des eaux und rivières

    Verschmutzung der Gewässer - Richtlinie 2006/11/EG - Art. 6 - Gefährliche Stoffe - Ableitungen - Vorherige Genehmigung - Festlegung von Emissionsnormen - Anmelderegelung - Fischzuchten

  • EU-Kommission PDF

    Association nationale pour la protection des eaux und rivières

    Verschmutzung der Gewässer - Richtlinie 2006/11/EG - Art. 6 - Gefährliche Stoffe - Ableitungen - Vorherige Genehmigung - Festlegung von Emissionsnormen - Anmelderegelung - Fischzuchten

  • EU-Kommission

    Association nationale pour la protection des eaux und rivières

    Verschmutzung der Gewässer - Richtlinie 2006/11/EG - Art. 6 - Gefährliche Stoffe - Ableitungen - Vorherige Genehmigung - Festlegung von Emissionsnormen - Anmelderegelung - Fischzuchten“

  • Wolters Kluwer

    Beseitigung und Verringerung von Verschmutzungen als Zweck der Richtlinie 2006/11/EG vom 15. Februar 2006 (RL 2006/11/EG); Pflicht der Mitgliedstaaten zur Ergreifung von Maßnahmen zur Beseitigung bzw. Verringerung von potentiell gefährliche Stoffe enthaltenden ...

  • Judicialis

    Richtlinie 2006/11/EG Art. 6

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Association nationale pour la protection des eaux und rivières

    Verschmutzung der Gewässer - Richtlinie 2006/11/EG - Art. 6 - Gefährliche Stoffe - Ableitungen - Vorherige Genehmigung - Festlegung von Emissionsnormen - Anmelderegelung - Fischzuchten

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Conseil d'État (Frankreich) eingereicht am 8. August 2007 - Association nationale pour la protection des eaux et rivières - TOS / Ministère de l'écologie, du développement et de l'aménagement durables

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Conseil d"État (Frankreich) - Auslegung des Art. 6 der Richtlinie 2006/11/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Februar 2006 betreffend die Verschmutzung infolge der Ableitung bestimmter gefährlicher Stoffe in die Gewässer der ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Papierfundstellen

  • NVwZ 2009, 291
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 25.05.2000 - C-384/97

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 06.11.2008 - C-381/07
    Außerdem hat der Gerichtshof zu Art. 7 Abs. 2 erläutert, dass die in den vorherigen Genehmigungen festzulegenden Emissionsnormen nach Maßgabe der Qualitätsziele zu berechnen sind, die in einem solchen Programm auf der Grundlage einer Untersuchung der aufnehmenden Gewässer festgelegt wurden (vgl. Urteil vom 25. Mai 2000, Kommission/Griechenland, C-384/97, Slg. 2000, I-3823, Randnr. 41).
  • EuGH, 14.06.2001 - C-230/00

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 06.11.2008 - C-381/07
    Daraus folgt, dass eine vorherige Genehmigung im Sinne von Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie 2006/11 eine Einzelfallprüfung aller insoweit gestellten Anträge voraussetzt und nicht stillschweigend erteilt werden darf (vgl. zu Art. 7 der Richtlinie 76/464 Urteil vom 14. Juni 2001, Kommission/Belgien, C-230/00, Slg. 2001, I-4591, Randnr. 16).
  • EuGH, 02.06.2005 - C-282/02

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus EuGH, 06.11.2008 - C-381/07
    Der Gerichtshof hat im Übrigen bereits wiederholt entschieden, dass sich aus Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 76/464 - dessen Wortlaut mit dem von Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie 2006/11 weitgehend übereinstimmt - ergibt, dass die Genehmigungen Emissionsnormen für die einzelnen genehmigten Ableitungen enthalten müssen, die gemäß den Qualitätszielen berechnet worden sind, die zuvor in einem Programm nach Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie zum Schutz der betreffenden stehenden und fließenden Gewässer festgelegt worden sind (vgl. insbesondere Urteil vom 2. Juni 2005, Kommission/Irland, C-282/02, Slg. 2005, I-4653, Randnr. 68 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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