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   EuGH, 11.08.1995 - C-1/94   

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https://dejure.org/1995,2787
EuGH, 11.08.1995 - C-1/94 (https://dejure.org/1995,2787)
EuGH, Entscheidung vom 11.08.1995 - C-1/94 (https://dejure.org/1995,2787)
EuGH, Entscheidung vom 11. August 1995 - C-1/94 (https://dejure.org/1995,2787)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Cavarzere Produzioni Industriali u.a. / Ministero dell'Agricoltura e delle Foreste u.a.

    Verordnungen Nr. 1785/81 des Rates, Artikel 24 und 25 Absatz 2, und Nr. 193/82 des Rates, Artikel 2
    Landwirtschaft; Gemeinsame Marktorganisation; Zucker; Den Mitgliedstaaten durch Artikel 25 Absatz 2 der Verordnung Nr. 1785/81 eingeräumte Befugnis zur Änderung der Quoten der Unternehmen; Voraussetzungen für die Ausübung; Ausübung nach dem Endtermin 1. März für das am ...

  • EU-Kommission

    Cavarzere Produzioni Industriali u.a. / Ministero dell'Agricoltura e delle Foreste u.a.

  • Wolters Kluwer

    Gemeinsame Marktorganisation für Zucker; Grundregeln für die Übertragung von Quoten im Zuckersektor; Befugnis zur Änderung der Quoten der Unternehmen; Voraussetzungen für die Ausübung der Änderung der Quoten der Unternehmen; Ausübung neben einer im Anschluss an eine ...

  • Judicialis

    Verordnungen Nr. 1785/81 Art. 23; ; Verordnungen Nr. 1785/81 Art. 24; ; Verordnungen Nr. 1785/81 Art. 25 Abs. 1; ; Verordnungen Nr. 1785/81 Art. 25 Abs. 2; ; Verordnungen Nr. 1785/... 81 Art. 25 Abs. 3; ; Verordnungen Nr. 1785/81 Art. 25 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Zucker - Den Mitgliedstaaten durch Artikel 25 Absatz 2 der Verordnung Nr. 1785/81 eingeräumte Befugnis zur Änderung der Quoten der Unternehmen - Voraussetzungen für die Ausübung - Ausübung nach dem Endtermin 1. März für das ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)

  • EuGH, 14.03.2002 - C-340/98

    Italien / Rat

    Unter Berufung auf das Urteil vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-1/94 (Cavarzere Produzioni Industriali u. a., Slg. 1995, I-2363, Randnr. 21) macht sie geltend, dass Buchstabe und Geist des Artikels 3 Absatz 4 der Verordnung Nr. 1785/81 dafür sprächen, dass es sich hier um eine Ausschlußfrist handele.

    Demgegenüber weist der Rat auf die Unterschiede hin, die zwischen der im Urteil Cavarzere Produzioni Industriali u. a. behandelten und der hier einschlägigen Regelung bestünden.

    Anders als in dem Fall, der dem Urteil Cavarzere Produzioni Industriali u. a. zugrunde liege, sei nach der gesamten im vorliegenden Fall anwendbaren Regelung insbesondere ausgeschlossen, dass die Sanktion für die Versäumung der fraglichen Frist sein könnte, dass der Rat seine Befugnis zur Preisfestsetzung für das betreffende Wirtschaftsjahr verliere.

    Daher hat im Unterschied zu der Frist, um die es im Urteil Cavarzere Produzioni Industriali u. a. ging und die nach Randnummer 21 des damaligen Urteils den Wirtschaftsteilnehmern im Zuckersektor die Gewissheit verschaffen sollte, dass sie über eine Frist von vier Monaten für ihre geschäftliche Planung verfügten, die Überschreitung des in Artikel 3 Absätze 4 und 5 der Verordnung Nr. 1785/81 festgelegten Zeitpunkts des 1. August nicht zur Folge, dass die Verordnung Nr. 1361/98 ungültig wäre, weil mit ihr die Interventionspreise nach diesem Zeitpunkt festgesetzt wurden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6.

  • EuGH, 25.03.2004 - C-480/00

    Azienda Agricola Ettore Ribaldi

    38, 40 und 41) als auch des Zuckersektors (Urteil vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-1/94, Cavarzere Produzioni Industriali u. a., Slg. 1995, I-2363).
  • EuGH, 25.03.2004 - C-231/00

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF DIE EINZELBETRIEBLICHEN REFERENZMENGEN NACH ABLAUF DER

    38, 40 und 41) als auch des Zuckersektors (Urteil vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-1/94, Cavarzere Produzioni Industriali u. a., Slg. 1995, I-2363).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2002 - C-5/01

    Belgien / Kommission

    22 ff. 44: - Zu diesem Kriterium siehe die Urteile in der Rechtssache 357/88 (zitiert in Fußnote 38), Randnr. 15, sowie vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-1/94 (Cavarzere Produzioni, Slg. 1995, I-2363, Randnr. 22).
  • EuGH, 06.07.2000 - C-289/97

    Eridania

    Daher hat im Unterschied zu der Frist, um die es im Urteil vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-1/94 (Cavarzere Produzioni Industriali u. a., Slg. 1995, I-2363) ging, und die nach Randnummer 21 des damaligen Urteils den Wirtschaftsteilnehmern im Zuckersektor die Gewißheit verschaffen sollte, daß sie über eine Frist von vier Monaten für ihre geschäftliche Planung verfügten, die Überschreitung des in Artikel 3 Absätze 4 und 5 der Verordnung Nr. 1785/81 festgelegten Zeitpunkts des 1. August nicht zur Folge, daß die Verordnung Nr. 1580/96 ungültig wäre, weil mit ihr die Interventionspreise nach diesem Zeitpunkt festgesetzt wurden.
  • EuGH, 20.11.2003 - C-416/01

    ACOR

    Der Gerichtshof hat im Urteil vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-1/94 (Cavarzere Produzioni Industriali u. a., Slg. 1995, I-2363, Randnr. 34) entschieden, dass die Ausnutzung des den Mitgliedstaaten durch Artikel 25 der Verordnung Nr. 1785/81 gewährten Spielraums und eine im Anschluss an eine Veräußerung von Unternehmen oder Fabriken erfolgende Änderung der Quoten gemäß Artikel 2 der Verordnung Nr. 193/82 nebeneinander möglich sind, wenn die Voraussetzungen für die Anwendung jeder dieser Bestimmungen beachtet werden.
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2003 - C-416/01

    ACOR

    12: - Urteil Prantl (Randnr. 13), zitiert in Fußnote 8.13: - Urteil vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-1/94 (Cavarzere Produzioni Industriali u. a., Slg. 1995, I-2363, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.03.2001 - C-340/98

    Italien / Rat

    L 177, S. 4.6: - Rechtssache C-1/94 (Cavarzere Produzioni Industriali u. a., Slg. 1995, I-2363).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.04.1999 - C-289/97

    Eridania

    (6) - Urteil vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-1/94 (Slg. 1995, I-2363).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2001 - C-340/98

    Italien / Rat

    L 177, S. 4.6: - Rechtssache C-1/94 (Cavarzere Produzioni Industriali u. a., Slg. 1995, I-2363).
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