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   EuGH, 10.03.2016 - C-38/15   

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https://dejure.org/2016,3591
EuGH, 10.03.2016 - C-38/15 (https://dejure.org/2016,3591)
EuGH, Entscheidung vom 10.03.2016 - C-38/15 (https://dejure.org/2016,3591)
EuGH, Entscheidung vom 10. März 2016 - C-38/15 (https://dejure.org/2016,3591)
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Volltextveröffentlichung

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Kommission / Spanien

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 91/271/EWG - Behandlung von kommunalem Abwasser - Kanalisation und Behandlungsanlagen - Einleitungen in empfindliche Gebiete - Überwachungsmethode - Entnahmen von Proben

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • EuGH, 02.09.2021 - C-22/20

    Kommission/ Schweden (Stations d'épuration)

    Nichts lässt die Annahme zu, etwas anderes gelte für die Erfüllung der Verpflichtungen aus Art. 5 der Richtlinie 91/271, der ebenso wenig auf die Bestimmungen in Anhang I Abschnitt D der Richtlinie 91/271 Bezug nimmt (Urteil vom 10. März 2016, Kommission/Spanien, C-38/15, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:156, Rn. 24).

    Drittens sind die Erfolgspflichten, denen die Mitgliedstaaten nach den Art. 4 und 5 der Richtlinie 91/271 unterliegen, um zu prüfen, ob das aus Abwasserbehandlungsanlagen in Gewässer eingeleitete kommunale Abwasser den Anforderungen in Anhang I Abschnitt B dieser Richtlinie entspricht, von der laufenden Verpflichtung zu unterscheiden, der sie gemäß Art. 15 dieser Richtlinie unterliegen, um zu gewährleisten, dass die Einleitungen im Laufe der Zeit die ab Inbetriebnahme der Behandlungsanlage verlangten Qualitätsvoraussetzungen erfüllen (Urteil vom 10. März 2016, Kommission/Spanien, C-38/15, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:156, Rn. 25).

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2017 - C-320/15

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt -

    Im Urteil Kommission/Spanien(15) hat der Gerichtshof dieselbe Auslegung vertreten.

    15 Urteil vom 10. März 2016, Kommission/Spanien (C-38/15, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:156, Rn. 24).

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.03.2021 - C-22/20

    Kommission/ Schweden (Stations d'épuration)

    26 Vgl. Urteil vom 10. März 2016, Kommission/Spanien (C-38/15, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:156, Rn. 45).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2019 - C-729/17

    Kommission/ Griechenland

    47 Vgl. entsprechend u. a. Urteile vom 10. März 2016, Kommission/Spanien (C-38/15, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:156, Rn. 33 und 34), sowie vom 10. November 2016, Kommission/Griechenland (C-504/14, EU:C:2016:847, Rn. 144).
  • EuGH, 30.11.2023 - C-328/22

    Kommission/ Slowenien (Traitement des eaux urbaines résiduaires) -

    Diese Rechtsprechung betrifft jedoch Sachlagen, in denen die Kommission nicht bestritten hat, dass in dem betreffenden Mitgliedstaat ausreichende Kapazitäten zur Behandlung von kommunalem Abwasser vorhanden sind, und der Gerichtshof daher ihr Vorbringen zurückgewiesen hat, wonach dieser Mitgliedstaat zum Nachweis der Übereinstimmung seiner Sachlage mit den Anforderungen von Art. 4 der Richtlinie 91/271 weiter verpflichtet sei, Probenahmen über einen Zeitraum von zwölf Monaten vorzulegen (vgl. in diesem Sinne insbesondere Urteil vom 10. März 2016, Kommission/Spanien, C-38/15, EU:C:2016:156, Rn. 24 und 35 bis 39).
  • EuGH, 14.09.2017 - C-320/15

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs hat dieser jedoch festzustellen, ob die gerügte Vertragsverletzung tatsächlich vorliegt, auch soweit der betroffene Mitgliedstaat sie nicht bestreitet (Urteil vom 10. März 2016, Kommission/Spanien, C-38/15, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:156, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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