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   EuGH, 16.12.1980 - 258/80 R   

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https://dejure.org/1980,1536
EuGH, 16.12.1980 - 258/80 R (https://dejure.org/1980,1536)
EuGH, Entscheidung vom 16.12.1980 - 258/80 R (https://dejure.org/1980,1536)
EuGH, Entscheidung vom 16. Dezember 1980 - 258/80 R (https://dejure.org/1980,1536)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Rumi / Kommission

    VERFAHREN DER EINSTWEILIGEN ANORDNUNG - BEFUGNISSE DES RICHTERS IM VERFAHREN DER EINSTWEILIGEN ANORDNUNG - BEFUGNIS ZUR AUSSETZUNG EINER ALLGEMEINEN ENTSCHEIDUNG ODER ZUR ABWEICHUNG VON DIESER ENTSCHEIDUNG - SCHRANKEN

  • EU-Kommission

    Rumi / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Aussetzung der Entscheidung vom 1. November 1980 zur Durchführung der allgemeinen Entscheidung Nr. 2794/80/EGKS im Hinblick auf die Festsetzung der Erzeugungsquoten für Stahl für das vierte Quartal 1980 einschließlich des Oktober; Befugnis des Richters der ...

  • Judicialis

    Entscheidung Nr. 2794/80/EGKS Art. 14

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidung Nr. 2794/80/EGKS Art. 14
    VERFAHREN DER EINSTWEILIGEN ANORDNUNG - BEFUGNISSE DES RICHTERS IM VERFAHREN DER EINSTWEILIGEN ANORDNUNG - BEFUGNIS ZUR AUSSETZUNG EINER ALLGEMEINEN ENTSCHEIDUNG ODER ZUR ABWEICHUNG VON DIESER ENTSCHEIDUNG - SCHRANKEN; VERFAHREN DER EINSTWEILIGEN ANORDNUNG - EINSTWEILIGE ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 20.10.1977 - 119/77

    Nippon Seiko / Rat und Kommission

    Auszug aus EuGH, 16.12.1980 - 258/80
    Unter diesen Umständen würde die mit der Rückwirkung verbundene Verschlechterung der Bilanz der Unternehmen eine nicht unerhebliche zusätzliche Belastung schaffen, von der der Gerichtshof, zum Beispiel im Beschluß des Präsidenten vom 20. Oktober 1977 in der Rechtssache 119/77 R (Nippon Seiko/Rat und Kommission, Slg. 1977, 1867), entschieden habe, daß sie zu einer Freistellung derjenigen Unternehmen führen müsse, die eine Aussetzungsmaßnahme beantragt hätten.
  • EuGH, 16.12.1963 - 18/62

    Frau Emilia Barge, Witwe des Herrn Vittorio Leone gegen Hohe Behörde der

    Auszug aus EuGH, 16.12.1980 - 258/80
    Schließlich sei die Möglichkeit, zur Durchführung von Kontrollen auf unabhängige Sachverständige zurückzugreifen, vom Gerichtshof im Urteil vom 16. Dezember 1963 in der Rechtssache 18/62 (Barge/ Hohe Behörde, Slg. 1963, 563) anerkannt worden.
  • EuGH, 28.05.1975 - 44/75

    Könecke / Kommission

    Auszug aus EuGH, 16.12.1980 - 258/80
    Der Gerichtshof habe im Beschluß des Präsidenten vom 28. März 1975 in der Rechtssache 44/75 R (Könecke/Kommission, Slg. 1975, 637) in diesem Sinne entschieden.
  • EuGH, 28.10.1981 - 275/80

    Krupp / Kommission

    In ihrer Klageschrift in der Rechtssache 24/81 nimmt die Firma Krupp Stahl AG Bezug auf die Haltung der Kommission in der Rechtssache 275/80 und weist darauf hin, daß im Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 16. Dezember 1980 in der Rechtssache 258/80 (Rumi/Kommission) ebenfalls grundsätzlich festgestellt worden sei, daß die Quotenmitteilung vom 1. November 1980 eine "décision individuelle" sei.

    Dies habe der Gerichtshof mit Beschluß vom 16. Dezember 1980 in der Rechtssache 258/80 R (Rumi/Kommission) anerkannt.

  • EuGH, 28.09.2023 - C-564/23

    Rat/ Mazepin

    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich jedoch, dass solche einstweiligen Anordnungen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Gegenstand der Klage stehen müssen (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 19. Oktober 1976, Société pour l'Exportation des Sucres/Kommission, 88/76 R, EU:C:1976:140, Rn. 5, und vom 16. Dezember 1980, Metallurgica Rumi/Kommission, 258/80 R, EU:C:1980:296, Rn. 21), ein Erfordernis, das im Wesentlichen in Art. 156 Abs. 2 der Verfahrensordnung des Gerichts genannt ist, wonach Anträge auf einstweilige Anordnungen im Sinne von Art. 279 AEUV nur zulässig sind, wenn sie von einer Hauptpartei eines beim Gericht anhängigen Rechtsstreits gestellt werden und sich auf diesen beziehen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.01.1982 - 39/81

    Halyvourgiki Inc. und Helliniki Halyvourgia SA gegen Kommission der Europäischen

    Was diesen Unterpunkt des zweiten Klagegrundes anbelangt, schließe ich mich voll und ganz den ausführlichen Darlegungen von Generalanwalt Reischl zum gleichartigen Vorbringen der Klägerinnen in den Rechtssachen 258/80 (Rumi) und 14/81 (Alphasteel) (noch nicht veröffentlicht) an.
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.06.1987 - 392/85

    Finsider gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Stahlquoten -

    Bei den Erzeugnissen der Gruppen Ib, Ic und Id, für die die Regel "Produktion = Lieferung" nicht galt, beschränkte sich die Aufsichtsbehörde demgegenüber darauf, vor der Neuregelung erzeugten Stahl den Lieferbeschränkungen nicht zu unterwerfen (siehe für diese bereits früher angewandte Praxis den Beschluß vom 16. Dezember 1980 in der Rechtssache 258/80 R, Rumi/Kommission, Slg. 1980, 3867, Randnr. 16 der Entscheidungsgründe).
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