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   EuGH, 16.05.2002 - C-508/99   

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https://dejure.org/2002,5665
EuGH, 16.05.2002 - C-508/99 (https://dejure.org/2002,5665)
EuGH, Entscheidung vom 16.05.2002 - C-508/99 (https://dejure.org/2002,5665)
EuGH, Entscheidung vom 16. Mai 2002 - C-508/99 (https://dejure.org/2002,5665)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Ansammlung von Kapital - Richtlinie 69/335/EWG - Anwendungsbereich - Kommanditgesellschaft - Abtretung der Anteile des Komplementärs an eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung - Einlage, die vor dem Inkrafttreten der Richtlinie der Zahlung einer zu ihrer Höhe ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Palais am Stadtpark Hotelbetriebsgesellschaft

  • EU-Kommission PDF

    Palais am Stadtpark Hotelbetriebsgesellschaft

    Richtlinie 69/335 des Rates
    Steuerrecht Harmonisierung Indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital Umwandlung einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft Erhebung der Gesellschaftsteuer neben der Erhebung einer Steuer auf die Einlagen in eine Personengesellschaft Zulässigkeit

  • EU-Kommission

    Palais am Stadtpark Hotelbetriebsgesellschaft

  • Judicialis

    Richtlinie 69/335/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansammlung von Kapital - Richtlinie 69/335/EWG - Anwendungsbereich - Kommanditgesellschaft - Abtretung der Anteile des Komplementärs an eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung - Einlage, die vor dem Inkrafttreten der Richtlinie der Zahlung einer zu ihrer Höhe ...

  • datenbank.nwb.de

    Indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital; Besteuerung des Kapitals einer Kommanditgesellschaft - Besteuerung der Kommanditeinlagen bei Eintritt einer Kapitalgesellschaft als Komplementärin, wenn das zu besteuernde Gesellschaftskapital schon bei Gründung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EWGRL 335/69 Art 6, Richtlinie 69/335/EWG Art 6
    Gesellschaftskapital; Gründung; Kapitalansammlung; Kommanditeinlage

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichtshofs (Österreich) - Auslegung der Richtlinie 69/335/EWG des Rates betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital, namentlich des Artikels 6 - Besteuerung des Kapitals einer Kommanditgesellschaft - ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2002, 479
  • NZG 2002, 690
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 18.03.1993 - C-280/91

    Finanzamt Kassel-Goethestrasse / Viessmann

    Auszug aus EuGH, 16.05.2002 - C-508/99
    Hinsichtlich des Artikels 6 der Richtlinie 69/335 und des Verbotes der Doppelbesteuerung, das sich nach Auffassung des vorlegenden Gerichts gemäß dem Urteil vom 18. März 1993 in der Rechtssache C-280/91 (Viessmann, Slg. 1993, I-971) aus diesem Artikel ergibt, ist zunächst darauf hinzuweisen, dass dieser Artikel nur die Gesellschaftsteuer betrifft, der die Einlagen in Kapitalgesellschaften im Sinne der Richtlinie 69/335 unterliegen.

    Sodann ist festzustellen, dass der Gerichtshof im Urteil Viessmann nicht entschieden hat, dass Artikel 6 dieser Richtlinie der mehrmaligen Besteuerung bestimmter Einlagen entgegensteht, sondern nur ausgeführt hat, dass Einlagen, die bereits zu einer Entrichtung der Gesellschaftsteuer nach einer anderen Vorschrift der Richtlinie geführt haben, nicht der Gesellschaftsteuer nach deren Artikel 6 unterworfen werden dürfen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2014 - C-357/13

    Drukarnia Multipress - Steuerrecht - Richtlinie 2008/7/EG - Art. 2 - Indirekte

    27 - C-508/99, EU:C:2002:295, Rn. 26. Ich weise darauf hin, dass die vorliegende Rechtssache sich von der Rechtssache Palais am Stadtpark Hotelbetriebsgesellschaft, die die Erhebung der Gesellschaftsteuer bei der Umwandlung einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft in einem besonderen zeitlichen Kontext betraf, unterscheidet.

    41 - Vgl. seine Schlussanträge in der Rechtssache Palais am Stadtpark Hotelbetriebsgesellschaft (C-508/99, EU:C:2002:9, Nr. 26).

    45 - Vgl. in diesem Sinne Urteil Palais am Stadtpark Hotelbetriebsgesellschaft (EU:C:2002:295).

  • OLG Karlsruhe, 05.08.2004 - 14 Wx 33/03

    Anwendbarkeit der Gesellschaftssteuerrichtlinie bei Umwandlung einer

    Die bloße Umwandlung - Formwechsel - einer Kapitalgesellschaft in eine andere Kapitalgesellschaft (im Sinne der Gesellschaftssteuerrichtlinie) unterliegt nicht der Gesellschaftssteuer, weil sie nicht mit einer Kapitalzuführung verbunden ist (Anschluß an EuGH, Urteil vom 16.05.2002, C-508/99 - "Palais am Stadtpark").

    Vielmehr "unterliegt" die Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft anderer Art nicht der Gesellschaftssteuer (EuGH, Urteil vom 16.05.2002, C-508/99 - "Palais am Stadtpark", Tz. 29 [EuZW 2002, Seite 479 f. = NZG 2002, S. 690 ff.]), d.h. sie erfüllt nicht deren tatbestandsmäßige Voraussetzungen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2004 - C-22/03

    Optiver u.a.

    11 - Urteil vom 16. Mai 2002 in der Rechtssache C-508/99 (Stadtpark Hotelbetriebsgesellschaft, Slg. 2002, I-4455, Randnr. 28).
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