Rechtsprechung
EuGH, 19.05.2003 - C-68/01 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Hückel
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.02.2021 - 5 S 17.20
Zum Widerruf der Herstellungs- und Großhandelserlaubnis einer Arzneimittelfirma …
Speziell für die Qualifizierung der Zulieferer forderten die - auf Art. 84 und 85b Absatz 3 der Richtlinie 2001/83/EG beruhenden - GDP-Leitlinien in Unterkapitel 5.2 Abs. 3 - so auch schon in ihrer Fassung vom 7. März 2013 (2013/C 68/01) -, dass dann, wenn die Arzneimittel von einem anderen Großhändler stammten, der die Produkte empfangende Großhändler überprüfen müsse, ob der Zulieferer die Grundsätze und Leitlinien der guten Vertriebspraxis einhalte und über eine Genehmigung/Erlaubnis verfüge; dies könne beispielsweise durch Konsultation der EU-Datenbank geschehen. - VG Potsdam, 13.03.2020 - 6 L 278/19
Lunapharm unterliegt im vorläufigen Rechtsschutz gegen die Arzneimittelaufsicht
Speziell für die Qualifizierung der Zulieferer fordern die - auf Art. 84 und 85b Absatz 3 der Richtlinie 2001/83/EG beruhenden - GDP-Leitlinien in Unterkapitel 5.2 Abs. 3 - so auch schon in ihrer Fassung vom 7. März 2013 (2013/C 68/01) -, dass dann, wenn die Arzneimittel von einem anderen Großhändler stammen, der die Produkte empfangende Großhändler überprüfen muss, ob der Zulieferer die Grundsätze und Leitlinien der guten Vertriebspraxis einhält und über eine Genehmigung/Erlaubnis verfügt; dies kann beispielsweise durch Konsultation der EU-Datenbank geschehen.