Rechtsprechung
EuGH, 14.12.2000 - C-457/98 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 96/97/EG - Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei den betrieblichen Systemen der sozialen Sicherheit - Nichtumsetzung
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Griechenland
- EU-Kommission
Kommission / Griechenland
EG-Vertrag, Artikel 169 [jetzt Artikel 226 EG]
Mitgliedstaaten - Verpflichtungen - Durchführung der Richtlinien - Verstoß - Rechtfertigung - Unzulässigkeit
- EU-Kommission
Kommission / Griechenland
- Wolters Kluwer
Vertragsverletzung des Mitgliedstaats der Hellenischen Republik; Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei betrieblichen Systemen der sozialen Sicherheit; Nichtvorliegen des Grundsatzes des sozialen Sicherheit in der griechischen ...
- Judicialis
Richtlinie 96/97/EWG; ; Richtlinie 86/378/EWG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Richtlinie 96/97/EWG; Richtlinie 86/378/EWG
Mitgliedstaaten - Verpflichtungen - Durchführung der Richtlinien - Verstoß - Rechtfertigung - Unzulässigkeit; [EG-Vertrag, Artikel 169 [jetzt Artikel 226 EG]] - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist der Richtlinie 96/97/EG des Rates vom 20. Dezember 1996 zur Änderung der Richtlinie 86/378/EWG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 29.03.2000 - C-457/98
- Generalanwalt beim EuGH, 31.03.2000 - C-457/98
- EuGH, 14.12.2000 - C-457/98
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 17.04.1997 - C-147/95
Dimossia Epicheirissi Ilektrismou / Evrenopoulos
Auszug aus EuGH, 14.12.2000 - C-457/98
Erstens ist festzustellen, dass der Gerichtshof im Urteil vom 17. April 1997 in der Rechtssache C-147/95 (Evrenopoulos, Slg. 1997, I-2057), das das Sozialversicherungssystem der Dimosia Epicheirisi Ilektrismou (Staatliches Elektrizitätsversorgungsunternehmen; im Folgenden: DEI) betraf, ausdrücklich bestätigt hat, dass es in Griechenland betriebliche Systeme der sozialen Sicherheit der in der Richtlinie beschriebenen Art gibt.Der Gerichtshof hat dieses Vorbringen unter Hinweis darauf zurückgewiesen, dass allein das Kriterium, dass die Rente dem Arbeitnehmer aufgrund seines Dienstverhältnisses mit seinem früheren Arbeitgeber gezahlt wird, d. h. das aus dem Wortlaut des Artikels 119 selbst abgeleitete Kriterium der Beschäftigung, entscheidend sein kann (Urteil Evrenopoulos, Randnr. 19).
- EuGH, 17.05.1990 - 262/88
Barber / Guardian Royal Exchange Assurance Group
Auszug aus EuGH, 14.12.2000 - C-457/98
Durch die Richtlinie wurden die durch das Urteil vom 17. Mai 1990 in der Rechtssache C-262/88 (Barber, Slg. 1990, I-1889) betroffenen Vorschriften der Richtlinie 86/378/EWG des Rates vom 24. Juli 1986 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei den betrieblichen Systemen der sozialen Sicherheit (…ABl. L 225, S. 40) angepasst. - EuGH, 01.10.1998 - C-71/97
Kommission / Spanien
Auszug aus EuGH, 14.12.2000 - C-457/98
Nach ständiger Rechtsprechung können diejenigen Bestimmungen eines Mitgliedstaats, die von diesem nach Klageerhebung zur Erfüllung seiner Verpflichtungen erlassen worden sind, vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (Urteil vom 1. Oktober 1998 in der Rechtssache C-71/97, Kommission/Spanien, Slg. 1998, I-5991, Randnr. 18).
- Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2007 - C-267/06
Maruko - Hinterbliebenenversorgung aus einem berufsständischen …
71 - Urteil vom 14. Dezember 2000, Kommission/Griechenland (C-457/98, Slg. 2000, I-11481, Randnr. 11), sowie Urteile Beune, Randnrn.