Rechtsprechung
EuGH, 22.06.2021 - C-206/20 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Prosecutor of the regional prosecutor's office in Ruse, Bulgaria
Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Europäischer Haftbefehl - Rahmenbeschluss 2002/584/JI - Art. 8 Abs. 1 Buchst. c - Europäischer Haftbefehl, der von der Staatsanwaltschaft eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Prosecutor of the regional prosecutor's office in Ruse, Bulgaria
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Prosecutor of the regional prosecutor's office in Ruse, Bulgaria
Wird zitiert von ...
- Generalanwalt beim EuGH, 09.12.2020 - C-414/20
MM - Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorlageverfahren - Justizielle …
59 Vgl. in diesem Sinne auch Stellungnahme der Rayonna prokuratura Ruse (Staatsanwalt der regionalen Staatsanwaltschaft Ruse, Bulgarien) im Rahmen der Rechtssache Prosecutor of the regional prosecutor's office in Ruse, Bulgaria (C-206/20), die derzeit vor dem Gerichtshof anhängig ist: "Wenn die beschuldigte Person als eine solche in Abwesenheit strafrechtlich verfolgt wurde und nicht aufgegriffen und dem Gericht zur Prüfung der beantragten Inhaftierung vorgeführt werden kann, besteht die einzige mögliche Rechtsgrundlage (nationaler Haftbefehl) für den Erlass eines Europäischen Haftbefehls nach der gegenwärtigen Rechtslage in der staatsanwaltschaftlichen Anordnung der Inhaftierung für maximal 72 Stunden, gemäß Art. 64 Abs. 2 des [NPK].63 Die Frage, ob eine solche Kontrolle notwendigerweise vor der Übergabe einer gesuchten Person an den Ausstellungsmitgliedstaat erfolgen muss, wird im Rahmen der derzeit vor dem Gerichtshof anhängigen Rechtssache Prosecutor of the regional prosecutor's office in Ruse, Bulgaria (C-206/20) gestellt.