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   EuGH, 21.04.2015 - C-114/14   

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https://dejure.org/2015,8077
EuGH, 21.04.2015 - C-114/14 (https://dejure.org/2015,8077)
EuGH, Entscheidung vom 21.04.2015 - C-114/14 (https://dejure.org/2015,8077)
EuGH, Entscheidung vom 21. April 2015 - C-114/14 (https://dejure.org/2015,8077)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Schweden

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie 77/388/EWG - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 132 Abs. 1 Buchst. a und Art. 135 Abs. 1 Buchst. h - Befreiungen - Öffentliche Posteinrichtungen - Postwertzeichen - Richtlinie 97/67/EG

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Steuerpflicht von Postdienstleistungen in Schweden verstößt gegen Unionsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Kommission / Schweden

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie 77/388/EWG - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 132 Abs. 1 Buchst. a und Art. 135 Abs. 1 Buchst. h - Befreiungen - Öffentliche Posteinrichtungen - Postwertzeichen - Richtlinie 97/67/EG

Papierfundstellen

  • DB 2015, 1263
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 23.04.2009 - C-357/07

    DER VON DEM BRITISCHEN UNTERNEHMEN ROYAL MAIL ANGEBOTENE POSTALISCHE

    Auszug aus EuGH, 21.04.2015 - C-114/14
    Außerdem schließt die Kommission aus dem Urteil TNT Post UK (C-357/07, EU:C:2009:248), dass die fragliche Mehrwertsteuerbefreiung nicht gegen den Grundsatz der steuerlichen Neutralität verstoße.

    Außerdem unterscheide sich der schwedische Markt für Postdienstleistungen insofern von dem britischen Markt, der Gegenstand der Rechtssache gewesen sei, in der das Urteil TNT Post UK (C-357/07, EU:C:2009:248) ergangen sei, als zum Zeitpunkt der Verkündung jenes Urteils zahlreiche öffentliche Postdienste in der Union öffentlichen Unternehmen mit Monopolstellung übertragen gewesen seien, während dies nicht mehr der Fall sei, seit Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 97/67 es nicht mehr zulasse, in diesem Bereich ausschließliche oder besondere Rechte zu erteilen.

    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof bereits entschieden hat, dass der Ausdruck "öffentliche Posteinrichtungen" in Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. a der Sechsten Richtlinie 77/388, der in Art. 132 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2006/112 wortgleich übernommen wurde, dahin auszulegen ist, dass er für öffentliche oder private Betreiber gilt, die sich verpflichten, in einem Mitgliedstaat den gesamten "postalischen Universaldienst" im Sinne der Richtlinie 97/67 oder einen Teil davon zu gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Urteil TNT Post UK, C-357/07, EU:C:2009:248, Rn. 40).

    Diese Schlussfolgerung kann nicht durch das Vorbringen des Königreichs Schweden in Frage gestellt werden, wonach der Grundsatz der Neutralität der von der Kommission vorgeschlagenen Auslegung der Richtlinie 2006/112 entgegenstehe, da die Situation auf dem Postmarkt in Schweden insofern deutlich von der vom Gerichtshof im Urteil TNT Post UK (C-357/07, EU:C:2009:248) geprüften Situation abweiche, als sich die von der Posten AB erbrachten Dienstleistungen nicht von den Dienstleistungen anderer Anbieter auf dem schwedischen Markt unterschieden.

    Aus den Rn. 37 bis 39 des Urteils TNT Post UK (C-357/07, EU:C:2009:248) ergibt sich nämlich, dass der Unterschied zwischen "öffentlichen Posteinrichtungen" und anderen Anbietern nicht auf der Art der erbrachten Dienstleistungen beruht, sondern darauf, dass für die Anbieter, die den gesamten postalischen Universaldienst oder einen Teil davon gewährleisten, eine besondere rechtliche Grundlage gilt, die besondere Verpflichtungen umfasst.

    Die Schlussfolgerung in Rn. 31 des vorliegenden Urteils wird auch nicht dadurch in Frage gestellt, dass das Urteil TNT Post UK (C-357/07, EU:C:2009:248) nach Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme vom 18. Juli 2007 gesetzten Frist für die Anpassung des schwedischen Rechts ergangen ist.

    Dies ist beim Urteil TNT Post UK (C-357/07, EU:C:2009:248) nicht der Fall.

  • EuGH, 27.03.1980 - 61/79

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Denkavit italiana

    Auszug aus EuGH, 21.04.2015 - C-114/14
    Etwas anderes gilt nur, wenn der Gerichtshof aus Gründen der Rechtssicherheit ausnahmsweise die Möglichkeit, sich auf die so ausgelegten Rechtsvorschriften zu berufen, um Rechtsverhältnisse in Frage zu stellen, für die Vergangenheit beschränkt hat (vgl. Urteil Denkavit italiana, 61/79, EU:C:1980:100, Rn. 16 und 17).
  • EuGH, 06.10.2005 - C-204/03

    DIE SPANISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER DIE BESCHRÄNKUNG DES VORSTEUERABZUGSRECHTS

    Auszug aus EuGH, 21.04.2015 - C-114/14
    Die Kommission stützt sich insoweit auf das Urteil Kommission/Spanien (C-204/03, EU:C:2005:588, Rn. 28).
  • EuGH, 16.10.2019 - C-4/18

    Winterhoff - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Gemeinsames

    Insoweit hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass als "öffentliche Posteinrichtungen" im Sinne von Art. 132 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2006/112 öffentliche oder private Betreiber zu betrachten sind, die sich verpflichten, postalische Dienstleistungen zu erbringen, die den grundlegenden Bedürfnissen der Bevölkerung entsprechen, und damit in der Praxis den gesamten Universalpostdienst in einem Mitgliedstaat, wie er in Art. 3 der Richtlinie 97/67 beschrieben ist, oder einen Teil davon zu gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 23. April 2009, TNT Post UK, C-357/07, EU:C:2009:248, Rn. 36, und vom 21. April 2015, Kommission/Schweden, C-114/14, EU:C:2015:249, Rn. 28).

    Der Unterschied zwischen "öffentlichen Posteinrichtungen" und anderen Anbietern beruht nämlich nicht auf der Art der erbrachten Leistungen, sondern darauf, dass für sie eine solche rechtliche Grundlage gilt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. April 2015, Kommission/Schweden, C-114/14, EU:C:2015:249, Rn. 33).

  • BFH, 31.05.2017 - V R 30/15

    Zweifel an der Umsatzsteuerpflicht der förmlichen Zustellungen von Postsendungen

    Nach der Rechtsprechung des EuGH sind "öffentliche Posteinrichtungen" in diesem Sinne öffentliche oder private Betreiber, die sich verpflichten, in einem Mitgliedstaat den gesamten --dem Allgemeinwohl zugutekommenden-- Universalpostdienst, wie er in Artikel 3 der Post-Richtlinie geregelt ist, oder einen Teil desselben zu gewährleisten (EuGH-Urteil TNT Post UK vom 23. April 2009 C-357/07, EU:C:2009:248, Leitsatz 1, Randziffern 36, 40, und Kommission/ Schweden vom 21. April 2015 C-114/14, EU:C:2015:249, Randziffer 28).
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