Rechtsprechung
EuGH, 21.10.1982 - 233/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- EU-Kommission
K. / Deutschland und Parlament
VERFAHREN - ANTRAG AUF BEWILLIGUNG DES ARMENRECHTS - OFFENSICHTLICHE UNZUSTÄNDIGKEIT DES GERICHTSHOFES FÜR DIE BEABSICHTIGTE KLAGE - DURCH BEGRÜNDETEN BESCHLUSS FESTGESTELLTE UNZULÄSSIGKEIT DES ARMENRECHTSGESUCHS
- EU-Kommission
K. / Deutschland und Parlament
- Wolters Kluwer
Bewilligung eines Armenrechts ; Klage ohne Bezug zum Gemeinschaftsrecht
- Judicialis
VerfO Art. 76; ; VerfO Art. 92
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VerfO Art. 76; VerfO Art. 92
VERFAHREN - ANTRAG AUF BEWILLIGUNG DES ARMENRECHTS - OFFENSICHTLICHE UNZUSTÄNDIGKEIT DES GERICHTSHOFES FÜR DIE BEABSICHTIGTE KLAGE - DURCH BEGRÜNDETEN BESCHLUSS FESTGESTELLTE UNZULÄSSIGKEIT DES ARMENRECHTSGESUCHS
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Wird zitiert von ... (2)
- EuGH, 24.03.1995 - Gutachten 2/92 Es sei notwendig, diese Vorschriften, die sich ihrem Wortlaut nach nur auf streitige Verfahren bezögen, auch auf nicht streitige Verfahren anzuwenden, um ihre praktische Wirksamkeit zu gewährleisten; hierfür gebe es einen Präzedenzfall in dem Beschluß vom 21. Oktober 1982 in der Rechtssache 233/82 (K./Deutschland und Parlament, Slg. 1982, 3637).
- EuG, 21.04.2005 - T-28/03
Holcim (Deutschland) / Kommission - Artikel 85 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81 EG) - …
31 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der EG-Vertrag die Rechtsbehelfe, die den Rechtsunterworfenen zur Geltendmachung ihrer Rechte zur Verfügung stehen, abschließend aufführt (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Gerichtshofes vom 21. Oktober 1982 in der Rechtssache 233/82, K./Deutschland und Parlament, Slg. 1982, 3637).