Rechtsprechung
EuGH, 20.10.2022 - C-473/20 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
INVEST FUND MANAGEMENT
Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Richtlinie 2009/65/EG - Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) - OGAW-Verwaltungsgesellschaften - Verpflichtungen betreffend die Information der Anleger - Art. 72 - Pflicht zur Aktualisierung der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Richtlinie 2009/65/EG - Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) - OGAW-Verwaltungsgesellschaften - Verpflichtungen betreffend die Information der Anleger - Art. 72 - Pflicht zur Aktualisierung der ...
Kurzfassungen/Presse (2)
- die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)
Umfang der Informationen der Anleger durch OGAW (Investment Fund Management [IFM/KFN])
- zbb-online.com (Leitsatz)
Pflicht zur Aktualisierung der "Angaben von wesentlicher Bedeutung im Prospekt"
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
INVEST FUND MANAGEMENT
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
INVEST FUND MANAGEMENT
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 31.03.2022 - C-473/20
- EuGH, 20.10.2022 - C-473/20
Papierfundstellen
- WM 2023, 807
- NZG 2022, 1594
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 22.06.2021 - C-439/19
Das Recht der Union über den Datenschutz steht der lettischen Regelung entgegen, …
Auszug aus EuGH, 20.10.2022 - C-473/20
Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Begriffe einer Vorschrift des Unionsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Tragweite nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Europäischen Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen (Urteil vom 22. Juni 2021, Latvijas Republikas Saeima [Strafpunkte], C-439/19, EU:C:2021:504, Rn. 81 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 28.10.2021 - C-357/20
Magistrat der Stadt Wien (Grand hamster - II) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Auszug aus EuGH, 20.10.2022 - C-473/20
Da der Begriff "Angaben von wesentlicher Bedeutung im Prospekt", wie Rn. 28 des vorliegenden Urteils zu entnehmen ist, in der Richtlinie 2009/65 nicht definiert wird, ist er entsprechend dem Sinn der ihn bildenden Worte nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch zu bestimmen, wobei zu berücksichtigen ist, in welchem Zusammenhang er verwendet wird und welche Ziele mit der Regelung verfolgt werden, zu der er gehört (Urteil vom 28. Oktober 2021, Magistrat der Stadt Wien [Feldhamster - II]), C-357/20, EU:C:2021:881, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).