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   EuGH, 11.09.2003 - C-67/02   

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https://dejure.org/2003,12445
EuGH, 11.09.2003 - C-67/02 (https://dejure.org/2003,12445)
EuGH, Entscheidung vom 11.09.2003 - C-67/02 (https://dejure.org/2003,12445)
EuGH, Entscheidung vom 11. September 2003 - C-67/02 (https://dejure.org/2003,12445)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 5 der Richtlinie 79/923/EWG - Qualität der Muschelgewässer - Programm zur Verringerung der Verschmutzung

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Irland

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Irland.

    Artikel 226 EG
    Vertragsverletzungsverfahren - Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof - Maßgebliche Sachlage - Sachlage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme festgesetzten Frist

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Irland

    Angleichung der Rechtsvorschriften , Umwelt

  • Wolters Kluwer

    Verstoß Irlands gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 79/923/EWG durch fehlende Aufstellung der Programme für alle seine bezeichneten Muschelgewässer gemäß Artikel 5 der Richtlinie ; Qualitätsforderungen an Muschelgewässer

  • Judicialis

    Richtlinie 79/923/EWG des Rates vom 30. Oktober 1979 über die Qualitätsforderungen an Muschelgewässer Art. 4; ; Richtlinie 79/923/EWG des Rates vom 30. Oktober 1979 über die Qualit... ätsforderungen an Muschelgewässer Art. 5; ; Quality of Shellfish Waters Regulations (Irland)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsverletzungsverfahren - Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof - Maßgebliche Sachlage - Sachlage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme festgesetzten Frist; [Artikel 226 EG]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 06.06.2002 - C-177/01

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 11.09.2003 - C-67/02
    Dazu ist darauf zu verweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde; später eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (vgl. u. a. Urteil vom 6. Juni 2002 in der Rechtssache C-177/01, Kommission/Frankreich, Slg. 2002, I-5137, Randnr. 13).
  • VG München, 18.01.2011 - M 4 K 10.1960

    Ausweisung; assoziationsberechtigter türkischer Staatsangehöriger; Verurteilung

    Den Anspruch aus Art. 7 ARB 1/80 verliert ein türkischer Staatsangehöriger auch nicht durch den Eintritt der Volljährigkeit oder die Verbüßung einer Strafhaft (vgl. EuGH v. 11.11.2004 - C 67/02 -Cetinkaya-, InfAuslR 2005, 13; BVerwG v. 6.10.2005, BVerwGE 124, 243).

    Maßgeblich ist, ob das öffentliche Interesse am Schutz der öffentlichen Ordnung das private Interesse des Betroffenen an seinem Verbleib im Bundesgebiet deutlich überwiegt (vgl. EuGH v. 11.11.2004 - C 67/02 -Cetinkaya-, InfAuslR 2005, 13; BVerwG v. 6.10.2005, BVerwGE 124, 243).

    Besonders zu beachten ist der gemeinschaftsrechtliche Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gemäß Art. 8 Abs. 2 EMRK (EuGH v. 11.11.2004, a.a.O; EuGH v. 29.4.2004, a.a.O.; BVerwG v. 3.8.2004, a.a.O.).

  • VG München, 16.11.2010 - M 4 K 10.1176

    Ausweisung; assoziationsberechtigter türkischer Staatsangehöriger; Verurteilung

    Einen einmal erworbenen Anspruch aus Art. 7 ARB 1/80 verliert ein türkischer Staatsangehöriger auch nicht durch den Eintritt der Volljährigkeit oder durch die Verbüßung einer Strafhaft (vgl. EuGH v. 11.11.2004 - C 67/02 -Cetinkaya-, InfAuslR 2005, 13; BVerwG v. 6.10.2005, BVerwGE 124, 243).

    Maßgeblich ist, ob das öffentliche Interesse am Schutz der öffentlichen Ordnung das private Interesse des Betroffenen an seinem Verbleib im Bundesgebiet deutlich überwiegt (vgl. EuGH v. 11.11.2004 - C 67/02 -Cetinkaya-, InfAuslR 2005, 13; BVerwG v. 6.10.2005, BVerwGE 124, 243).

    Besonders zu beachten ist der gemeinschaftsrechtliche Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gemäß Art. 8 Abs. 2 EMRK (EuGH v. 11.11.2004, a.a.O; EuGH v. 29.4.2004, a.a.O.; BVerwG v. 3.8.2004, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 28.09.2009 - 10 BV 06.3419

    Hinreichende Beachtung der familiären und privaten Bindungen des Klägers im

    Weder entfällt das Recht des Klägers aus Art. 7 Abs. 1 ARB 1/80 mit Eintritt der Volljährigkeit (vgl. EuGH vom 11.11.2004 - C - 67/02, Cetinkaya - InfAuslR 2005, 13) noch durch die Verbüßung seiner Untersuchungs- bzw. Strafhaft (vgl. BVerwG vom 6.10.2005 BVerwGE 124, 243 im Anschluss an EuGH vom 11.11.2004 a.a.O. und vom 7.7.2005 - C - 373/03, Aydinli - InfAuslR 2005, 352).
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