Rechtsprechung
EuGH, 23.05.1990 - 251/88 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- EU-Kommission
Kommission / Deutschland
Verordnung Nr . 2892/77 des Rates, Artikel 9 Absatz 2
Eigene Mittel der Europäischen Gemeinschaften - Mehrwertsteuer-Eigenmittel - Erhebungsgrundlage - Befreite Umsätze - Berechnungsmethode - Berechnung nach dem Umsatz abzueglich Vorsteuer - Zulässigkeit - EU-Kommission
Kommission / Deutschland
- Wolters Kluwer
Unrichtige Berechnung der Erhebungsgrundlage für bestimmte Mehrwertsteuer-Eigenmittel durch die Bundesrepublik Deutschland; Anforderungen an ein gemeinsames Mehrwertsteuersystem der Mitgliedstaaten; Auswirkungen des Mehrwertsteuersatzes auf die Bemessungsgrundlage der ...
- Judicialis
EWG-Vertrag Art. 169; ; Richtlinie 77/388/EWG vom 17.05.1977 Art. 2; ; Verordnung Nr. 2892/77 Art. 9 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eigene Mittel der Europäischen Gemeinschaften - Mehrwertsteuer-Eigenmittel - Erhebungsgrundlage - Befreite Umsätze - Berechnungsmethode - Berechnung nach dem Umsatz abzueglich Vorsteuer - Zulässigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung - Mehrwertsteuer-Eigenmittel - Berechnungsmethode für die Einbeziehung befreiter Umsätze.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 22.02.1990 - 251/88
- EuGH, 23.05.1990 - 251/88
Wird zitiert von ...
- EuGH, 15.11.2011 - C-539/09
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Vom …
Insoweit sieht Art. 6 Abs. 2 zweiter Gedankenstrich der Verordnung Nr. 1553/89 u. a. vor, dass die Mitgliedstaaten bei der Anwendung von Art. 2 Abs. 2 dritter Gedankenstrich der Verordnung die Grundlage für die Mehrwertsteuermittel so berechnen, als ob diese Umsätze steuerpflichtig wären, damit die betreffenden Staaten ebenso behandelt werden wie die übrigen Mitgliedstaaten, die einen bestimmten Bereich nicht befreit haben (vgl. Urteil vom 23. Mai 1990, Kommission/Deutschland, Slg. 1990, I-2107, Randnr. 14).