Rechtsprechung
   EuGH, 23.05.1990 - 251/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3683
EuGH, 23.05.1990 - 251/88 (https://dejure.org/1990,3683)
EuGH, Entscheidung vom 23.05.1990 - 251/88 (https://dejure.org/1990,3683)
EuGH, Entscheidung vom 23. Mai 1990 - 251/88 (https://dejure.org/1990,3683)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,3683) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Deutschland

    Verordnung Nr . 2892/77 des Rates, Artikel 9 Absatz 2
    Eigene Mittel der Europäischen Gemeinschaften - Mehrwertsteuer-Eigenmittel - Erhebungsgrundlage - Befreite Umsätze - Berechnungsmethode - Berechnung nach dem Umsatz abzueglich Vorsteuer - Zulässigkeit

  • EU-Kommission

    Kommission / Deutschland

  • Wolters Kluwer

    Unrichtige Berechnung der Erhebungsgrundlage für bestimmte Mehrwertsteuer-Eigenmittel durch die Bundesrepublik Deutschland; Anforderungen an ein gemeinsames Mehrwertsteuersystem der Mitgliedstaaten; Auswirkungen des Mehrwertsteuersatzes auf die Bemessungsgrundlage der ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 169; ; Richtlinie 77/388/EWG vom 17.05.1977 Art. 2; ; Verordnung Nr. 2892/77 Art. 9 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eigene Mittel der Europäischen Gemeinschaften - Mehrwertsteuer-Eigenmittel - Erhebungsgrundlage - Befreite Umsätze - Berechnungsmethode - Berechnung nach dem Umsatz abzueglich Vorsteuer - Zulässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung - Mehrwertsteuer-Eigenmittel - Berechnungsmethode für die Einbeziehung befreiter Umsätze.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • EuGH, 15.11.2011 - C-539/09

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Vom

    Insoweit sieht Art. 6 Abs. 2 zweiter Gedankenstrich der Verordnung Nr. 1553/89 u. a. vor, dass die Mitgliedstaaten bei der Anwendung von Art. 2 Abs. 2 dritter Gedankenstrich der Verordnung die Grundlage für die Mehrwertsteuermittel so berechnen, als ob diese Umsätze steuerpflichtig wären, damit die betreffenden Staaten ebenso behandelt werden wie die übrigen Mitgliedstaaten, die einen bestimmten Bereich nicht befreit haben (vgl. Urteil vom 23. Mai 1990, Kommission/Deutschland, Slg. 1990, I-2107, Randnr. 14).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht