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   EuGH, 13.11.1990 - C-99/89   

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https://dejure.org/1990,1940
EuGH, 13.11.1990 - C-99/89 (https://dejure.org/1990,1940)
EuGH, Entscheidung vom 13.11.1990 - C-99/89 (https://dejure.org/1990,1940)
EuGH, Entscheidung vom 13. November 1990 - C-99/89 (https://dejure.org/1990,1940)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Yáñez-Campoy / Bundesanstalt für Arbeit

    EWG-Vertrag, Artikel 51; Beitrittsakte von 1985, Artikel 60; Verordnung Nr . 1408/71 des Rates, Artikel 73 Absätze 1 und 2, Artikel 99
    Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Familienleistungen - Arbeitnehmer, der den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats unterliegt - Familienangehörige, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen - Nach Artikel 60 der Akte über den Beitritt Spaniens bis zum ...

  • EU-Kommission

    Yáñez-Campoy / Bundesanstalt für Arbeit

  • Wolters Kluwer

    Gültigkeit von Art. 73 Abs. 1 Verordnung (EWG) Nr. 1408/71; Kindergeld oder Familienbeihilfe für einen in Deutschland lebenden Spanier mit zwei Kindern in Spanien

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 vom 14. Juni 1971 Art. 73 Abs. 1; ; Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 Art. 99, Art. 73 Abs. 1; ; Akte über die Bedingungen des Beitritts des Königreichs Spa... nien und der Portugiesischen Republik und die Anpassungen der Verträge, die dem Vertrag vom 12. Juni 1985 über den Beitritt des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik Art. 60; ; deutsch-spanisches Abkommen über soziale Sicherheit Art. 40; ; Bundeskindergeldgesetz § 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Familienleistungen - Arbeitnehmer, der den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats unterliegt - Familienangehörige, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen - Nach Artikel 60 der Akte über den Beitritt Spaniens bis zum ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 631
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 15.01.1986 - 41/84

    Pinna / Caisse d'allocations familiales de la Savoie

    Auszug aus EuGH, 13.11.1990 - C-99/89
    5 Der Gerichtshof hat mit Urteil vom 15. Januar 1986 in der Rechtssache 41/84 ( Pinna, Slg. 1986, 1 ) auf ein Vorabentscheidungsersuchen der französischen Cour de cassation für Recht erkannt :.
  • EuGH, 02.03.1989 - 359/87

    Pinna / Caisse d'allocations familiales de la Savoie

    Auszug aus EuGH, 13.11.1990 - C-99/89
    Der Gerichtshof hat auf dieses Vorabentscheidungsersuchen mit Urteil vom 2. März 1989 in der Rechtssache 359/87 ( Pinna, Slg. 1989, 585 ) für Recht erkannt :.
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1994 - C-394/93

    Gabriel Alonso-Pérez gegen Bundesanstalt für Arbeit. - Soziale Sicherheit der

    Sie ist durch die Verordnung Nr. 3427/89 und durch das Urteil Yañez-Campoy beantwortet worden, durch die als Grenze die Rückwirkung von Nachzahlungsanträgen der 15. Januar 1986 festgelegt worden ist, der Tag, an dem die einheitliche Lösung gemäß Artikel 99 der Verordnung Nr. 1408/71 in Kraft getreten ist(14).

    Dieser Anspruch ist aber ° und dies ist der schwierigste Punkt in dieser Rechtssache ° erst mit der Verordnung Nr. 3427/89 und dem Urteil Yañez-Campoy festgestellt und damit den Betroffenen zur Kenntnis gebracht worden.

    Dieser Anspruch ist jedoch erst mit i) dem Inkrafttreten der Verordnung Nr. 3427/89 am 16. November 1989, die die Anwendung von Artikel 73 auf alle Gemeinschaftsangehörigen ohne Staatsangehörigkeitsvoraussetzung seit dem 15. Januar 1986 zulässt, und mit ii) dem Urteil Yañez-Campoy, das das Recht der spanischen Staatsangehörigen, Artikel 73 seit dem 15. Januar 1986 in Anspruch zu nehmen, bestätigt, festgestellt oder bekanntgemacht worden.

    (3) ° Randnr. 18 des Urteils vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-99/89 (Yañez-Campoy, Slg. 1990, I-4097).

    (22) ° Es sei darauf hingewiesen, daß das Urteil Yañez-Campoy sich nur auf das Urteil Pinna I und nicht auf die Verordnung Nr. 3427/89 stützt, denn diese Verordnung ist erst im Laufe des Verfahrens erlassen worden.

  • BSG, 20.06.1995 - 10 RKg 10/94

    Voraussetzungen für eine Aussetzung des sozialgerichtlichen Verfahrens -

    Wenn aber, wie der Rechtsprechung des EuGH zu Art. 73 EWGV 1408/71 (s außer dem Urteil Pinna I das Urteil vom 2. März 1989, Pinna II, Slg 1989, 585 = SozR 6050 Art. 73 Nr. 11 sowie das Urteil vom 13. November 1990, Yanez-Campoy, Slg I 1990, 4097 = SozR 3-6050 Art. 73 Nr. 3) zu entnehmen ist, die Wohnsitzfiktion des Art. 73 EWGV 1408/71 (idF durch die EWGV 3427/89; entsprechend früher Art. 73 Abs. 1 EWGV 1408/71 aF) nach dem EG-Vertrag geboten ist, so könnte das Diskriminierungsverbot des Art. 48 Abs. 2 EG-Vertrag auch einer Regelung entgegenstehen, die durch ihre Definition des Begriffs "Arbeitnehmer" in Art. 73 i.V.m. Anh I Abschn I UAbschn C EWGV 1408/71 zu dem Ergebnis führt, daß ein Arbeitnehmer mit Kindern, die im Ausland wohnen, bei einem längeren unbezahlten Urlaub seinen Anspruch auf Kindergeld verliert, während dies bei einem Arbeitnehmer mit Kindern mit Wohnsitz in Deutschland nicht der Fall ist.
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.04.1993 - C-109/91

    Gerardus Cornelis Ten Oever gegen Stichting Bedrijfspensioenfonds voor het

    Der Gerichtshof wiederholte diesen Standpunkt in dem Urteil vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-99/S9 (Yáñez-Campoy, Slg. 1990, I-4097, Randnr. IS).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.05.1992 - C-63/90

    Portugiesische Republik und Königreich Spanien gegen Rat der Europäischen

    (20) ° Anders z. B. die Artikel 60 und 220 der Beitrittsakte, die nämlich die Beendigung des dort vorgesehenen Übergangszeitraums an den Erlaß von Vorschriften des abgeleiteten Rechts knüpfen; siehe hierzu das Urteil vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-99/89 (Yañez Campoy/Bundesanstalt für Arbeit, Slg. 1990, 4097, insbesondere Randnr. 16).
  • LSG Bayern, 15.02.2001 - L 14 KG 30/99
    Der EuGH hat wegen Untätigkeit des Verordnungsgebers Kindergeldansprüche nach dem EG-Recht ab Januar 1986 bejaht (vgl. u.a. EuGH vom 13.11.1990 - C-99/89 in SozR 3-6050 Art. 73 Nr. 3).
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